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Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen - Bundesinstitut ...

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TECHNISCHE GRUNDSÄTZE ZUM BARRIEREFREIEN BAUEN 51Als Rampe ausgebildeter Übergang zu einem derAltbauten, gut auch die Handläufe an beiden Seitenfür leicht Gehbehinderte und dieausreichende Flurbreite.Taktile Erkennungszeichen mit Angaben <strong>zum</strong>Stockwerk helfen Blinden und Sehbehindertenbei der Orientierung im Gebäude, gut auch derrunde Querschnitt des Haltegriffs und die Führungüber das Treppenende hinaus.Da an einer Stelle der Höhensprung <strong>zum</strong> Altbauzu groß war, musste eine Hubbühne eingebautwerden.Tür im Erdgeschoss mit Türgriff auf 85cm.Deutlich zu sehen, dass die sonstigenBedienungselemente nicht in der Höheangepasst wurden.Fotos: Staatliches Hochbauamt München IIKapitel 5 BBR-Online-Publikation, Juli 2005

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