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BertelsmannStiftung - Synergy Consult

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Die Fallstudie | Personelle Integration<br />

A BC<br />

58 |<br />

Grundsätze, einheitlich für alle Mitarbeiter im Konzern, z. B.<br />

ß Sicherheitsgrundsätze (z. B. Alkohol- und Drogenpolicy)<br />

ß Betriebliche Altersversorgung<br />

ß Besitzstandswahrung bei Mitarbeiter-Übergang<br />

ß Leistung und Leistungsbelohnung; Beurteilungssystem<br />

ß AT-Gehaltssystem-Grundsätze, Level<br />

Regelungen für die einzelnen GmbHs, z. B.<br />

ß Tarifvertrag für diese Gesellschaft<br />

ß Betriebliche Altersversorgung für diese Gesellschaft<br />

ß Betriebsstätten-übergreifende Betriebsvereinbarungen<br />

ß Bonuspolicy ...<br />

Regelungen für einzelne Betriebsstätten der GmbHs, z. B.<br />

ß Arbeitszeit- und Gleitzeitregelungen<br />

ß Kantinen-, Parkplatz- und Bereitschaftsregelungen<br />

ß Qualifizierungssysteme ...<br />

Abbildung 18: Strukturierung der HR-Bestandsaufnahme 71<br />

— Gruppe A enthielt Regelungen, die harmoni-<br />

siert werden mussten. Die bestehenden<br />

Regelungen hätten entweder gegen corporate<br />

policies der BP verstoßen oder zu einem<br />

gefährlichen Auseinanderdriften der einzelnen<br />

Gesellschaften geführt.<br />

— Gruppe B beinhaltete Vereinbarungen, die<br />

jede Gesellschaft selbst regeln konnte. Hier<br />

bestand kein Handlungsbedarf im Sinne einer<br />

Harmonisierung über die einzelnen Gesellschaften<br />

hinweg. Hier sollten nur konsistente<br />

Regelungen innerhalb der jeweiligen Gesellschaften<br />

für alle Mitarbeiter gefunden werden.<br />

— Bei der Gruppe C bestand dieser Harmonisierungsbedarf<br />

schließlich nur auf der Ebene<br />

der einzelnen Betriebsstätten, die frei in den<br />

Verhandlungen mit ihren Betriebsräten<br />

waren. Die Personalabteilung musste dann<br />

für die Verhandlungen mit den Betriebsräten<br />

die möglichen finanziellen Auswirkungen<br />

einer Harmonisierung kalkulieren und den<br />

Handlungsbedarf aus ihrer Sicht definieren.<br />

Es wurde eine Synopse erstellt, die die wich-<br />

tigsten Regelungen gegenüberstellte und eine<br />

Handlungsempfehlung für die Geschäftsleitung<br />

abgab.<br />

Viele Regelungen mussten unter großem Zeitdruck<br />

mit den Betriebsräten verhandelt werden;<br />

die Zeitschiene von der Installierung der Arbeitsgruppen<br />

bis zum vorläufigen Abschluss der<br />

Verhandlungen mit der Unterschrift unter den<br />

ersten Interessenausgleich am 30. September<br />

2002 betrug nur rund sechs Monate. Dann<br />

unterzeichneten Betriebsräte und Unternehmensleitung<br />

den Interessenausgleich zu den neuen<br />

Arbeitsvertragsbedingungen (terms & conditions).<br />

Erschwerend für die Arbeitsgruppen kam hinzu,<br />

dass nicht alle betroffenen Gesellschaften zu<br />

100 % zur deutschen BP gehörten; in vielen Joint<br />

Ventures der deutschen BP konnten Veränderungen<br />

im bestehenden Regelwerk nur in Absprache<br />

mit dem Joint Venture-Partner angegangen<br />

und verhandelt werden.<br />

71 Deutsche BP AG (2003) – Terms & Conditions bei VORP<br />

und VVG, Bestandsaufnahme

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