Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd
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Corporate Governance<br />
Organisation des Verwaltungsrates und der Konzern-<br />
leitung und regelt die Aufgaben und Befugnisse der<br />
Exekutivorgane der Gesellschaft. Es regelt Einberu-<br />
fung, Durchführung und Anzahl der durchzuführen-<br />
den Verwaltungsrats- und Konzernleitungssitzungen<br />
sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Organe der<br />
Firma. Das Organisationsreglement bestimmt die Auf-<br />
gaben und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats-<br />
präsidenten und des CEO. Für den Fall, dass der Verwaltungsratspräsident<br />
nicht unabhängig ist, sieht das<br />
Organisationsreglement die Wahl eines Independent<br />
Lead Director vor, welcher jährlich zu bestätigen ist.<br />
Ebenso hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, Fachausschüsse<br />
und bei Bedarf Ad-hoc-Ausschüsse für<br />
Sonderaufgaben einzusetzen.<br />
Als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen, unübertrag-<br />
baren Aufgaben des Verwaltungsrates legt dieser die<br />
Unternehmensstrategie fest, genehmigt das konsoli-<br />
dierte Konzernbudget, die Quartalsberichte (mit Aus-<br />
nahme des Berichts über das erste Quartal, der durch<br />
das Audit Committee genehmigt und freigegeben<br />
wird), den Jahresbericht zur Unterbreitung an die<br />
Jahresversammlung der Aktionäre und überprüft die<br />
fachlichen Voraussetzungen der externen Revision.<br />
Der Konzernleitung obliegt die operative Führung<br />
und die Vorbereitung eines grossen Teils der Geschäfte<br />
des Verwaltungsrates – einschliesslich Vorschlägen<br />
für die Unternehmensstrategie – und die<br />
Ausführung seiner Beschlüsse. Die Konzernleitung erlässt<br />
in eigener Kompetenz Weisungen und Empfehlungen<br />
mit konzernweiter Bedeutung; sie ist im<br />
weiteren zuständig für die Wahl und Abwahl der Länderbereichsleiter,<br />
Corporate Functional Managers,<br />
Function Heads und CEOs der Konzerngesellschaften<br />
sowie für die Nominierung der Verwaltungsräte und<br />
Aufsichtsorgane der Konzerngesellschaften.<br />
Im Rahmen der Budgetgenehmigung legt der Verwaltungsrat<br />
einen Investitions- und Finanzierungsplafond<br />
fest. Innerhalb dieses Plafonds entscheidet die<br />
Konzernleitung in eigener Kompetenz über Finanzierungstransaktionen<br />
und einmalige Investitionen und<br />
Desinvestitionen bis zu einem Betrag von CHF 200<br />
Millionen. Für darüber hinausgehende Beträge entscheidet<br />
der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat<br />
wird über wesentliche Transaktionen, die im Entscheidungsbereich<br />
der Konzernleitung liegen, regelmässig<br />
informiert.<br />
Die Mitglieder der Konzernleitung können, in Abspra-<br />
che mit dem CEO, ihre Aufgaben in ihren jeweiligen<br />
geographischen Zuständigkeitsbereichen an Länderbereichsleiter<br />
oder funktional an Corporate Functional<br />
Managers delegieren. Der CEO nimmt die Leistungsbeurteilung<br />
der Konzernleitungsmitglieder vor und legt<br />
nach Beratung mit dem Governance, Nomination &<br />
Compensation Committee entsprechende Ziele fest.<br />
Der CEO beaufsichtigt zusammen mit der Konzernleitung,<br />
nach Begutachtung durch das Audit<br />
Committee, das Business Risk Management. Der<br />
Verwaltungsrat wird jährlich über die Risikosituation<br />
informiert.<br />
Das Organisationsreglement verpflichtet jedes Mit-<br />
glied des jeweiligen Organs im Falle eines direkten<br />
Interessenkonflikts, vor der Behandlung des entsprechenden<br />
Geschäfts von sich aus in den Ausstand zu<br />
treten. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft<br />
sind verpflichtet, sämtliche Informationen und Dokumente,<br />
welche sie im Zusammenhang mit ihrer Funktion<br />
als Organe der Gesellschaft erhalten beziehungsweise<br />
einsehen, vertraulich zu behandeln und Dritten<br />
nicht zugänglich zu machen.<br />
Alle zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Per-<br />
sonen zeichnen mit Kollektivunterschrift zu zweien.<br />
Informations- und Kontrollinstrumente<br />
des Verwaltungsrates<br />
Der Verwaltungsrat bestimmt, in welcher Weise er<br />
über den Geschäftsgang des Unternehmens zu informieren<br />
ist. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann<br />
Auskunft über alle Angelegenheiten des Konzerns<br />
und der Gesellschaft verlangen. Jedes Mitglied des<br />
Verwaltungsrates kann vom CEO über den Präsidenten<br />
des Verwaltungsrates Auskunft verlangen. In den<br />
Sitzungen des Verwaltungsrates sind alle anwesenden<br />
Mitglieder der Konzernleitung zur Auskunft verpflichtet.<br />
Alle Mitglieder des Verwaltungsrates haben<br />
ein Einsichtsrecht in die Bücher und Akten, soweit<br />
dies für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich ist.