11.08.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Corporate Governance<br />

Organisation des Verwaltungsrates und der Konzern-<br />

leitung und regelt die Aufgaben und Befugnisse der<br />

Exekutivorgane der Gesellschaft. Es regelt Einberu-<br />

fung, Durchführung und Anzahl der durchzuführen-<br />

den Verwaltungsrats- und Konzernleitungssitzungen<br />

sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Organe der<br />

Firma. Das Organisationsreglement bestimmt die Auf-<br />

gaben und Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats-<br />

präsidenten und des CEO. Für den Fall, dass der Verwaltungsratspräsident<br />

nicht unabhängig ist, sieht das<br />

Organisationsreglement die Wahl eines Independent<br />

Lead Director vor, welcher jährlich zu bestätigen ist.<br />

Ebenso hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, Fachausschüsse<br />

und bei Bedarf Ad-hoc-Ausschüsse für<br />

Sonderaufgaben einzusetzen.<br />

Als Teil der gesetzlich vorgeschriebenen, unübertrag-<br />

baren Aufgaben des Verwaltungsrates legt dieser die<br />

Unternehmensstrategie fest, genehmigt das konsoli-<br />

dierte Konzernbudget, die Quartalsberichte (mit Aus-<br />

nahme des Berichts über das erste Quartal, der durch<br />

das Audit Committee genehmigt und freigegeben<br />

wird), den Jahresbericht zur Unterbreitung an die<br />

Jahresversammlung der Aktionäre und überprüft die<br />

fachlichen Voraussetzungen der externen Revision.<br />

Der Konzernleitung obliegt die operative Führung<br />

und die Vorbereitung eines grossen Teils der Geschäfte<br />

des Verwaltungsrates – einschliesslich Vorschlägen<br />

für die Unternehmensstrategie – und die<br />

Ausführung seiner Beschlüsse. Die Konzernleitung erlässt<br />

in eigener Kompetenz Weisungen und Empfehlungen<br />

mit konzernweiter Bedeutung; sie ist im<br />

weiteren zuständig für die Wahl und Abwahl der Länderbereichsleiter,<br />

Corporate Functional Managers,<br />

Function Heads und CEOs der Konzerngesellschaften<br />

sowie für die Nominierung der Verwaltungsräte und<br />

Aufsichtsorgane der Konzerngesellschaften.<br />

Im Rahmen der Budgetgenehmigung legt der Verwaltungsrat<br />

einen Investitions- und Finanzierungsplafond<br />

fest. Innerhalb dieses Plafonds entscheidet die<br />

Konzernleitung in eigener Kompetenz über Finanzierungstransaktionen<br />

und einmalige Investitionen und<br />

Desinvestitionen bis zu einem Betrag von CHF 200<br />

Millionen. Für darüber hinausgehende Beträge entscheidet<br />

der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat<br />

wird über wesentliche Transaktionen, die im Entscheidungsbereich<br />

der Konzernleitung liegen, regelmässig<br />

informiert.<br />

Die Mitglieder der Konzernleitung können, in Abspra-<br />

che mit dem CEO, ihre Aufgaben in ihren jeweiligen<br />

geographischen Zuständigkeitsbereichen an Länderbereichsleiter<br />

oder funktional an Corporate Functional<br />

Managers delegieren. Der CEO nimmt die Leistungsbeurteilung<br />

der Konzernleitungsmitglieder vor und legt<br />

nach Beratung mit dem Governance, Nomination &<br />

Compensation Committee entsprechende Ziele fest.<br />

Der CEO beaufsichtigt zusammen mit der Konzernleitung,<br />

nach Begutachtung durch das Audit<br />

Committee, das Business Risk Management. Der<br />

Verwaltungsrat wird jährlich über die Risikosituation<br />

informiert.<br />

Das Organisationsreglement verpflichtet jedes Mit-<br />

glied des jeweiligen Organs im Falle eines direkten<br />

Interessenkonflikts, vor der Behandlung des entsprechenden<br />

Geschäfts von sich aus in den Ausstand zu<br />

treten. Die Mitglieder der Organe der Gesellschaft<br />

sind verpflichtet, sämtliche Informationen und Dokumente,<br />

welche sie im Zusammenhang mit ihrer Funktion<br />

als Organe der Gesellschaft erhalten beziehungsweise<br />

einsehen, vertraulich zu behandeln und Dritten<br />

nicht zugänglich zu machen.<br />

Alle zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Per-<br />

sonen zeichnen mit Kollektivunterschrift zu zweien.<br />

Informations- und Kontrollinstrumente<br />

des Verwaltungsrates<br />

Der Verwaltungsrat bestimmt, in welcher Weise er<br />

über den Geschäftsgang des Unternehmens zu informieren<br />

ist. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann<br />

Auskunft über alle Angelegenheiten des Konzerns<br />

und der Gesellschaft verlangen. Jedes Mitglied des<br />

Verwaltungsrates kann vom CEO über den Präsidenten<br />

des Verwaltungsrates Auskunft verlangen. In den<br />

Sitzungen des Verwaltungsrates sind alle anwesenden<br />

Mitglieder der Konzernleitung zur Auskunft verpflichtet.<br />

Alle Mitglieder des Verwaltungsrates haben<br />

ein Einsichtsrecht in die Bücher und Akten, soweit<br />

dies für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlich ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!