Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd
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Corporate Governance<br />
Der Vorsitzende kann Abstimmungen und Wahlen an<br />
der Generalversammlung auch mittels elektronischem<br />
Verfahren durchführen lassen. Elektronische Abstim-<br />
mungen und Wahlen sind geheimen Abstimmungen<br />
und Wahlen gleichgestellt.<br />
Einberufung der Generalversammlung<br />
und Traktandierung<br />
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich<br />
spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />
statt. Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen,<br />
wobei die Einladung mindestens zwanzig Tage vor der<br />
Versammlung unter Bezeichnung der Traktanden und<br />
Anträge publiziert wird. Aktionäre, die Aktien im Nennwert<br />
von mindestens einer Million Franken vertreten,<br />
können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />
verlangen. Ein entsprechendes Gesuch ist<br />
dem Verwaltungsrat mindestens vierzig Tage vor der<br />
Generalversammlung schriftlich und unter Angabe<br />
der Anträge einzureichen. Die Einladungen sowie die<br />
Protokolle zu den Generalversammlungen werden<br />
unter www.holcim.com/AGM2011 publiziert.<br />
Eintragungen im Aktienbuch<br />
Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch,<br />
in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit<br />
Namen und Adresse eingetragen werden. Im Verhältnis<br />
zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder Nutzniesser von<br />
Namenaktien nur, wer im Aktienbuch eingetragen ist.<br />
Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre<br />
mit Stimmrechten im Aktienbuch eingetragen,<br />
wenn sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem<br />
Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben.<br />
Ausnahmen zu dieser Regel bestehen für Nominees<br />
(Personen, die nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für<br />
eigene Rechnung zu halten), die mit der Gesellschaft<br />
eine Vereinbarung über ihre Stellung abgeschlossen<br />
haben und einer anerkannten Bank- oder Finanzmarktaufsicht<br />
unterstehen.<br />
Das Aktienbuch wird ungefähr eine Woche vor dem<br />
Termin der ordentlichen Generalversammlung (das<br />
genaue Datum wird in der Einladung zur ordentlichen<br />
Generalversammlung bekanntgegeben) geschlossen.<br />
Im übrigen richten sich die Mitwirkungs- und Schutzrechte<br />
der Aktionäre nach dem Schweizerischen Obligationenrecht.<br />
Diese Ausführungen beinhalten Auszüge aus den Statuten<br />
der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong>. Eine vollständige Version ist auf<br />
www.holcim.com/corporate_governance einzusehen.<br />
Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />
Die Statuten enthalten keine Wegbedingung der Pflicht<br />
zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots<br />
gemäss den Art. 32 und 52 des Schweizerischen Börsengesetzes<br />
(sog. Opting-out). Dies hat zur Folge, dass ein<br />
Aktionär, der direkt, indirekt oder in gemeinsamer<br />
Absprache mit Dritten Beteiligungspapiere der Gesellschaft<br />
erwirbt und damit zusammen mit den Papieren,<br />
die er bereits besitzt, den Grenzwert von 331 ⁄3 Prozent<br />
der Stimmrechte der Gesellschaft überschreitet, ein<br />
Angebot für alle kotierten Beteiligungspapiere der<br />
Gesellschaft unterbreiten muss.<br />
Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln.<br />
Revisionsstelle<br />
Im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit informiert die Revisionsstelle<br />
das Audit Committee und die Konzernleitung<br />
regelmässig über ihre Feststellungen und über<br />
Verbesserungsvorschläge. Das Audit Committee beurteilt<br />
unter Berücksichtigung der Berichterstattung und<br />
Beurteilungen durch die Konzerngesellschaften die<br />
Leistung der Revisionsstelle sowie deren Honorierung,<br />
wobei es sich an den Marktgegebenheiten orientiert.<br />
Das Audit Committee legt die Schwerpunkte der Revision<br />
fest, gibt der Revisionsstelle Empfehlungen und<br />
macht Verbesserungsvorschläge. Die Revisionsstelle<br />
hat im Jahr <strong>2010</strong> an drei Sitzungen des Audit Committee<br />
zu einzelnen Traktanden teilgenommen.<br />
Revisionsstelle der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong> ist seit dem Geschäfts-<br />
jahr 2002 Ernst & Young AG, Zürich. Deren Partner<br />
Christoph Dolensky (seit 2004) ist mit der Leitung des<br />
Revisionsmandates beauftragt und wird dabei seit<br />
2007 von Partner Willy Hofstetter unterstützt. Die<br />
Rotation des leitenden Revisors erfolgt gemäss den<br />
gesetzlichen Bestimmungen in Art. 730a OR. Die Revisionsstelle<br />
wird von der Generalversammlung jeweils<br />
für ein Jahr gewählt.<br />
Die folgenden Honorare sind für erbrachte Dienstleistungen<br />
im Konzern von Ernst &Young für die<br />
Geschäftsjahre <strong>2010</strong> und 2009 in Rechnung gestellt<br />
worden: