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Energieeinsparquote und Weiße Zertifikate - Öko-Institut eV

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<strong>Energieeinsparquote</strong> <strong>und</strong> Weiße <strong>Zertifikate</strong>7.3 Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung <strong>und</strong> den Ausbau derKraft-Wärme-Kopplung (KWKG)7.3.1 Art der WechselwirkungDas Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung <strong>und</strong> den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) regelt die Abnahme <strong>und</strong> die Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Biomasse sowie gasförmigenoder flüssigen Brennstoffen. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche festgelegte Bonusregelungin Abhängigkeit von Technologien <strong>und</strong> Anlagengrößen.Eine Wechselwirkung zwischen Einsparquote <strong>und</strong> KWKG tritt dann auf, wenn die E-nergieeinsparung im Rahmen der Quote anerkannt wird, die aus der Umstellung durchKWKG geförderte Kraft-Wärme-Kopplung resultiert. Dies wäre beispielsweise der Fallbei der Inbetriebnahme einer neuen kleinen KWK-Anlage (im Sinne von §3 Abs. 3 <strong>und</strong>§5 Abs. 2 KWKG) oder der Umstellung der Energieversorgung auf eine bestehendeKWK-Anlage, die durch das KWKG gefördert wird. Wenn nun beispielsweise die Einsparquotebei einem Wohngebäude den Umstieg der getrennten Strom- <strong>und</strong> Wärmeversorgung(z.B. Strom aus dem öffentlichen Netz, Wärme aus einem dezentralen Heizkessel)auf eine KWK-gestützte Versorgung induziert <strong>und</strong> gleichzeitig die entsprechendeKWK-Anlage über das KWKG gefördert wird, würde eine Doppelförderung vorliegen:Zum einen die Bonusförderung über das KWKG, zum anderen im Rahmen der Einsparquote,indem beispielsweise die Umstellung auf KWK durch ein Prämienprogrammeines quotenverpflichteten Energieversorgers gefördert wird.7.3.2 Optionen der Abgrenzung bzw. KoordinationZur gegenseitigen Abgrenzung der beiden Instrumente wären zwei Optionen denkbar:Zum einen könnte auch hier ein Doppelanrechnungsverbot erlassen werden. Über dieseswürde geregelt, dass eine KWK-Anlage nur eine Förderoption wahrnehmen darf. DerBetreiber einer KWK-Anlage müsste sich also zwischen dem Bonus aus dem KWKGoder der Förderung, die aus der Einsparquote resultiert, entscheiden. Die Wahrnehmungeiner der beiden Förderoptionen schlösse die andere automatisch aus.Alternativ könnte eine mögliche Doppelförderung bewusst in Kauf genommen werden.Dies ließe sich z.B. damit begründen, dass im Rahmen des KWKG die Förderung fürdie meisten Anlagenkategorien zeitlich begrenzt ist <strong>und</strong> in den nächsten Jahren ohnehinausläuft, sollte sich der Gesetzgeber auf keine Anschlussregelung einigen. Aber selbstbei einer Verlängerung des KWKG wird es von der detaillierten Förderausgestaltungabhängig sein, in welchem Ausmaß das Gesetz überhaupt eine Förderwirkung für dennotwendigen Ausbau der KWK entfalten kann bzw. ob eine beschränkte Zusatzförderungbeispielsweise durch die Einsparquote erforderlich ist.7.4 Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) regelt, dass eine Reihe vonHaushaltsgeräten mit einigen gerätespezifischen Angaben gekennzeichnet werden66

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