BertelsmannStiftung - Synergy Consult
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(z. B. Regelungen für die außertariflichen Mitarbeiter)<br />
oder Regelungen, die nur einen geringen<br />
Geldwert, aber einen hohen Symbolgehalt hatten<br />
(z. B. Aral-Tankkarte).<br />
Diese Sammlung beinhaltete beispielsweise:<br />
— mehr als 15 unterschiedliche Mantel- oder<br />
Haustarifverträge, z. B. Manteltarifvertrag,<br />
Vergütungstarifvertrag (zwölf oder dreizehn<br />
Tarifgruppen, unterschiedliche Entgelthöhe<br />
der Tarifgruppen), Tarifvertrag zu vermögenswirksamen<br />
Leistungen, Tarifvertrag zur<br />
Altersteilzeit, Rationalisierungsschutzabkommen,<br />
Tarifvertrag zur Kurzarbeit etc.<br />
mit Regelungen zu regelmäßiger Arbeitszeit<br />
(37,5 oder 38 h/Woche bei gleichem Entgelt),<br />
Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Entgeltfortzahlung<br />
im Todesfall, Urlaub, Verdienstsicherung<br />
im Alter etc.<br />
— Betriebsvereinbarungen zum Gehaltssystem<br />
für außertarifliche Angestellte<br />
— Betriebsvereinbarungen zur Ergonomie am<br />
Arbeitsplatz<br />
— Regelung zum Bezug einer Aral-Tankkarte<br />
— Regelung über Bonuszahlungen<br />
— Richtlinie über die Gewährung von<br />
Fortbildungsmaßnahmen<br />
— Richtlinie zu Reisekosten und zu<br />
Dienstreisen<br />
— Richtlinie zum Bezug von Mitarbeiteraktien<br />
— Richtlinie zu Dienstwagen<br />
— Richtlinie zur Mitarbeiterentsendung ...<br />
Eine erste Sichtung ergab mehr als 50 unterschiedliche<br />
Regelungen. Diese Bestandsaufnahme<br />
ergab außerdem, dass einige Gesellschaften<br />
einen gültigen Flächentarifvertrag mit<br />
der IGBCE und andere einen Haustarifvertrag<br />
hatten. Bei rund 95 % der gesammelten Regelungen<br />
waren Gewerkschaften oder Betriebsrat<br />
bei einer eventuellen Neuregelung zu beteiligen,<br />
da es sich um mitbestimmungspflichtige Themen<br />
handelte. Eine Vereinheitlichung aller Regelungen<br />
auf dem Verhandlungsweg mit den Betriebsräten<br />
wäre wahrscheinlich sehr teuer geworden,<br />
da sich aus der Sicht der Betriebsräte eher die<br />
für die Arbeitnehmer günstigste Regelung als<br />
Lösung angeboten hätte. Die Arbeitsgruppe aus<br />
Betriebsräten und Mitarbeitern der Personalabteilungen<br />
musste also einen Filter entwickeln,<br />
der sinnvoll festlegte, wo harmonisiert werden<br />
musste und wo nicht. Die Arbeitsgruppe legte<br />
gemeinsam folgende drei Gruppen von Regelungen<br />
mit unterschiedlichem Harmonisierungsbedarf<br />
fest:<br />
Die Fallstudie | Personelle Integration<br />
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