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Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen - Bundesinstitut ...

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42 TECHNISCHE GRUNDSÄTZE ZUM BARRIEREFREIEN BAUENStellplätzeAn öffentlichen Gebäuden sind Stellplätze für Behinderte immer vorzuhalten bzw. zuschaffen. Hierbei ist auf ausreichende Rangier- und Bewegungsfläche seitlich desFahrzeugs zu achten.Allgemeine Grundsätze und mögliche Maßnahmen< 1% der Stellplätze sind als Behindertenstellplätze auszugestalten, mind.jedoch ein Stellplatz< Maße: 350x750cm (entspricht seitlicher Rangierfläche von ca. 100-150cm)< in bestimmten Fällen, z.B. bei gemeinsamer Nutzung der Rangierfläche durchzwei Stellplätze oder angrenzendem Gehweg, ist eine geringere Stellplatzflächemöglich< Aufstellung der Stellplätze nie parallel zur Fahrbahn, da Unfallgefahr wegender nötigen Rangierfläche besteht, sondern immer senkrecht oder schräg zurFahrbahn< Stellplätze sollen in der Nähe des Haupteingangs bzw. des <strong>barrierefreien</strong> Eingangsoder abgesenkter Bordsteine liegen, bei Parkhäusern oder Tiefgaragen inder Nähe der Aufzüge9. aus: Lothar Marx, a.a.O.BBR-Online-Publikation, Juli 2005 Kapitel 4

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