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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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diskutiert.<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>- die Anrechnungsdauer einer Maßnahme beschränkt werden,- im Falle der einmaligen Anrechnung der Einsparungen (vgl. Kapitel 5.8) dieseüber die gesamte Anrechnungsdauer einer Abdiskontierung unterliegen, 23- bzw. im Falle der jährlichen Anrechnung der Einsparung (vgl. Kapitel 5.8) immerder jeweilige Stand der Technik als neuer Referenzwert herangezogen werden(was ebenfalls einer Abdiskontierung entspricht).- Außerdem sollte erwogen werden, ob für Einsparmaßnahmen, die beispielsweiseden Einsatz energieeffizienter Produkte fördern, überhaupt eine Anrechnung erfolgensollte, wenn für die entsprechende Produktgruppe ein bestimmter Marktdurchdringungsgraderreicht wurde.• Schließlich sollte der Rebo<strong>und</strong>effekt adäquat berücksichtigt werden. Hierzu müssteeine geeignete Methode entwickelt werden, die im Kern auf der empirischen Erhebungentsprechender Verhaltensmuster bei den Verbrauchern, insbesondere den privatenHaushalten, beruht.Bei der Festlegung der Referenzentwicklung kann das umfangreiche Know-how hilfreichsein, welches das Meth Panel im Rahmen des Clean Development Mechanism(CDM) entwickelt hat, bei dem ähnliche Baseline-Probleme zu lösen sind. 245.7 Zulässige EinsparmaßnahmenAls Gr<strong>und</strong>voraussetzung sollte eine Einsparquote nur solche Maßnahmen zulassen, diedas Zusätzlichkeitsprinzip erfüllen, also zu nachweisbaren <strong>und</strong> dauerhaften Energieeinsparungenführen, die über einer antizipierten Ohnehin-Entwicklung (Baseline) liegen.Ferner sollten lediglich Maßnahmen anerkannt werden, die nachfrageseitig wirken. 25Unter dem Dach dieser Gr<strong>und</strong>maxime sind jedoch zahlreiche weitergehende, dabeiteilweise auch einschränkende Regelungen zu treffen.Generell sind folgende Wirkungszusammenhänge zu berücksichtigen: Mit steigenderVielfalt an zugelassenen Maßnahmen steigt die generelle ökonomische Effizienz desInstruments, gleichzeitig jedoch auch der Aufwand für das Monitoring <strong>und</strong> die Nachweismethodikder erzielten Einsparungen. Werden hingegen die zulässigen Maßnahmen232425Beispielsweise wird in Italien jede Einsparung ab dem zweiten Jahr entsprechend dem Fortschritt derallgemeinen Energieeffizienz mit Faktoren zwischen 0,9 <strong>und</strong> 1,0 abdiskontiert (Pagliano et al. 2003),in Großbritannien werden die erzielten Einsparungen einer Maßnahme über die Lebenszeit mit 3,5%abdiskontiert (DEFRA 2004).Im Rahmen einer CDM-Maßnahme muss zur Bestimmung der entsprechenden CO 2 -Einsparung festgelegtwerden, welche Maßnahme anstelle des CDM-Projektes, also ohne Anreize aus dem CDM-Mechanismus realisiert worden wäre.Angebotsseitige Effizienzmaßnahmen (z.B. Effizienzverbesserungen oder Brennstoffwechsel in einemKraftwerk) sollten durch die Einsparquote nicht erfasst werden. Große Feuerungsanlagen (Feuerungswärmeleistunggrößer 20 MW) sind bereits über den Emissionshandel erfasst, weshalb eine Anrechnungeiner gesteigerten Energieeffizienz bei solchen Anlagen zwangsläufig zur doppelten Anrechnungeiner Maßnahme führen würde. Die sich daraus ergebenden Komplikationen werden in Kapitel7.1.146

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