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BertelsmannStiftung - Synergy Consult

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Zur Sicherheit der Arbeitsplätze wurde zugesagt:<br />

— Der Schwerpunkt des Unternehmens bleibt in<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

— Sicherung der Standorte<br />

— Schaffung eines konzernweiten Stellenmarktes<br />

— Fortführung der Erstausbildung<br />

— insourcing und outsourcing werden geprüft<br />

unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit,<br />

der Qualität und von HSSE (health, saftey,<br />

security, environment)<br />

— Abbau von Mehrarbeit<br />

— Ausbau der Teilzeitarbeit<br />

— Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen<br />

In Bezug auf die Mitbestimmung wurde den<br />

Betriebsräten zugesichert:<br />

— Es wird ein Aufsichtsrat der „neuen“<br />

deutschen BP mit 20 Mitgliedern gebildet.<br />

— Die IGBCE hat ein Vorschlagsrecht bei der<br />

Ernennung der Arbeitsdirektoren.<br />

— Die Bestellung der Arbeitsdirektoren kann<br />

nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter<br />

erfolgen.<br />

— Alle Betriebsräte bleiben bis zu den<br />

Neuwahlen im Amt.<br />

Sicher war, dass das neue Unternehmen weiterhin<br />

mit der IGBCE als zuständiger Gewerkschaft<br />

verhandeln würde, da sich der Wirtschaftszweig<br />

des Unternehmens durch den merger nicht<br />

ändern würde. Die Betriebsräte hatten ein<br />

Mandat ihrer Belegschaft, sie selbst würden<br />

ebenfalls mit der neuen Struktur in neue, noch<br />

zu gründende Unternehmen wechseln. Wer<br />

jedoch sollte an den komplexen Vereinbarungen<br />

zur Regelung von neuen Arbeitsbedingungen in<br />

den neuen Gesellschaften beteiligt werden,<br />

wenn es für diese Gesellschaften noch keinen<br />

Betriebsrat gab? Mit den Betriebsräten wurde<br />

deshalb vereinbart, dass eine Arbeitsgemeinschaft<br />

aller an der Umstrukturierung beteiligten<br />

Betriebsräte gegründet würde. Betriebsräte und<br />

Wirtschaftsausschüsse würden regelmäßig über<br />

den Status der Integration sowie geplante Maßnahmen<br />

informiert werden. Die Unternehmens-<br />

leitung sagte weiterhin zu, dass bestehende<br />

Betriebsrat-Strukturen fortgeführt würden bis<br />

zur Neuwahl der Betriebsräte nach dem<br />

Abschluss der Umstrukturierungen mit dem<br />

Zieldatum Oktober 2003.<br />

Mit den Betriebsräten wurden darüber hinaus<br />

im Februar 2002 folgende Grundsätze zum<br />

Personalübergang getroffen:<br />

— Alle Betriebsübergänge erfolgen vor dem<br />

Hintergrund des § 613a BGB.<br />

— Es wird ein „Bruttoübergang“ des Personals<br />

stattfinden, bei dem alle Arbeitsverhältnisse<br />

auf die neu zu gründenden Gesellschaften<br />

übertragen werden. Erst nach diesem Bruttoübergang<br />

werden Organisationsalternativen<br />

erarbeitet mit Vorschlägen zu Stellen und<br />

Qualifikationen, um dann auf dieser Basis<br />

die „Netto-Organisationen“ zu schaffen.<br />

— Es wird eine Harmonisierung der vielfältigen<br />

Arbeitsvertragsbedingungen (terms & conditions)<br />

stattfinden unter Beteiligung der<br />

Betriebsräte.<br />

— Es wird eine Fortführung der bestehenden<br />

Sozialpläne und Altersversorgungssysteme<br />

geben.<br />

— Für Neueintritte wird ein BP-einheitliches<br />

Altersversorgungssystem geschaffen.<br />

— Es wird zu einer Gründung einer Betriebskrankenkasse<br />

(BKK) der deutschen BP<br />

kommen.<br />

— Betriebsbedingte Kündigungen sind<br />

nicht auszuschließen – bleiben aber das<br />

„letzte Mittel“.<br />

Die Fallstudie | Personelle Integration<br />

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