BertelsmannStiftung - Synergy Consult
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Zur Sicherheit der Arbeitsplätze wurde zugesagt:<br />
— Der Schwerpunkt des Unternehmens bleibt in<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
— Sicherung der Standorte<br />
— Schaffung eines konzernweiten Stellenmarktes<br />
— Fortführung der Erstausbildung<br />
— insourcing und outsourcing werden geprüft<br />
unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit,<br />
der Qualität und von HSSE (health, saftey,<br />
security, environment)<br />
— Abbau von Mehrarbeit<br />
— Ausbau der Teilzeitarbeit<br />
— Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen<br />
In Bezug auf die Mitbestimmung wurde den<br />
Betriebsräten zugesichert:<br />
— Es wird ein Aufsichtsrat der „neuen“<br />
deutschen BP mit 20 Mitgliedern gebildet.<br />
— Die IGBCE hat ein Vorschlagsrecht bei der<br />
Ernennung der Arbeitsdirektoren.<br />
— Die Bestellung der Arbeitsdirektoren kann<br />
nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter<br />
erfolgen.<br />
— Alle Betriebsräte bleiben bis zu den<br />
Neuwahlen im Amt.<br />
Sicher war, dass das neue Unternehmen weiterhin<br />
mit der IGBCE als zuständiger Gewerkschaft<br />
verhandeln würde, da sich der Wirtschaftszweig<br />
des Unternehmens durch den merger nicht<br />
ändern würde. Die Betriebsräte hatten ein<br />
Mandat ihrer Belegschaft, sie selbst würden<br />
ebenfalls mit der neuen Struktur in neue, noch<br />
zu gründende Unternehmen wechseln. Wer<br />
jedoch sollte an den komplexen Vereinbarungen<br />
zur Regelung von neuen Arbeitsbedingungen in<br />
den neuen Gesellschaften beteiligt werden,<br />
wenn es für diese Gesellschaften noch keinen<br />
Betriebsrat gab? Mit den Betriebsräten wurde<br />
deshalb vereinbart, dass eine Arbeitsgemeinschaft<br />
aller an der Umstrukturierung beteiligten<br />
Betriebsräte gegründet würde. Betriebsräte und<br />
Wirtschaftsausschüsse würden regelmäßig über<br />
den Status der Integration sowie geplante Maßnahmen<br />
informiert werden. Die Unternehmens-<br />
leitung sagte weiterhin zu, dass bestehende<br />
Betriebsrat-Strukturen fortgeführt würden bis<br />
zur Neuwahl der Betriebsräte nach dem<br />
Abschluss der Umstrukturierungen mit dem<br />
Zieldatum Oktober 2003.<br />
Mit den Betriebsräten wurden darüber hinaus<br />
im Februar 2002 folgende Grundsätze zum<br />
Personalübergang getroffen:<br />
— Alle Betriebsübergänge erfolgen vor dem<br />
Hintergrund des § 613a BGB.<br />
— Es wird ein „Bruttoübergang“ des Personals<br />
stattfinden, bei dem alle Arbeitsverhältnisse<br />
auf die neu zu gründenden Gesellschaften<br />
übertragen werden. Erst nach diesem Bruttoübergang<br />
werden Organisationsalternativen<br />
erarbeitet mit Vorschlägen zu Stellen und<br />
Qualifikationen, um dann auf dieser Basis<br />
die „Netto-Organisationen“ zu schaffen.<br />
— Es wird eine Harmonisierung der vielfältigen<br />
Arbeitsvertragsbedingungen (terms & conditions)<br />
stattfinden unter Beteiligung der<br />
Betriebsräte.<br />
— Es wird eine Fortführung der bestehenden<br />
Sozialpläne und Altersversorgungssysteme<br />
geben.<br />
— Für Neueintritte wird ein BP-einheitliches<br />
Altersversorgungssystem geschaffen.<br />
— Es wird zu einer Gründung einer Betriebskrankenkasse<br />
(BKK) der deutschen BP<br />
kommen.<br />
— Betriebsbedingte Kündigungen sind<br />
nicht auszuschließen – bleiben aber das<br />
„letzte Mittel“.<br />
Die Fallstudie | Personelle Integration<br />
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