Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenKonzept über dieAnerkennung vonSparten nach TARMEDvom 28. August 2001(von der POL TARMED definitiv bereinigt am 5. Dezember 2001)Spartenkonzept1. GrundlageÜberall dort, wo eine Leistung rein praktisch auchin einer anderen (sprich niedriger installierten)TARMED-Sparte erbracht werden könnte, braucht esAbgren<strong>zu</strong>ngskriterien.Die Kriterien stellen sicher, dass bestimmte Leistungennur dann von einem Leistungserbringer mitdem entsprechenden Kostensatz dieser Sparte abgerechnetwerden können, wenn er die in der TARMED-Modellberechnung berücksichtigten Kriterien hinsichtlichpersoneller, räumlicher und technischerInfrastruktur erfüllt.In denjenigen Sparten, in welchen die Zuordnungder Leistung selbstverständlich und eindeutig ist (z.B.weil ein bestimmtes Gerät oder die entsprechendePersonalqualifikation vorhanden sein muss), brauchtes von seiten TARMED keine Anerkennung.2. Zum Begriff «Anerkennung»Gemäss den heute bestehenden Zertifizierungen (z.B.IPS) beinhaltet eine eigentliche Zertifizierung einenumfassenden Kriterienkatalog, der die strukturellenVorausset<strong>zu</strong>ngen einer Leistungsstelle und ihre qualitativeZulassung als Leistungserbringer definiert.Eine solche Zertifizierung muss auf vertraglicheroder gesetzlicher Basis beruhen und gehört nicht <strong>zu</strong>den Aufgaben von TARMED oder <strong>zu</strong> dessen Voll<strong>zu</strong>g.Zudem müssten, wenn TARMED eine Zertifizierungim obigen Sinne anstrebt, logischerweise alle definiertenSparten im TARMED zertifiziert werden. Eswäre willkürlich, nur einzelne Sparten aus<strong>zu</strong>wählen.Deshalb wird eine Anerkennung auf der Basis derSelbstdeklaration gewählt.3. Sparten/Bereiche, welche Abgren<strong>zu</strong>ngskriterienbenötigenGemäss Grundlage wurden in den folgenden SpartenAbgren<strong>zu</strong>ngskriterien durch TARMED erstellt undwerden durch eine <strong>zu</strong> bezeichnende Stelle kontrolliert:– Praxis-OP, OP I, OP II und OP III;– Intensivpflegestation;– Intermediate Care (Überwachungsstation);– anerkannte Notfallstation;– nichtärztliche Leistungen in der Spitalpsychiatrie(Kap. 02.02);– nichtärztliche psychologische/psychotherapeutischeBetreuung (Kap. 02.04);– delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis;– Schlafdiagnostik;– Hyperbare Sauerstofftherapie.Die generierten Anerkennungskriterien (ausser IPS,Schlafdiagnostik, Hyperbare Sauerstofftherapie) unddie da<strong>zu</strong>gehörigen Anerkennungsverfahren dieserSparten befinden sich in den <strong>Beilage</strong>n <strong>zu</strong> dieser Vereinbarung.4. Anforderungen an AnerkennungskriterienAls Anerkennungskriterien werden diejenigen herangezogen,welche im TARMED-Tarifmodell festgehaltenoder für die Erbringung der Leistung erforderlichsind und bei denen eine klare und einfache Überprüfungmöglich ist.Die in den <strong>Beilage</strong>n aufgestellten Anerkennungskriterienbei den obengenannten Sparten sind Musskriterien,d.h. sie müssen erfüllt sein, damit die Abrechnungsberechtigungentsteht.Nicht ganz gesichert ist die Tatsache, ob die nachfolgendaufgestellten Anforderungskriterien kongruentsind mit allen existierenden Leistungsaufträgen derkantonalen Spitallisten gemäss KVG Art. 39, Abs. 1,lit. d) und e) (z.B. Notfallversorgung), oder ob sich beieinzelnen Kriterien Abweichungen ergeben können.5. Selbstdeklarationsverfahren und DatenbankDer Inhalt der Selbstdeklarationsbogen richtet sichnach den gemeinsam erarbeiteten Kriterien in den<strong>Beilage</strong>n. Diese Selbstdeklarationsbogen werden ingeeigneter Form den Spitälern und Institutionen, dienach TARMED verrechnen, <strong>zu</strong>gestellt. Eine Sicherungder Daten für die Überprüfung von Falschdeklarationenist vor<strong>zu</strong>sehen, die Datenträger wie eventuell diePapierform werden in ihrem Ur<strong>zu</strong>stand aufbewahrt.Die Datenbank, evtl. Datenbanken, stehen denVersicherern und Leistungserbringern in geeigneterForm <strong>zu</strong>r Verfügung.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 13
Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragen<strong>Beilage</strong> AAnerkennung von Praxis-OP, OP I, OP II und OP IIIKriterien <strong>zu</strong>r AnerkennungBitte beachten: Einziger tarifarischer Unterschied zwischen OP I und OP II ist die Personaldotation!Kriterien Praxis OP OP I OP II OP IIIA Allgemeine Vorausset<strong>zu</strong>ngen an die OP-BetriebsstelleA.1 (Hygiene-)technische AnforderungenErfüllung der allg. Hygieneanforderungen ohne die Notwendigkeit einer Trennung X X X Xzwischen aseptischer und septischer OP-AbteilungErfüllung der raumlufttechnischen Anforderungen gemäss «Richtlinien für Bau, Betrieb und – X X XÜberwachung von raumlufttechnischen Anlagen in Spitälern» (SKI-Schriftenreihe, Band 35,bzw. Neufassung SKI RL 35 – 2000 Heiz- und raumlufttechnische Anlagen in Spitalbauten)für die OperationsabteilungErfüllung der «Vorschriften für elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Räumen» (EIN/SVSI) X X X XErfüllung der Strahlenschutzvorschriften (BAG) X X X XErfüllung der SUVA-Richtlinie «Umgang mit Anästhesiegasen (MAK-Werte)» X X X XA.2 Bauliche AnforderungenBaulich festinstallierte Mediengasanschlüsse – X X XDem OP-Bereich vorgeschaltete, raumlufttechnische Kammerschleusen – X X X(Personal-, Patienten-, Ver- und Entsorgungsschleusen)Separate, direkt dem/den OP-Saal/-Sälen vorgeschaltete Waschzone X X X XDem OP-Saal direkt vorgeschalteter Patientenvorbereitungsraum (z.B. für Narkoseeinleitung) X X X Xmit den üblichen Einrichtungen und Mediengasversorgung (Sauerstoff, Druckluft, Vakuumund Narkosegasver- und -entsorgung)Instrumentenaufbereitungsraum bzw. -zone, inkl. Sterilisationsmöglichkeit X X X XMöglichkeiten für Zugang und Abtransport von Liegendkranken und Rollstuhlpatienten X X X XB Allgemeine Vorausset<strong>zu</strong>ngen an den OP-SaalB.1 (Hygiene-)technische AnforderungenDem Operationsgebiet entsprechende Einhaltung der Raumluftklasse II gemäss SKI-Richtlinie – X X Xfür Bau, Betrieb und Überwachung von raumlufttechnischen Anlagen in SpitälernRaumlufttechnische Anlage mit Spezialendfiltern für keimfreie Luft<strong>zu</strong>führung mit dem notwendigen X – – –Luftvolumenstrom auf das entsprechende Operationsfeld, soweit dies für die Durchführungdes Eingriffs allgemein als notwendig bzw. als allgemeiner Standard betrachtet wird.Mediengasversorgung für Anästhesie im OP-Saal X X X X(Sauerstoff, Druckluft, Vakuum und Narkosegasver- und -entsorgung)B.2 Bauliche AnforderungenMindestfläche (NNF) 13 m 2 30 m 2 30 m 2 30 m 2Antibakterielle, antistatische, abwasch- und desinfizierbare Wand- und Bodenbeläge X X X X«Leerer OP-Saal», d.h. für die Zwischendesinfektion kein Mobiliar und keine offenen Einbauten – X X Xim OP-SaalB.3 Medizintechnik im OP-SaalFestinstallierte, schwenkbare und höhenverstellbare OP-Deckenleuchte X X X Xentsprechend den üblichen Anforderungen an die FachspezialitätElektrisch oder hydraulisch verstellbarer OP-Tisch X X X XAnästhesiegerät mit Respirator (Vollnarkose, usw.) X X X X3Allgemeines Patientenmonitoring nach Empfehlung SGAR X X X XInstrumentarium <strong>zu</strong>r Behebung intraoperativer Komplikationen und <strong>zu</strong>r Reanimation X X X XMöglichkeit <strong>zu</strong>r Überwachung chirurgischer Eingriffe mittels BV/TV X X X XMobile Geräte für offene Herzoperationen – – – X(Herz-Lungen-Maschine, Cell Safer, spezielles Kardioset, usw.)C (Fach-)personelle Vorausset<strong>zu</strong>ngenAnzahl qualifiziertes OPS-Pflegepersonal (100% Stellen) pro OP-Saal im Durchschnitt 0,5 0,5 bis 1 mehr als 1 mehr als 1Kardiotechnische Fachperson – – – XEditores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 14
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