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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>dem Emissionshandel) auf eine Fernwärmeversorgung aus einem Heizkraft- oder Heizwerkmit einer Feuerungswärmeleistung größer 20 MW (vorausgesetzt eine solcheMaßnahme wird im Rahmen der Einsparquote anerkannt). Hier werden CO 2 -Emissionen, die der Emissionshandel derzeit nicht erfasst, durch Emissionen ersetzt, diedem Mengenregime des Emissionshandels unterliegen. Durch eine solche Maßnahmewerden folglich CO 2 -Rechte geb<strong>und</strong>en, die an anderer Stelle des Emissionshandelssystemsreduziert werden müssen.Der zweite Fall ist immer dann gegeben, wenn Energieeinsparmaßnahmen zunächstdazu führen, dass die Energieerzeugung in einer dem Emissionshandel unterliegendenAnlage gedrosselt werden muss oder vom Emissionshandel erfasste Energieerzeugungwird von solcher „verdrängt“, die nicht durch den Emissionshandel erfasst wird.Typische Beispiele für diese Art der Wirkungsbeziehung sind• die Durchführungen von Stromverbrauch senkenden Maßnahmen (z.B. Prämienprogrammefür energiesparende Haushaltsgeräte, Energiesparlampen, Umwälzpumpen).• Maßnahmen, die auf eine Absenkung des Wärmeverbrauchs von Gebäuden abzielen(z.B. Förderprogramme für Gebäudesanierung oder energiesparendes Bauen), dieüber eine Wärmeversorgung durch ein HKW/HW mit einer Feuerungswärmeleistunggrößer 20MW verfügen.• Die Umstellung der Stromversorgung eines Gebäudes oder Betriebes auf Eigenerzeugung(z.B. in Form von Mikro-KWK) in Anlagen, die der Emissionshandel nichterfasst.Alle hier beschriebenen Maßnahmen führen dazu, dass die Energieerzeugung <strong>und</strong> damiteinhergehend die CO 2 -Emissionen im Wirkungsbereich des Emissionshandel zunächstreduziert werden. Hierdurch werden auf Seiten der entsprechenden AnlagenbetreiberCO 2 -<strong>Zertifikate</strong> freigesetzt. Da der Emissionshandel eine absolute Deckelung der ihmunterworfenen CO 2 -Menge vornimmt, können die freigesetzten <strong>Zertifikate</strong> an andererStelle des Systems, also von einem anderen verpflichteten Anlagenbetreiber, in Mehremissionenumgesetzt werden. Die durch die Einsparquote induzierte Maßnahme führtin diesem Fall also zu keiner zusätzlichen Emissionsreduktion. 36 Um demnach dieWirksamkeit der Einsparquote sicherzustellen, müssen geeignete Regelungen zur Abgrenzunggef<strong>und</strong>en werden.Bei genauer Betrachtung führt selbst die aus ökologischer Sicht begrüßenswerte Umstellungvon Elektroheizungen (Nachtspeicherheizungen) bzw. elektrisch betriebenen36Der gleiche Effekt wird auch bei anderen Instrumenten, z.B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, problematisiert.Durch die Förderung erneuerbarer Energien wird die Stromerzeugung aus konventionellenKraftwerken verdrängt. Damit kann theoretisch keine über den Emissionshandel hinausgehende Minderungder CO 2 -Emissionen erreicht werden, da lediglich Emissionen verdrängt werden, die ohnehineinem mengenmäßig vorgegeben Reduktionspfad unterliegen. Auf diesem Zusammenhang fußt zumBeispiel die Kritik des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWA am EEG (Wissenschaftlicher BeiratBMWA 2004).61

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