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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>nahmen, für die die EnEV Vorgaben macht, im Rahmen der Einsparquote nur solcheEnergieeinsparungen anerkannt werden, die über die EnEV hinausgehen.Im Falle der Fenstersanierung in einem Altbau würde dies beispielsweise bedeuten, dassnur die Energieeinsparung im Rahmen der Quote Einzug findet, die rechnerisch darausresultiert, dass nicht Fenster mit der vorgeschriebenen Mindestdämmung (U-Wert von1,7 W/(m 2 *K)) eingebaut werden, sondern Fenster mit kleinerem U-Wert. Angerechnetwürde dann also nur die Einsparung, die über die EnEV-Vorschriften hinaus erfüllt wird(die also durch die Differenz zwischen dem tatsächlichen U-Wert <strong>und</strong> dem vorgeschriebenenU-Wert zustande kommt).Bei Neubauten dürfte die Quote sinngemäß nur die Energieeinsparung anerkennen, diesich rechnerisch aus der Unterschreitung des Jahres-Primärenergiebedarfs ergibt, derüber die EnEV ohnehin als Maximalwert einzuhalten ist.Mit einem Doppelanrechnungsverbot verbindet sich jedoch der Nachteil, dass von derEinsparquote keine Anreize ausgehen, Sanierungszyklen zu verkürzen. Dies liegt daran,dass Sanierungsmaßnahmen, die zwar zeitlich vorgezogen werden (d.h. zu einem Zeitpunktdurchgeführt werden, zu dem sie prinzipiell im Rahmen „normaler“ Sanierungszyklennoch gar nicht fällig wären), jedoch in ihrer Umsetzung lediglich die VorgabenEnEV erfüllen, im Rahmen der Quote nicht bilanziert würden, da sie zu keinen Einsparungenführen, die über der Baseline (die sich über die EnEV definiert) liegen. 42Alternativ könnte bewusst auf eine abgrenzende Regelung (wie ein Doppelanrechnungsverbot)verzichtet werden. Mit Blick auf das bestehende Vollzugsdefizit bei derUmsetzung der EnEV insbesondere im Falle von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand(vgl. Kleemann 2003) könnte die Idee aufkommen, die Einsparquote als Hebelzu verwenden, den EnEV-Vollzug zu verbessern. Darüber hinaus könnte eine solcheRegelung bewirken, dass Renovierungszyklen verkürzt <strong>und</strong> somit Einsparpotenziale imGebäudebereich eher erschlossen werden (durch eine von der Quote ausgehenden stimulierendenWirkung, Sanierungsmaßnahmen zeitlich vorzuziehen).Mangelnder Vollzug ist zweifelsohne eine der wesentlichen Hürden dafür, dass die theoretischüber die EnEV erschließbaren Einsparpotenziale im Gebäudebereich nur unzureichendumgesetzt werden. Gleichwohl erscheint es nicht angebracht, zur Verbesserungdes Vollzugs einer bestehenden Rechtsnorm ein neues Lenkungsinstrument zubemühen. Vielmehr sollten die B<strong>und</strong>esländer, in deren Verantwortung die Vollzugskontrolleder EnEV liegt, angehalten werden, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,dass der Rechtsrahmen auch ein gehalten wird (vgl. hierzu z.B. Bürger at al. 2006, Diefenbachet al. 2005).42Der mögliche Einfluss der Einsparquote auf eine Verkürzung von Renovierungszyklen sollte jedocheiner gründlichen Prüfung unterzogen werden, da es sich hierbei um ein Strategieelement handelt,welches im Rahmen einer umfassenden Effizienzstrategie nachdrücklich diskutiert wird. Berechnungender Enquete-Kommissionen zeigen beispielsweise, „dass der durch die Erhöhung der Sanierungsrateerreichbare Mengeneffekt (gemessen an der resultierenden Wärmeverbrauchsminderung)deutlich größer ist als derjenige, der durch die spezifische Verbesserung des Wärmedämmstandardsbei weiterhin konstanter energetischer Sanierungsrate erzielt werden kann“ (Enquete 2002).65

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