30.11.2012 Aufrufe

BertelsmannStiftung - Synergy Consult

BertelsmannStiftung - Synergy Consult

BertelsmannStiftung - Synergy Consult

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

(z. B. Regelungen für die außertariflichen Mitarbeiter)<br />

oder Regelungen, die nur einen geringen<br />

Geldwert, aber einen hohen Symbolgehalt hatten<br />

(z. B. Aral-Tankkarte).<br />

Diese Sammlung beinhaltete beispielsweise:<br />

— mehr als 15 unterschiedliche Mantel- oder<br />

Haustarifverträge, z. B. Manteltarifvertrag,<br />

Vergütungstarifvertrag (zwölf oder dreizehn<br />

Tarifgruppen, unterschiedliche Entgelthöhe<br />

der Tarifgruppen), Tarifvertrag zu vermögenswirksamen<br />

Leistungen, Tarifvertrag zur<br />

Altersteilzeit, Rationalisierungsschutzabkommen,<br />

Tarifvertrag zur Kurzarbeit etc.<br />

mit Regelungen zu regelmäßiger Arbeitszeit<br />

(37,5 oder 38 h/Woche bei gleichem Entgelt),<br />

Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Entgeltfortzahlung<br />

im Todesfall, Urlaub, Verdienstsicherung<br />

im Alter etc.<br />

— Betriebsvereinbarungen zum Gehaltssystem<br />

für außertarifliche Angestellte<br />

— Betriebsvereinbarungen zur Ergonomie am<br />

Arbeitsplatz<br />

— Regelung zum Bezug einer Aral-Tankkarte<br />

— Regelung über Bonuszahlungen<br />

— Richtlinie über die Gewährung von<br />

Fortbildungsmaßnahmen<br />

— Richtlinie zu Reisekosten und zu<br />

Dienstreisen<br />

— Richtlinie zum Bezug von Mitarbeiteraktien<br />

— Richtlinie zu Dienstwagen<br />

— Richtlinie zur Mitarbeiterentsendung ...<br />

Eine erste Sichtung ergab mehr als 50 unterschiedliche<br />

Regelungen. Diese Bestandsaufnahme<br />

ergab außerdem, dass einige Gesellschaften<br />

einen gültigen Flächentarifvertrag mit<br />

der IGBCE und andere einen Haustarifvertrag<br />

hatten. Bei rund 95 % der gesammelten Regelungen<br />

waren Gewerkschaften oder Betriebsrat<br />

bei einer eventuellen Neuregelung zu beteiligen,<br />

da es sich um mitbestimmungspflichtige Themen<br />

handelte. Eine Vereinheitlichung aller Regelungen<br />

auf dem Verhandlungsweg mit den Betriebsräten<br />

wäre wahrscheinlich sehr teuer geworden,<br />

da sich aus der Sicht der Betriebsräte eher die<br />

für die Arbeitnehmer günstigste Regelung als<br />

Lösung angeboten hätte. Die Arbeitsgruppe aus<br />

Betriebsräten und Mitarbeitern der Personalabteilungen<br />

musste also einen Filter entwickeln,<br />

der sinnvoll festlegte, wo harmonisiert werden<br />

musste und wo nicht. Die Arbeitsgruppe legte<br />

gemeinsam folgende drei Gruppen von Regelungen<br />

mit unterschiedlichem Harmonisierungsbedarf<br />

fest:<br />

Die Fallstudie | Personelle Integration<br />

| 57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!