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Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen - Bundesinstitut ...

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6 TECHNISCHE GRUNDSÄTZE ZUM BARRIEREFREIEN BAUENDiese Normen sind in vielen - jedoch nicht in allen - Bundesländern teilweise odervollständig über die Landesbauordnungen rechtsverbindlich als <strong>Technische</strong> Baubestimmungenbauaufsichtsrechtlich eingeführt worden. In den anderen Ländern habensie in der Regel den Charakter von Empfehlungen.Für die in diesem Forschungsbericht behandelten öffentlichen Bauten des Bundes istvorrangig die DIN 18 024-2 von Bedeutung. Zu berücksichtigen sind allerdings auchjene Normen, die ebenfalls im Sinne von Empfehlungen für barrierefreies <strong>Bauen</strong> gelten.Dazu gehören die DIN 18 041 (Hörsamkeit), die DIN 32 984 (Bodenindikatoren),die DIN 1450 (Leserlichkeit), die EN 81-70 (Aufzüge) und die DIN 32 975 (optischeKontraste).Die DIN 18 030Bereits seit längerem wird an einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Normen<strong>zum</strong> <strong>barrierefreien</strong> <strong>Bauen</strong> gearbeitet. Ziel war und ist es, die einschlägigen Normen18 024 und 18 025 (jeweils Teil 1 und 2) in einer Norm - der DIN 18 030 -zusammenzufassen. Jedoch sind die Vorbehalte und Bedenken gegenüber den teilweiseals zu umfangreich geltenden Inhalten auf allen Seiten nach wie vor rechtgroß. Nachdem der erste Entwurf aufgrund vieler Einsprüche wieder zurückgezogenwurde, ist nun für Mitte des Jahres ein erneuter Entwurf der DIN angekündigt. Dabeihandelt es sich dem Vernehmen nach um einen vollständig überarbeiteten Entwurf,der jedoch nach wie vor auf Zurückhaltung und Skepsis stößt. Es ist daher bislangnicht absehbar, wann das Verfahren für die neue DIN abgeschlossen wird und wanndie Norm damit endgültig in Kraft tritt.Aufgrund des noch unklaren Einführungstermins und der im Detail nicht abzusehendenInhalte der neuen Norm gehen wir in diesem Forschungsbericht von den derzeitigenRegelungen aus.2.1 Landesbauordnungen und weitere Richtlinien und Vorschriften für öffentlicheBauten in den BundesländernDie nachfolgende Synopse zeigt, dass sich die Regelungen <strong>zum</strong> <strong>barrierefreien</strong> <strong>Bauen</strong>öffentlicher Gebäude an den entsprechenden Paragraphen der Musterbauordnungorientieren. Ausführlich sind diese Paragraphen der einzelnen Bundesländer im Anhangdokumentiert. Nicht berücksichtigt sind hier die Regelungen zur <strong>barrierefreien</strong>Erreichbarkeit von Wohnungen und die Anforderungen an die Barrierefreiheit inWohnungen (<strong>zum</strong> Beispiel Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 2).BBR-Online-Publikation, Juli 2005 Kapitel 2

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