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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>senken, können Benchmarks gebildet werden, beispielsweise nach dem Stand der Technikoder nach dem Durchschnitt des Bestands (Langniß/Praetorius 2006). In jedem Fallmuss die Validierungsmethode einen Kompromiss zwischen den Kosten <strong>und</strong> der Genauigkeitdes Verifizierungsverfahrens eingehen. Bei zu hohen Ansprüchen an die Genauigkeitwürde die mögliche Kosteneffizienz des marktorientierten Ansatzes der Einsparquotevon vornherein reduziert <strong>und</strong> im Extremfall vollständig zunichte gemacht. 27Eine gute Übersicht über verschiedene Methoden der Evaluierung von Effizienzprogrammenfindet sich in SRCI et al. (2001), auf welches auch die EU-Effizienzrichtlinieverweist. Die Richtlinie legt ferner fest, dass die EU-Kommission spätestens zum01.01.2008 ein harmonisiertes Bottom-Up Modell vorlegen muss. Dieses könnte möglicherweiseals Gr<strong>und</strong>lage für eine Nachweismethodik im Rahmen einer nationalen <strong>Energieeinsparquote</strong>dienen.5.10 Sanktionen <strong>und</strong> Mechanismen zur Flexibilisierung bzw. Stabilisierungdes Marktes5.10.1 SanktionenDurch Sanktionen kann gewährleistet werden, dass die individuellen Einsparverpflichtungender betroffenen Unternehmen sowie die Regeln der Einsparquote (z.B. Berichte,Monitoring <strong>und</strong> Kontrollen) eingehalten werden. Prinzipiell können die selben Gr<strong>und</strong>sätzefür die Sanktionierung wie im Rahmen des Emissionshandels gelten. Demnachsollten Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig <strong>und</strong> abschreckend“ sein <strong>und</strong> für die Akteureeinen Anreiz darstellen, die Verpflichtungen des Systems einzuhalten. 28Bei einem starren Quotensystem ohne Übertragungsregeln (s.u.) bzw. für den Fall, dassein quotenverpflichteter Akteur die Grenzen der Übertragungsregeln überschreitet,könnte eine Nachkaufpflicht an <strong>Zertifikate</strong>n in der nächsten Verpflichtungsperiode vorgesehenwerden. Diese sollte den Fehlbetrag multipliziert mit einem Faktor größer Einsumfassen. Wenn also beispielsweise ein verpflichtetes Unternehmen versäumt, in einerbestimmten Verpflichtungsperiode durch geeignete Energiesparmaßnahmen seiner Einsparverpflichtungmengenmäßig nachzukommen, wäre es verpflichtet, in der Folgeperiodezusätzliche Einsparungen nachzuweisen, die dem X-fachen der Fehlmenge entsprechen.Darüber hinaus kann die Nachkaufpflicht auch mit einer Geldstrafe kombiniertwerden, abhängig von der Höhe um die das Einsparziel verfehlt wurde. Die Strafe kannsich z.B. an der Höhe der durchschnittlichen Kosten der umgesetzten Einsparmaßnahmenbemessen.2728In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass letzten Endes für die meisten Lenkungsinstrumentezur Förderung von Energieeinsparungen eine Baseline bestimmt werden muss. Insofernsind die damit verb<strong>und</strong>enen Kosten nicht ausschließlich als spezifische Kosten der Einsparquote zubetrachten sondern vielmehr als Kostenfaktor, mit dem sich auch andere Lenkungsinstrumente konfrontiertsehen (vgl. dazu auch Kapitel 8.2.2).Richtlinie 2003/87/EG des europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 13. Oktober 2003 über einSystem für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft <strong>und</strong> zur Änderungder Richtlinie 96/61/EG des Rates50

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