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Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

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Corporate Governance<br />

Der Vorsitzende kann Abstimmungen und Wahlen an<br />

der Generalversammlung auch mittels elektronischem<br />

Verfahren durchführen lassen. Elektronische Abstim-<br />

mungen und Wahlen sind geheimen Abstimmungen<br />

und Wahlen gleichgestellt.<br />

Einberufung der Generalversammlung<br />

und Traktandierung<br />

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich<br />

spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

statt. Sie wird vom Verwaltungsrat einberufen,<br />

wobei die Einladung mindestens zwanzig Tage vor der<br />

Versammlung unter Bezeichnung der Traktanden und<br />

Anträge publiziert wird. Aktionäre, die Aktien im Nennwert<br />

von mindestens einer Million Franken vertreten,<br />

können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes<br />

verlangen. Ein entsprechendes Gesuch ist<br />

dem Verwaltungsrat mindestens vierzig Tage vor der<br />

Generalversammlung schriftlich und unter Angabe<br />

der Anträge einzureichen. Die Einladungen sowie die<br />

Protokolle zu den Generalversammlungen werden<br />

unter www.holcim.com/AGM2011 publiziert.<br />

Eintragungen im Aktienbuch<br />

Die Gesellschaft führt über die Namenaktien ein Aktienbuch,<br />

in welches die Eigentümer und Nutzniesser mit<br />

Namen und Adresse eingetragen werden. Im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder Nutzniesser von<br />

Namenaktien nur, wer im Aktienbuch eingetragen ist.<br />

Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre<br />

mit Stimmrechten im Aktienbuch eingetragen,<br />

wenn sie ausdrücklich erklären, die Aktien in eigenem<br />

Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben.<br />

Ausnahmen zu dieser Regel bestehen für Nominees<br />

(Personen, die nicht ausdrücklich erklären, die Aktien für<br />

eigene Rechnung zu halten), die mit der Gesellschaft<br />

eine Vereinbarung über ihre Stellung abgeschlossen<br />

haben und einer anerkannten Bank- oder Finanzmarktaufsicht<br />

unterstehen.<br />

Das Aktienbuch wird ungefähr eine Woche vor dem<br />

Termin der ordentlichen Generalversammlung (das<br />

genaue Datum wird in der Einladung zur ordentlichen<br />

Generalversammlung bekanntgegeben) geschlossen.<br />

Im übrigen richten sich die Mitwirkungs- und Schutzrechte<br />

der Aktionäre nach dem Schweizerischen Obligationenrecht.<br />

Diese Ausführungen beinhalten Auszüge aus den Statuten<br />

der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong>. Eine vollständige Version ist auf<br />

www.holcim.com/corporate_governance einzusehen.<br />

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen<br />

Die Statuten enthalten keine Wegbedingung der Pflicht<br />

zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots<br />

gemäss den Art. 32 und 52 des Schweizerischen Börsengesetzes<br />

(sog. Opting-out). Dies hat zur Folge, dass ein<br />

Aktionär, der direkt, indirekt oder in gemeinsamer<br />

Absprache mit Dritten Beteiligungspapiere der Gesellschaft<br />

erwirbt und damit zusammen mit den Papieren,<br />

die er bereits besitzt, den Grenzwert von 331 ⁄3 Prozent<br />

der Stimmrechte der Gesellschaft überschreitet, ein<br />

Angebot für alle kotierten Beteiligungspapiere der<br />

Gesellschaft unterbreiten muss.<br />

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln.<br />

Revisionsstelle<br />

Im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit informiert die Revisionsstelle<br />

das Audit Committee und die Konzernleitung<br />

regelmässig über ihre Feststellungen und über<br />

Verbesserungsvorschläge. Das Audit Committee beurteilt<br />

unter Berücksichtigung der Berichterstattung und<br />

Beurteilungen durch die Konzerngesellschaften die<br />

Leistung der Revisionsstelle sowie deren Honorierung,<br />

wobei es sich an den Marktgegebenheiten orientiert.<br />

Das Audit Committee legt die Schwerpunkte der Revision<br />

fest, gibt der Revisionsstelle Empfehlungen und<br />

macht Verbesserungsvorschläge. Die Revisionsstelle<br />

hat im Jahr <strong>2010</strong> an drei Sitzungen des Audit Committee<br />

zu einzelnen Traktanden teilgenommen.<br />

Revisionsstelle der <strong>Holcim</strong> <strong>Ltd</strong> ist seit dem Geschäfts-<br />

jahr 2002 Ernst & Young AG, Zürich. Deren Partner<br />

Christoph Dolensky (seit 2004) ist mit der Leitung des<br />

Revisionsmandates beauftragt und wird dabei seit<br />

2007 von Partner Willy Hofstetter unterstützt. Die<br />

Rotation des leitenden Revisors erfolgt gemäss den<br />

gesetzlichen Bestimmungen in Art. 730a OR. Die Revisionsstelle<br />

wird von der Generalversammlung jeweils<br />

für ein Jahr gewählt.<br />

Die folgenden Honorare sind für erbrachte Dienstleistungen<br />

im Konzern von Ernst &Young für die<br />

Geschäftsjahre <strong>2010</strong> und 2009 in Rechnung gestellt<br />

worden:

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