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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>eine Einsparmaßnahme mit ihrer Umsetzung zu Beginn <strong>und</strong> einmalig sämtliche ihr zuzuschreibenden<strong>Zertifikate</strong> ausgestellt, oder die <strong>Zertifikate</strong> kontinuierlich in Anknüpfungan den realen Einsparzeitpunkt generiert werden.6.2.5 Entwertung von <strong>Zertifikate</strong>nWeiße <strong>Zertifikate</strong> können neben ihrer Funktion als Nachweisinstrument im Rahmen derEinsparquote auch für andere denkbare Einsatzzwecke „verbraucht“, d.h. entwertetwerden (vgl. Kapitel 6.1). In jedem Fall des „Verbrauchs“ eines Zertifikats ist diesesunwiderruflich dem Handel zu entziehen. Wie oben dargestellt erfolgt die Entwertungeines Zertifikats durch den Transfer von dem Handelskonto eines Marktakteurs auf seinEntwertungskonto (Redemption oder Cancellation Account). Eine richtiggehende Löschungvon <strong>Zertifikate</strong>n ist nicht vorgesehen, da damit eine unwiderrufliche Löschungder Informationen der entsprechenden <strong>Zertifikate</strong> einhergehen würde. Für die möglichespätere Rückverfolgung einzelner Vorgänge wäre dies ein großes Hindernis. Ein Rücktransfereines entwerteten Zertifikats auf die Ebene der Handelskonten wird durch das<strong>Zertifikate</strong>register systemimmanent ausgeschlossen.Nach Entwertung eines Zertifikats sollte dem Eigentümer ein Entwertungsnachweisausgehändigt werden. Dem Eigentümer dient dieser Nachweis als Beleg, dass eine entsprechendeMenge an <strong>Zertifikate</strong>n „verbraucht“ wurde. Der Entwertungsnachweis solltedabei sowohl Informationen über die entwerteten <strong>Zertifikate</strong> (insbesondere die <strong>Zertifikate</strong>nummern)enthalten als auch den Zweck der Entwertung ausweisen. Werden beispielsweise<strong>Zertifikate</strong> im Rahmen der Einsparquote entwertet, sollte der Entwertungsnachweisdies durch den eindeutigen Ausweis des entsprechenden Entwertungszwecks(unter Nennung des quotenverpflichteten Unternehmens sowie der zugr<strong>und</strong>e liegendenAbrechnungsperiode) kenntlich machen. Im Falle der Verwendung eines Zertifikatsaußerhalb der Einsparquote (also außerhalb des staatlich induzierten Marktes) – z.B. zurfreiwilligen Kompensation des Energieverbrauchs eines Unternehmens – dient derEntwertungsnachweis gegenüber den K<strong>und</strong>en als Beleg, dass der Verkäufer wirklicheine entsprechende Einsparmenge in Form von <strong>Zertifikate</strong>n für den gegebenen Zweckerworben <strong>und</strong> entwertet hat.Im Rahmen der Einsparquote stellt die Entwertung von <strong>Zertifikate</strong>n das zentrale Elementauf der Ebene der Nachweisführung der Quotenverpflichtung dar. Jedes verpflichteteUnternehmen ist angewiesen, am Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel dasKalenderjahr) die Anzahl von Weißen <strong>Zertifikate</strong>n zu entwerten, die seiner Einsparverpflichtungentspricht. Mit der Entwertung der entsprechenden <strong>Zertifikate</strong> wird sichergestellt,dass weder der entwertende noch ein anderer Marktakteur das gleiche <strong>Zertifikate</strong>in zweites Mal als Nachweis ihrer Quotenerfüllung verwenden.6.3 <strong>Institut</strong>ionelle AusgestaltungDie an einem System Weißer <strong>Zertifikate</strong> involvierten Akteure lassen sich in drei Gruppeneinteilen.57

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