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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenKonzept über dieAnerkennung vonSparten nach TARMEDvom 28. August 2001(von der POL TARMED definitiv bereinigt am 5. Dezember 2001)Spartenkonzept1. GrundlageÜberall dort, wo eine Leistung rein praktisch auchin einer anderen (sprich niedriger installierten)TARMED-Sparte erbracht werden könnte, braucht esAbgren<strong>zu</strong>ngskriterien.Die Kriterien stellen sicher, dass bestimmte Leistungennur dann von einem Leistungserbringer mitdem entsprechenden Kostensatz dieser Sparte abgerechnetwerden können, wenn er die in der TARMED-Modellberechnung berücksichtigten Kriterien hinsichtlichpersoneller, räumlicher und technischerInfrastruktur erfüllt.In denjenigen Sparten, in welchen die Zuordnungder Leistung selbstverständlich und eindeutig ist (z.B.weil ein bestimmtes Gerät oder die entsprechendePersonalqualifikation vorhanden sein muss), brauchtes von seiten TARMED keine Anerkennung.2. Zum Begriff «Anerkennung»Gemäss den heute bestehenden Zertifizierungen (z.B.IPS) beinhaltet eine eigentliche Zertifizierung einenumfassenden Kriterienkatalog, der die strukturellenVorausset<strong>zu</strong>ngen einer Leistungsstelle und ihre qualitativeZulassung als Leistungserbringer definiert.Eine solche Zertifizierung muss auf vertraglicheroder gesetzlicher Basis beruhen und gehört nicht <strong>zu</strong>den Aufgaben von TARMED oder <strong>zu</strong> dessen Voll<strong>zu</strong>g.Zudem müssten, wenn TARMED eine Zertifizierungim obigen Sinne anstrebt, logischerweise alle definiertenSparten im TARMED zertifiziert werden. Eswäre willkürlich, nur einzelne Sparten aus<strong>zu</strong>wählen.Deshalb wird eine Anerkennung auf der Basis derSelbstdeklaration gewählt.3. Sparten/Bereiche, welche Abgren<strong>zu</strong>ngskriterienbenötigenGemäss Grundlage wurden in den folgenden SpartenAbgren<strong>zu</strong>ngskriterien durch TARMED erstellt undwerden durch eine <strong>zu</strong> bezeichnende Stelle kontrolliert:– Praxis-OP, OP I, OP II und OP III;– Intensivpflegestation;– Intermediate Care (Überwachungsstation);– anerkannte Notfallstation;– nichtärztliche Leistungen in der Spitalpsychiatrie(Kap. 02.02);– nichtärztliche psychologische/psychotherapeutischeBetreuung (Kap. 02.04);– delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis;– Schlafdiagnostik;– Hyperbare Sauerstofftherapie.Die generierten Anerkennungskriterien (ausser IPS,Schlafdiagnostik, Hyperbare Sauerstofftherapie) unddie da<strong>zu</strong>gehörigen Anerkennungsverfahren dieserSparten befinden sich in den <strong>Beilage</strong>n <strong>zu</strong> dieser Vereinbarung.4. Anforderungen an AnerkennungskriterienAls Anerkennungskriterien werden diejenigen herangezogen,welche im TARMED-Tarifmodell festgehaltenoder für die Erbringung der Leistung erforderlichsind und bei denen eine klare und einfache Überprüfungmöglich ist.Die in den <strong>Beilage</strong>n aufgestellten Anerkennungskriterienbei den obengenannten Sparten sind Musskriterien,d.h. sie müssen erfüllt sein, damit die Abrechnungsberechtigungentsteht.Nicht ganz gesichert ist die Tatsache, ob die nachfolgendaufgestellten Anforderungskriterien kongruentsind mit allen existierenden Leistungsaufträgen derkantonalen Spitallisten gemäss KVG Art. 39, Abs. 1,lit. d) und e) (z.B. Notfallversorgung), oder ob sich beieinzelnen Kriterien Abweichungen ergeben können.5. Selbstdeklarationsverfahren und DatenbankDer Inhalt der Selbstdeklarationsbogen richtet sichnach den gemeinsam erarbeiteten Kriterien in den<strong>Beilage</strong>n. Diese Selbstdeklarationsbogen werden ingeeigneter Form den Spitälern und Institutionen, dienach TARMED verrechnen, <strong>zu</strong>gestellt. Eine Sicherungder Daten für die Überprüfung von Falschdeklarationenist vor<strong>zu</strong>sehen, die Datenträger wie eventuell diePapierform werden in ihrem Ur<strong>zu</strong>stand aufbewahrt.Die Datenbank, evtl. Datenbanken, stehen denVersicherern und Leistungserbringern in geeigneterForm <strong>zu</strong>r Verfügung.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 13

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