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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>1. Der Träger des <strong>Zertifikate</strong>systems agiert im Auftrag des Staates, wobei es sich nichtzwangsläufig um eine staatliche Behörde (wie z.B. die B<strong>und</strong>esnetzagentur) bzw.Angliederung an eine solche handeln muss, sondern durchaus eine private Organisationdie Trägerschaft übernehmen kann. Dem Träger obliegt die Verantwortung fürdie Einhaltung des Regelwerks, das die Abläufe des <strong>Zertifikate</strong>systems regelt, sowiefür den sicheren <strong>und</strong> reibungslosen Betrieb des <strong>Zertifikate</strong>registers. Letzteres kannvon dem Träger selbst betrieben werden oder von einem Dritten, der im Auftrag desTrägers agiert (wobei die Verantwortung beim Träger verbleibt).2. Unabhängige Sachverständige überprüfen die Zulässigkeit von Einsparmaßnahmensowie die der Ausstellung von <strong>Zertifikate</strong>n zugr<strong>und</strong>e liegende Nachweismethodik(die wiederum einem klaren Regelwerk unterliegt). Die Sachverständigen agierenim Auftrag derjenigen, die die Maßnahmen umsetzen <strong>und</strong> damit <strong>Zertifikate</strong> generieren.Per Rechtsnorm ist zu regeln, welche Anforderungen für die Aufnahme der Tätigkeitals Sachverständiger berechtigen.Zur Sicherung einer hohen Glaubwürdigkeit müssen beide Akteursgruppen auf jedenFall unabhängig von den Marktteilnehmern sein <strong>und</strong> dürfen am Handel mit <strong>Zertifikate</strong>nselber nicht partizipieren.3. Die Marktakteure sind die „Nutzer“ des <strong>Zertifikate</strong>systems. Die heterogene Gruppeder Marktteilnehmer umfasst u.a. die quotenverpflichteten Unternehmen (z.B.Stadtwerke), Energie- bzw. Effizienzdienstleister, <strong>Zertifikate</strong>händler, Broker, Finanzdienstleister,usw. Mit Einrichtung eines <strong>Zertifikate</strong>kontos verpflichtet sich jederMarktteilnehmer, die Regeln des Systems zu befolgen. Die Nutzung des <strong>Zertifikate</strong>registersist dabei für die Marktteilnehmer kostenbewehrt. Gebühren fallen beispielsweisefür die Einrichtung eines Handelskontos sowie die Ausstellung, denTransfer <strong>und</strong> die Entwertung von <strong>Zertifikate</strong>n an.6.4 Systemübergreifender HandelPrinzipiell lassen sich nationale oder regionale <strong>Zertifikate</strong> Systeme (bzw. die dahinterstehenden <strong>Zertifikate</strong>register) relativ einfach so ausgestalten, dass der Handel zwischenverschiedenen Registern möglich ist. Das europaweite EECS-System schließt beispielsweiseacht (Stand 12/2006) regional beschränkte Systeme zusammen.Die Öffnung eines deutschen Weiße <strong>Zertifikate</strong> Systems für den grenzüberschreitendenAustausch wäre z.B. dann relevant, wenn mehrere Mitgliedsstaaten beschließen, einengemeinsamen Weiße <strong>Zertifikate</strong> Markt zu schaffen. Die Gründe dafür könnten u.U. darinliegen, dass mehrere Länder eine harmonisierte Einsparquote einführen oder aber derpolitische Wille, die Möglichkeiten des freiwilligen Marktes für Weiße <strong>Zertifikate</strong> geografischauszuweiten (z.B. zur Erhöhung der Marktliquidität).An die Zusammenschaltung verschiedener <strong>Zertifikate</strong>systeme knüpfen sich mehrereBedingungen:a) Die <strong>Zertifikate</strong> aus verschiedenen Systemen müssen klar festgelegte Mindestinformationenenthalten, die den Regelungen der beteiligten Systeme Genüge leisten.58

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