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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>Verhältnis der <strong>Energieeinsparquote</strong> zu anderen Klimaschutz-InstrumentenBei der Einführung eines neuen Lenkungsinstruments im Bereich der nachfrageseitigenEnergieeffizienz muss der Gesetzgeber sorgfältig das Verhältnis <strong>und</strong> die möglicheWechselwirkung mit bestehenden Politikinstrumenten berücksichtigen. Eine Wechselwirkungist immer dann gegeben, wenn eine Einsparmaßnahme, die durch ein Lenkungsinstrument(z.B. Einsparquote) induziert wird, in den Wirkungsbereich eines anderenInstruments (z.B. Emissionshandel) hineinwirkt. Zum einen ist hier das Problemder Doppelanrechnung („Double Counting“) von Maßnahmen zu beachten. Zum anderenwird im Falle der Einsparquote die Ermittlung der Baseline erschwert, da dabei festgelegtwerden muss, welcher Anteil einer Einsparung auf welches der gleichzeitig wirkendenInstrumente zurückzuführen ist.Verhältnis zum EmissionshandelIm Gegensatz zum Emissionshandel verfolgt die Einsparquote einen mehrdimensionalenZielekatalog (neben dem Klimaschutz u.a. Versorgungssicherheit, Aufbau einer Effizienzwirtschaft,regionale Wertschöpfung, Technologieentwicklung). Daneben ist dielangfristige Fortentwicklung des Emissionshandels mit großen Unsicherheiten verb<strong>und</strong>en.Aus unserer Sicht sollte die Wechselwirkung der beiden Lenkungsinstrumente aufder Ebene des Emissionshandels vorgenommen werden. Die einfachste Möglichkeitbestünde darin, den durch den Emissionshandel anvisierten Reduktionspfad um denAnteil an CO 2 -Emissionen zu verschärfen, der durch Effizienzgewinne auf derVerbrauchsseite – induziert durch die Einsparquote – realisiert wird. Je ambitionierteralso das Quotenziel gefasst würde, desto schärfer wäre das dem Emissionshandelzugr<strong>und</strong>e liegende Reduktionsziel zu formulieren.Verhältnis zur Energieeinsparverordnung (EnEV)Als sinnvollste Option zur Abgrenzung der Einsparquote von der EnEV erscheint ausunserer Sicht ein Doppelanrechnungsverbot, das sich in der Baseline der Quote niederschlägt.Im Kern würde ein Doppelanrechnungsverbot regeln, dass im Falle von baulichenMaßnahmen (Neubau <strong>und</strong> Sanierungen im Gebäudebestand), für die die EnEVVorgaben macht, im Rahmen der Einsparquote nur solche Energieeinsparungen anerkanntwerden, die über die EnEV-Vorgaben hinausgehen. Ein Doppelanrechnungsverbothat jedoch den Nachteil, dass die Einsparquote keine Anreize setzt, Sanierungsmaßnahmenzeitlich vorzuziehen: Sanierungsmaßnahmen, die zwar zu einem Zeitpunktdurchgeführt werden, zu dem sie im Rahmen normaler Sanierungszyklen noch gar nichtfällig wären, jedoch in ihrer Umsetzung lediglich die Vorgaben EnEV erfüllen, würdenim Rahmen der Quote nicht bilanziert, da sie zu keinen Einsparungen führen, die überder Baseline (die sich über die EnEV definiert) liegen.Verhältnis zur Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)Bei Einführung einer <strong>Energieeinsparquote</strong> würden Maßnahmen zur Verringerung desStromverbrauchs in Haushaltgeräten ein zentrales Element darstellen. Für die Gerätegruppen,die der EnVKV unterliegen, sollte dabei synergetisch auf die mit der EnVKVverb<strong>und</strong>ene Bewertungssystematik zurückgegriffen werden. Beispielsweise sollten im10

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