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Inklusion durch Partizipation: Ein Beitrag von ... - BBE

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AG 4: <strong>Partizipation</strong>spotenziale und Beteiligungsformen<strong>von</strong> jungen FlüchtlingenInput: Soziale, kulturelle undgesellschaftliche Teilhabe<strong>von</strong> jungen FlüchtlingenRenate Janßen (Landesarbeitsgemeinschaftautonome Mädchenhäuser)Ich arbeite in der Landesarbeitsgemeinschaftder Autonomen MädchenhäuserNordrhein-Westfalen(LAG NRW) und leite dort die FachstelleInterkulturelle MädchenarbeitNordrhein-Westfalen . Die LAGist ein Zusammenschluss <strong>von</strong> autonomenMädchenhäusern und -einrichtungenin NRW. JugendlicheZuwanderinnen sind eine wichtigeZielgruppe unserer <strong>Ein</strong>richtungen.Seit einigen Jahren beschäftigenwir uns sehr intensiv mit der interkulturellenÖffnung <strong>von</strong> <strong>Ein</strong>richtungenund den Bedarfen <strong>von</strong>Mädchen mit Zuwanderungshintergrund.Die Fachstelle InterkulturelleMädchenarbeit NRW wirdvom nordrheinwestfälischen Jugendministeriumgefördert.Teilhabe <strong>von</strong> jungen FlüchtlingenFür uns ist die Realisierung dersozialen, kulturellen und gesellschaftlichenTeilhabe <strong>von</strong> jungenFlüchtlingen auch eine Aufgabe derJugendhilfe und Jugendarbeit. Natürlichsind dafür auch die rechtlichenRahmenbedingungen wichtig.Hier hat sich in den letzten Jahrenauf dem rechtlichen Gebiet etwasbewegt. Die Jugendhilfe hat sichin den vergangenen Jahren stärkerfür jugendliche Flüchtlinge zuständiggefühlt. Auslöser waren die unbegleitetenminderjährigen Flüchtlinge.2005 wurde das Kinder-undJugendhilfegesetz geändert. Dortwurde in § 42 ein entscheidenderSatz eingefügt:„Das Jugendamt ist berechtigt undverpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichenin seine Obhut zu nehmen,wenn ein ausländisches Kindoder ein ausländischer Jugendlicherunbegleitet nach Deutschlandkommt und sich weder Personensorge– noch Erziehungsberechtigteim Ausland aufhalten.“ Und weiter,„ist unverzüglich die Bestellungeines Vormundes oder Pflegers zuveranlassen.“Mit dieser 2005 neu eingeführtenrechtlichen Regelung sind die unbegleitetenJugendlichen in Obhutder Jugendhilfe. Diese Gesetzesänderunghatte u.a. zur Folge, dassder Bedarf an Inobhutnahmeeinrichtungenstieg. Die Jugendlichendürfen seit diesem Zeitpunkt nichtmehr in Sammelunterkünften untergebrachtwerden.Rücknahme des Rechtsvorbehaltesbei der UN-KinderrechtskonventionAls die Bundesrepublik am 5. April1992 die UN-Kinderrechtskonventionratifizierte, formulierte siegleichzeitig einen Rechtsvorbehaltgegen bestimmt Bestimmungender Konvention. Folgende Rechtbereichesollten unberührt bleiben:• Das Recht der <strong>Ein</strong>reise und desAufenthalts.• Die Regelungen der Aufenthaltsbedingungenausländischer Kinder.• Die Ungleichbehandlung ausländischerKinder gegenüber deutschenKindern.2010 wurde dieser Rechtvorbehaltzurückgenommen. Damit gilt die UN-Kinderrechtskonvention für alle sichin Deutschland aufhaltenden Kinderund Jugendlichen. Die Bundesregierungist verpflichtet, die Konvention<strong>durch</strong> geeignete Maßnahmen undRegelungen umzusetzen.Thesen:<strong>Partizipation</strong> ist möglich und nötig,dazu sind aber unter anderemfolgende Aspekte und Perspektivwechselwichtig:• Das deutsche Hilfesystem, insbesonderedie deutsche Jugendhilfe,muss jugendliche Flüchtlingeals ihre Zielgruppe erkennen.Im Rahmen dieser Tagung wurdeüber „Macht abgeben“ gesprochen.Für mich ist hierbei im ersten Schrittwichtig, dass die Akteur_innen imdeutschen Hilfe- und Jugendar-Dokumentation | <strong>Inklusion</strong> <strong>durch</strong> <strong>Partizipation</strong> | 49

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