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Die wichtigsten Auflagen für die Deutsche BP<br />

waren: 32<br />

— Abgabe von BP- und/oder Aral-Straßentankstellen<br />

mit einem Absatzvolumen, das<br />

insgesamt einem Marktanteil von rund 4 %<br />

entspricht, an Dritte. Für BP waren dies<br />

rund 750 Tankstellen.<br />

— Abgabe von 45 % des Stammkapitals an der<br />

Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH an<br />

einen Dritten, der an keiner größeren<br />

Raffineriegesellschaft mit eigenem Tankstellennetz<br />

beteiligt war. Die Beschaffungsmöglichkeiten<br />

für freie Tankstellen sollten<br />

sich dadurch verbessern.<br />

Insgesamt mussten BP/Veba Oel/Aral einerseits<br />

und Shell/DEA andererseits zusammen<br />

rund 1.500 Tankstellen abstoßen; auf dem<br />

gesamten deutschen Markt gab es damals rund<br />

16.000 Tankstellen. Sowohl BP als auch Shell/<br />

DEA begrüßten die Fusionsgenehmigungen. BP<br />

erfüllte mit dem Verkauf von 494 Tankstellen an<br />

die polnische PKN Orlen im Februar 2003 und<br />

dem Verkauf von 247 Tankstellen an die österreichische<br />

Mineralölgesellschaft OMW im Juli<br />

2003 alle Auflagen des Bundeskartellamts.<br />

32 Vgl. die schriftliche Begründung des Bundeskartell-<br />

amts vom 26. Februar 2002 unter<br />

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/EntschFus<br />

Archiv/2001/EntschFus01.shtml (B8-120/01 und B8-130/01)<br />

Die Fallstudie | Strategische Integration<br />

| 27

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