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Die Fallstudie | Personelle Integration<br />
A BC<br />
58 |<br />
Grundsätze, einheitlich für alle Mitarbeiter im Konzern, z. B.<br />
ß Sicherheitsgrundsätze (z. B. Alkohol- und Drogenpolicy)<br />
ß Betriebliche Altersversorgung<br />
ß Besitzstandswahrung bei Mitarbeiter-Übergang<br />
ß Leistung und Leistungsbelohnung; Beurteilungssystem<br />
ß AT-Gehaltssystem-Grundsätze, Level<br />
Regelungen für die einzelnen GmbHs, z. B.<br />
ß Tarifvertrag für diese Gesellschaft<br />
ß Betriebliche Altersversorgung für diese Gesellschaft<br />
ß Betriebsstätten-übergreifende Betriebsvereinbarungen<br />
ß Bonuspolicy ...<br />
Regelungen für einzelne Betriebsstätten der GmbHs, z. B.<br />
ß Arbeitszeit- und Gleitzeitregelungen<br />
ß Kantinen-, Parkplatz- und Bereitschaftsregelungen<br />
ß Qualifizierungssysteme ...<br />
Abbildung 18: Strukturierung der HR-Bestandsaufnahme 71<br />
— Gruppe A enthielt Regelungen, die harmoni-<br />
siert werden mussten. Die bestehenden<br />
Regelungen hätten entweder gegen corporate<br />
policies der BP verstoßen oder zu einem<br />
gefährlichen Auseinanderdriften der einzelnen<br />
Gesellschaften geführt.<br />
— Gruppe B beinhaltete Vereinbarungen, die<br />
jede Gesellschaft selbst regeln konnte. Hier<br />
bestand kein Handlungsbedarf im Sinne einer<br />
Harmonisierung über die einzelnen Gesellschaften<br />
hinweg. Hier sollten nur konsistente<br />
Regelungen innerhalb der jeweiligen Gesellschaften<br />
für alle Mitarbeiter gefunden werden.<br />
— Bei der Gruppe C bestand dieser Harmonisierungsbedarf<br />
schließlich nur auf der Ebene<br />
der einzelnen Betriebsstätten, die frei in den<br />
Verhandlungen mit ihren Betriebsräten<br />
waren. Die Personalabteilung musste dann<br />
für die Verhandlungen mit den Betriebsräten<br />
die möglichen finanziellen Auswirkungen<br />
einer Harmonisierung kalkulieren und den<br />
Handlungsbedarf aus ihrer Sicht definieren.<br />
Es wurde eine Synopse erstellt, die die wich-<br />
tigsten Regelungen gegenüberstellte und eine<br />
Handlungsempfehlung für die Geschäftsleitung<br />
abgab.<br />
Viele Regelungen mussten unter großem Zeitdruck<br />
mit den Betriebsräten verhandelt werden;<br />
die Zeitschiene von der Installierung der Arbeitsgruppen<br />
bis zum vorläufigen Abschluss der<br />
Verhandlungen mit der Unterschrift unter den<br />
ersten Interessenausgleich am 30. September<br />
2002 betrug nur rund sechs Monate. Dann<br />
unterzeichneten Betriebsräte und Unternehmensleitung<br />
den Interessenausgleich zu den neuen<br />
Arbeitsvertragsbedingungen (terms & conditions).<br />
Erschwerend für die Arbeitsgruppen kam hinzu,<br />
dass nicht alle betroffenen Gesellschaften zu<br />
100 % zur deutschen BP gehörten; in vielen Joint<br />
Ventures der deutschen BP konnten Veränderungen<br />
im bestehenden Regelwerk nur in Absprache<br />
mit dem Joint Venture-Partner angegangen<br />
und verhandelt werden.<br />
71 Deutsche BP AG (2003) – Terms & Conditions bei VORP<br />
und VVG, Bestandsaufnahme