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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>• Bezugsgröße Primärenergie: Gegenüber der Endenergie spiegelt die BezugsgrößePrimärenergie die Effizienz der Umwandlungskette wider. Damit profitieren auchMaßnahmen, die eine Umstellung auf andere Energieträger (z.B. Umstellung vonStrom auf Erdgas) initiieren. Der Nachteil besteht darin, dass die Umrechnung einerEinsparmaßnahme in Primärenergieeinheiten zum einen mit einem größerem Aufwandverb<strong>und</strong>en, zum anderen die entsprechende Kommunikation der Einsparmaßnahmenim Verhältnis zur gewählten Bezugsgröße komplexer ist.• Bezugsgröße Treibhausgasemissionen: Diese Bezugsgröße spiegelt die Klimarelevanzverschiedener Brennstoffe wider. Sie ist mit vergleichbaren Vor- <strong>und</strong> Nachteilenwie die Bezugsgröße Primärenergie verb<strong>und</strong>en. Gleichzeitig wäre bei Wahl dieserBezugsgröße zumindest theoretisch eine direkte Interaktion mit dem Emissionshandelmöglich. 17Bei Wahl dieser Bezugsgröße muss des Weiteren auf eine korrekte Behandlung vonEinsparmaßnahmen geachtet werden, die auf den ersten Blick zu keinen CO 2 -Einsparungen führen. Hierunter fallen z.B. Stromsparmaßnahmen bei K<strong>und</strong>en, dievollständig oder anteilig durch Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Strom) versorgtwerden. Da davon ausgegangen werden kann, dass der in Folge der Einsparmaßnahme„freigesetzte“ EE-Strom auf jeden Fall einen anderen Abnehmer findet<strong>und</strong> dabei an anderer Stelle konventionellen Strom verdrängt, sollten auch solcheMaßnahmen quotenerfüllend anerkannt werden. 185.3 Welche Energieträger sollten der Quote unterliegen?Mit Einführung der Einsparquote muss festgelegt werden, welche Energieträger bzw.Brennstoffe der Einsparverpflichtung unterliegen. Aus ökologischer Rationalität solltedie Quote im Prinzip all diejenigen Endenergieträger adressieren, die entweder bei ihrerprimärenergetischen Umwandlung oder bei ihrer Verwendung (Umwandlung in Nutzenergie)zu klimaschädlichen Emissionen führen. Daraus folgt zum Beispiel, dass derVerkauf erneuerbarer Energieträger (z.B. Holzpellets, Strom aus erneuerbaren Energien)auf Seiten des Lieferanten keine Einsparverpflichtung auslöst.Mit Blick auf die Zielsetzung der Einsparquote, nachfrageseitige Einsparpotenziale zuerschließen, sollten v.a. die an Endk<strong>und</strong>en gelieferten Endenergieträger der Quotenpflichtunterliegen, da diese durch nachfrageseitig wirkende Einsparmaßnahmen eingespartwerden können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Strom, Heizöl, Erdgas,Flüssiggas <strong>und</strong> Kohleprodukte. Bei Einbezug des Verkehrssektors kämen die entsprechendenKraftstoffe hinzu. Energieträger, beispielsweise Erdgas oder Kohle, die in einemKraftwerk verstromt werden, wären in diesem Fall von der Quotenverpflichtung1718Eine kritische Betrachtung der Möglichkeit der Kopplung der beiden Systeme findet sich in Kapitel7.1.2.Dies ließe sich z.B. dadurch bewerkstelligen, indem für alle Maßnahmen zur Stromeinsparung einvorgegebener spezifischer Referenzwert für die CO 2 -Einsparung pro eingesparter Kilowattst<strong>und</strong>ezugr<strong>und</strong>e gelegt wird. Dieser Wert sollte den Emissionsfaktor des durchschnittlichen b<strong>und</strong>esdeutschenStrommixes widerspiegeln.40

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