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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenNicht anerkannte Notfallaufnahme (47)Für die nicht anerkannte Notfallaufnahme ist, ausserder gesetzlichen allgemeinen Aufnahmepflicht vonPatienten, keine ausdrückliche Anerkennung erforderlich.2. Grundsatz der Anerkennung– Positivliste: Pro Institution wird die «Berechtigung<strong>zu</strong>r Abrechnung der anerkannten Notfallstation»festgehalten.– Die Berechtigung ergibt sich aufgrund der Erfüllungaller obenstehenden Kriterien.3. Methodik der Anerkennung– Verfahren mit adaptiertem Selbstdeklarationsbogen(inkl. Planskizze der Betriebseinheit).– Deklarationspflicht der Institutionen für Veränderungender Eckwerte laufend.– Überprüfung der deklarierten Eckwerte stichprobenartig(5% pro Jahr).– Sanktionsmöglichkeiten bei «Falschdeklaration».4. Verfahren der Anerkennung– Alle Leistungserbringer, welche nach TARMEDLeistungen aus der Sparte «anerkannte Notfallstation»abrechnen möchten und den Rahmenverträgenzwischen Leistungserbringerorganisationenund Versicherern beigetreten sind, werdenaufgefordert, die Daten <strong>zu</strong> melden und ihre Berechtigungwird aufgrund der von ihnen aufgeführtenEckwerte im Selbstdeklarationsbogen abgeklärtund der Datenbank bzw. den Datenbanken<strong>zu</strong>r Anerkennung von Sparten <strong>zu</strong>geführt.– Potentielle Institutionen (Spitäler, Praxen, …),sind mit Hilfe geeigneter Datenbanken (PositivlisteFMH/MTK, bisher abgelehnte Gesuche vonH+/ZMT) und mit einer Publikation in den Fachzeitschriften<strong>zu</strong> informieren.– Die Finanzierung der Aufwendungen in Zusammenhangmit der Anerkennung wird noch geklärt.– Zuständige Institution: H+.5. Vorgehen in «Übergangsphase»Eine Übergangsfrist ist für die Sparte «AnerkannteNotfallaufnahme» nicht erforderlich, da die obengenanntenKriterien eher tief sind und <strong>zu</strong>dem dieMöglichkeit besteht, Leistungen gemäss der Sparte«Nicht anerkannte Notfallaufnahme» (Sparte 47) ab<strong>zu</strong>rechnen.StichprobenüberprüfungWas? Wer? Wann?Jährliche Stichprobenüberprüfung: gemeinsame PVK ab Einführungsjahr TARMED5% (der anerkannten etwa 300 Institutionen), im KVG/UVG-Bereichd.h. etwa 15 Institutionen überprüfen:<strong>Beilage</strong> E«Anerkennung» Nichtärztliche Leistungenin der Spitalpsychiatrie (Kap. 02.02)1. Kriterien <strong>zu</strong>r «Anerkennung» der AbrechnungsberechtigungKriterienNichtärztliche Leistungen SpitalpsychiatrieA Allgemeine Vorausset<strong>zu</strong>ngenDie Leistungen erfolgen auf ärztliche Anordnungund unter ärztlicher ÜberwachungB (Fach-)personelle Vorausset<strong>zu</strong>ngenDer delegierende Spitalarzt verfügt über die qualitativeDignität «Kinder- & Jugendpsychiatrie und -psychotherapie»oder «Psychiatrie & Psychotherapie»Ausführende Therapeuten müssen einen Hochschulabschlussals klinische Psychologen/Psychotherapeuten(inkl. Psychopathologie) nachweisen.XXXErläuterungMusskriterien <strong>zu</strong>r Erlangung der Abrechnungsberechtigungfür Kapitel 02.02.Besitzstandswahrung– Für den delegierenden Arzt gilt die Besitzstandswahrunggemäss Dignitätskonzept.– Für ausführende Psychologinnen/Psychologenund Psychotherapeutinnen/-therapeuten sind imSpitalbereich keine Übergangslösungen erforderlich,da gemäss SLK gleiche Ausbildungskriterienwie TARMED existieren.2. Verfahren der AnerkennungEine Liste mit den in Spitälern angestellten Psychologinnen/Psychologenund Psychotherapeutinnen/-therapeuten wird nicht geführt. Es genügt die Bescheinigungdes Spitals,– dass der verantwortliche Arzt über die erforderlichequalitative Dignität verfügt, entweder gestütztauf seinen Facharzttitel oder auf die Besitzstandswahrung;– dass die ausführenden Therapeutinnen/Therapeutendie Ausbildungskriterien erfüllen.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 17

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