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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>Anrechnung besteht darin, dass sie sich positiv auf die Investitionssicherheit für Einsparmaßnahmenauswirkt. Die Einsparzertifikate stehen auf einen Schlag zu Verfügung,Annahmen zur langfristigen Preisentwicklung der <strong>Zertifikate</strong> müssen deswegen nichtdirekt in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Einsparmaßnahme einfließen.Einen Kompromiss könnten Modelle darstellen, die zu Beginn einer Maßnahme eineTeilanrechnung der zu erwartenden Einsparung vornehmen (z.B. die Einsparungen derersten zehn Jahre) <strong>und</strong> weitere Einsparungen von einem Monitoring abhängig machen.Welche Anforderungen stellen sich für die Nachweisführung?Für die Validierung der Energieeinsparungen muss die Baseline projektbasiert erfasstwerden (Bottom-up Ansatz). Das bedeutet, dass zu jeder Einsparmaßnahme eine Referenztechnologiesowie eine Referenzentwicklung existieren, gemäß der Leitfrage „Waswäre passiert, wenn die entsprechende Einsparmaßnahme nicht durchgeführt wordenwäre?“. Voraussetzung des Bottom-up Ansatzes ist die Festlegung einer Baseline, gegenüberder die Einsparung quantifiziert wird. Um die Kosten für deren Bestimmung zusenken, können Benchmarks gebildet werden, beispielsweise nach dem Durchschnittdes Bestands. In jedem Fall muss die Nachweismethodik einen Kompromiss zwischenden Kosten <strong>und</strong> der Genauigkeit des Verfahrens eingehen. Stellt man zu hohe Ansprüchenan die Genauigkeit, reduziert sich von vornherein die Kosteneffizienz des marktorientiertenAnsatzes.Mechanismen zur Flexibilisierung – Buy-out <strong>und</strong> ÜbertragungsregelnUnternehmen, die zu wenig <strong>Zertifikate</strong> zur Erfüllung ihrer Einsparverpflichtung erzeugtoder erworben haben, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die fehlenden <strong>Zertifikate</strong>über Kompensationszahlungen (Buy-out) abzudecken. Der so genannte Buy-outPreis würde dabei per Rechtsnorm festgelegt <strong>und</strong> periodisch angepasst. Der Gesetzgebersollte per Rechtsnorm sicherstellen, dass die über die Buy-out Option erzielten Einnahmenzweckgeb<strong>und</strong>en für Investitionen in Energiesparmaßnahmen verausgabt werden –beispielsweise über die Speisung eines Einsparfonds.Die Höhe des Buy-out Preises sollte in jeder Verpflichtungsperiode höher sein, als dieantizipierten Grenzkosten der Einsparmaßnahmen in der entsprechenden Periode. Erstdann wäre für alle Verpflichteten ein ausreichend hoher Anreiz gesetzt, Einsparmaßnahmenzu initiieren. Eine Möglichkeit, dies sicherzustellen, läge darin, den Buy-outPreis an dem durchschnittlichen Preisniveau des <strong>Zertifikate</strong>markts zu orientieren, sodass er beispielsweise immer 25% über dem durchschnittlichen <strong>Zertifikate</strong>preis liegt.Auch sollte es möglich sein, überschüssige <strong>Zertifikate</strong> von einer Abrechnungsperiode indie nächste zu übertragen. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass weitgehendeÜbertragungsregeln unter Umständen zu unges<strong>und</strong>en Stop and Go-Entwicklungen auf dem Effizienzmarkt führen. Wenn beispielsweise in einem Jahr vieleUnternehmen ihre Einsparverpflichtung stark übererfüllen <strong>und</strong> die überschüssigen <strong>Zertifikate</strong>in das Folgejahr übertragen, würden in diesem dann nur noch sehr wenige Einsparprojekterealisiert werden <strong>und</strong> der Markt für einzelne Effizienzmaßnahmen möglicherweisekurzfristig einbrechen.8

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