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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>maßnahmen eingespart werden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Strom,Heizöl, Erdgas <strong>und</strong> Flüssiggas. Energieträger, die in einem Kraftwerk verstromt werden,würden in diesem Fall von der Quote nicht erfasst, da der resultierende Strom unterdie Quote fallen würde. Aus Praktikabilitätsgründen sollte zudem erwogen werden, dieKohle von der Quotenverpflichtung zu befreien. Energieträger, die keiner energetischen(sondern stofflichen) Nutzung zugeführt werden, sollten ebenfalls von der Quotenverpflichtungausgenommen werden.Wer sollte quotenverpflichtet werden? Wie werden die Einsparmengen verteilt?Bei der Frage, welche Akteursgruppe mit der Einsparquote belegt wird, spielen insbesonderedas Verursacherprinzip sowie die Abwicklungspraktikabilität eine wesentlicheRolle. Das Verursacherprinzip sollte den Begründungskontext dafür liefern, wieso dieQuotenverpflichtung einer bestimmten Akteursgruppe auferlegt wird. Das Kriterium derAbwicklungspraktikabilität wiederum ist wichtig für die Minimierung der Transaktionskostendes Systems.Verursacherprinzip: Aus juristischer Sicht spielt das Verursacherprinzip insofern eineRolle, als hiervon die rechtlich zulässige Tiefe des Eingriffs in den Geschäftsbetriebeines Unternehmens abhängt. Dem Verursacherprinzip folgend ließe sich die Verantwortunggut auf der Ebene der Endverbraucher aber vor allem allen Akteuren entlangder Energieversorgungskette auferlegen. Schließlich sind es die Energieversorger, dieim Falle fossiler oder nuklearer Energieträger ein aus ökologischer Sicht problematischesGut in Verkehr bringen oder weiterverteilen.Abwicklungspraktikabilität: Der Transaktionsaufwand könnte minimiert werden, indembei den Abwicklungsroutinen des Quotensystems auf bestehende Verfahren zurückgegriffenwird, die im Rahmen anderer Instrumente angewendet werden. So könnte dieQuotenverpflichtung bei denjenigen Unternehmen verortet werden, die gemäß Energiesteuer-(EnergieStG) bzw. Stromsteuergesetz (StromStG) entsprechende Steuern an dieHauptzollämter abführen.Die Allokation des Gesamteinsparziels auf die verpflichteten Unternehmen sollte nachden jeweiligen Marktanteilen erfolgen.Welche Baseline sollte zugr<strong>und</strong>e gelegt werden?Für alle Einsparmaßnahmen kommt der Entwicklung der Baseline eine besonders wichtigeRolle zu. Die Baseline beschreibt eine Referenzentwicklung hinsichtlich der Annahme,dass keine Einsparmaßnahmen durchgeführt werden, die über die Vorgaben desbestehenden Rechtsrahmens (z.B. EnEV) hinausgehen. Erst unter Zugr<strong>und</strong>elage derBaseline ist bestimmbar, ob eine Einsparmaßnahme als „zusätzlich“ eingeordnet werdenkann. Bei der rechnerischen Bestimmung der Baseline müssen insbesondere diejenigenEffekte berücksichtigt werden, die zur Überschätzung der Einsparwirkung durchgeführterMaßnahmen führen, z.B. normale Ersatzzyklen von Haushaltsgeräten, zukünftigeTechnologieentwicklungen <strong>und</strong> Ausstattungsraten sowie der Rebo<strong>und</strong>effekt.6

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