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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>7.2 Energieeinsparverordnung EnEV7.2.1 Art der WechselwirkungFür das Gros von Gebäuden (Gebäude mit normalen Innentemperaturen) unterscheidetdie EnEV im Wesentlichen zwei Anwendungsfälle:• Für Neubauten begrenzt die EnEV den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf(PEB) während der Nutzungsphase des Gebäudes. In den PEB gehen die Transmissionswärme-<strong>und</strong> Lüftungswärmeverluste ein, Art <strong>und</strong> Effizienz der Heizungsanlage,Wärmeverteilung <strong>und</strong> Warmwasserbereitung sowie die primärenergetische Effizienzder eingesetzten Energieträger.• Für Bestandsgebäude fordert die EnEV im Falle größerer Sanierungsmaßnahmendie Einhaltung maximaler Wärmedurchgangskoeffizienten für die von der entsprechendenMaßnahme betroffenen Bauteile. 41 Im Falle einer Vollsanierung nach derein Gebäude den EnEV-Kennwert eines entsprechenden neuen Gebäudes um nichtmehr als 40% überschreitet, kann auf die bauteilbezogenen Betrachtung verzichtetwerden (§8 Abs. 2 EnEV).Im Verhältnis der EnEV sowie der <strong>Energieeinsparquote</strong> tritt eine Wechselwirkung indem Moment auf, in dem im Rahmen der Quote Maßnahmen zulässig sind, die gleichzeitigüber die EnEV abgedeckt werden. Eine solche Wechselwirkung läge z.B. dannvor, wenn quotenverpflichtete Unternehmen über Förderprogramme die Sanierung vonGebäuden finanziell unterstützen, bei denen gleichzeitig Vorgaben der EnEV einzuhaltensind. Auch hier kann es – vergleichbar den Wechselwirkungen mit dem Emissionshandel<strong>und</strong> abhängig davon, wie die Schnittstelle zwischen beiden Instrumenten geregeltist – im Extremfall zu keiner zusätzlichen Energieeinsparung kommen, die über dieEnEV hinaus geht. Mangelnde Zusätzlichkeit wäre zum Beispiel dann gegeben, wennim Rahmen der Einsparquote auch solche Sanierungsmaßnahmen anrechnungsfähigwären, die lediglich die Einhaltung der EnEV-Vorgaben erreichen. Im Gegensatz dazukönnten über die Einsparquote zusätzliche Energieeinsparungen dann erzielt werden,wenn die Quote Sanierungsmaßnahmen induziert, die eindeutig auf das Vorhandenseinder Quote zurückzuführen sind, d.h. ohne Quote nicht realisiert worden wären, oder dieüber die EnEV-Vorgaben hinausgehen. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn ein Gebäudeeigentümer,der sein Haus neu anstreichen lässt, gleichzeitig eine Außenwanddämmunganbringt, obwohl dies durch die EnEV derzeit nicht gefordert wird.7.2.2 Optionen der Abgrenzung bzw. KoordinationAls sinnvollste Option zur Abgrenzung der beiden Instrumente erscheint uns ein Doppelanrechnungsverbot,das sich in der Baseline für solche Maßnahmen niederschlägt. ImKern würde ein Doppelanrechnungsverbot regeln, dass im Falle von Sanierungsmaß-41Im Falle von Sanierungsmaßnahmen an Außenwänden, außen liegenden Fenstern, Fenstertüren <strong>und</strong>Dachflächenfenstern gelten die Mindestanforderungen jedoch nur, wenn mehr als 20% der Bauteilflächengleicher Orientierung oder bei anderen Außenbauteilen mehr als 20% der jeweiligen Bauteilflächebetroffen sind.64

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