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Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen - Bundesinstitut ...

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2 TECHNISCHE GRUNDSÄTZE ZUM BARRIEREFREIEN BAUENSelbstverpflichtung übernommen, dass "zivile Neubauten sowie große zivile UmoderErweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften,Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ... entsprechend denallgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden (sollen)".1.2 Grundsätze und Anforderungen der BarrierefreiheitBarrierefreiheit wird allgemein definiert als Auffindbarkeit, Zugänglichkeit undNutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. 2 Entsprechend dergrundgesetzlichen Regelung wird angestrebt, dass Menschen mit oder ohne Behinderungengleichermaßen Gebäude aber auch Informationsdienstleistungen selbstständignutzen können - ohne besondere Erschwernis und ohne Inanspruchnahmefremder Hilfe. Im baulichen Bereich ist dies beim Neubau mittlerweile Standard,Schwierigkeiten ergeben sich eher bei Bestandsanpassungen mit meist problematischenbaulichen Rahmenbedingungen. Kompromisse sind also nötig.Wie bereits erwähnt zielt Barrierefreiheit nicht nur auf eine kleine Gruppe von Menschenund ist auch nicht gleichzusetzen mit "rollstuhlgerecht". Vielmehr wird - auchim BGG - Barrierefreiheit als Oberbegriff verwendet. Barrieren für Seh- und Hörbehinderte,für groß- und kleinwüchsige Menschen und für Menschen mit taktilen Behinderungensind ebenfalls einbezogen. Diese Barrieren sind nicht immer oder nichtnur baulicher Art, können es aber sein. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit müssenalso ganz unterschiedliche Arten von Behinderungen oder Beeinträchtigungenberücksichtigt werden. Daran sind die Lösungen zu orientieren. Allerdings könnensich im Einzelfall Maßnahmen für einzelne Behinderungen gegenseitig ausschließen.Während etwa für Blinde und Sehbehinderte leichte Bodenerhebungen zur Orientierungzweckmäßig sein können, wirken diese für Rollstuhlfahrer oder Gehbehindertemeist als Hindernisse. Auch hierfür sind sinnvolle Lösungen zu suchen.Abbildung 1: Barrieren stellen sich für viele Menschen, nicht nur für Rollstuhlfahrer.2. vgl. Begründung <strong>zum</strong> BGG (Quelle: www.behindertenbeauftragter.de)BBR-Online-Publikation, Juli 2005 Kapitel 1

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