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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragen<strong>Beilage</strong> BAnerkennung der IntensivpflegestationAnerkennung der Intensivpflegestation (IPS)Für den an<strong>zu</strong>erkennenden IPS (Sparte 160) in TAR-MED werden die schon vorhandenen Zertifizierungskriteriengemäss den Richtlinien für die Anerkennungvon Intensivpflegestationen (IPS) durch die <strong>Schweizerische</strong>Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) vom17. Oktober 1991, deren Institution und Vorgehenübernommen. Es wird lediglich erhoben, ob überhaupteine Zertifizierung vorliegt und ob die ZusätzeNeonatalogie oder Verbrennungs-IPS anerkannt sind.Neue Anpassungen der Anerkennungskriterien müssenjeweils von der TARMED Suisse überprüft undneu genehmigt werden.<strong>Beilage</strong> CAnerkennung der Intermediate CareDie Anerkennung der Sparte Intermediate Care durch dieTARMED-Partnerorganisationen erfolgt losgelöst voneiner allfälligen, eventuellen Anerkennung durch die SGI.1. Kriterien <strong>zu</strong>r Anerkennung der IntermediateCare (Überwachungsstation)Kriterien IC (164)A Technische AnforderungenMonitoringsystem soll zentrale Überwachungund Überwachung aller Patientenbetten von einemBettmonitor aus erlaubenKardiale und respiratorische Überwachungsapparate:EKG, nicht- und invasive Blutdruckmessung,Pulsoxymetrie, AtemfrequenzüberwachungB Bauliche AnforderungenMindestfläche: ≥10m 2 NNF pro BettÜberwachungszoneC Betriebsbereitschaft und (fach-)personelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen24-Std.-Betrieb, 365 Tage pro Jahr betriebsbereitX0,25 Stellenprozent dipl. Pflegepersonal X(DN II oder AKP) pro Bett2. Grundsatz der Anerkennung– Positivliste: Pro Institution wird die «Berechtigung<strong>zu</strong>r Intemediate-Care-Abrechnung» festgehalten.– Die Berechtigung ergibt sich aufgrund der Erfüllungaller obenstehenden Kriterien.XXXX3. Methodik der Anerkennung– Verfahren mit adaptiertem Selbstdeklarationsbogen.– Deklarationspflicht der Institutionen für Veränderungender Eckwerte laufend.– Überprüfung der deklarierten Eckwerte stichprobenartig(5% pro Jahr).– Sanktionsmöglichkeiten bei «Falschdeklaration»erfolgen nach vorgesehenem Verfahren in denRahmenverträgen.4. Verfahren der Anerkennung– Alle Leistungserbringer, welche nach TARMEDLeistungen aus der Sparte Intermediate Care abrechnenmöchten und den Rahmenverträgen zwischenLeistungserbringerorganisationen und Versicherernbeigetreten sind, werden aufgefordert,die Daten <strong>zu</strong> melden und ihre Berechtigung wirdaufgrund der von ihnen aufgeführten Eckwerte imSelbstdeklarationsbogen abgeklärt und der Datenbankbzw. den Datenbanken <strong>zu</strong>r Anerkennungvon Sparten <strong>zu</strong>geführt.– Zuständige Institution– für strategische Fragen: TARMED Suisse– für die operative Umset<strong>zu</strong>ng: H+ bzw. FMH– für Streitfälle/Sanktionen: PVK– Die Finanzierung der Aufwendungen in Zusammenhangmit der Anerkennung der IC wird überdie Rahmenverträge betreffend Gebühren geklärt.– Zuständige Institution: H+ bzw. FMH.<strong>Beilage</strong> DAnerkennung der anerkannten Notfallaufnahme1. Kriterien <strong>zu</strong>r Anerkennung der anerkanntenNotfallaufnahme (48)Kriterien Anerkannte Notfallaufnahme (48)A Allgemeine Vorausset<strong>zu</strong>ngenKantonal dekretierter NotfallversorgungsauftragXmit allgemeiner Aufnahmepflicht von PatientenB Bauliche AnforderungenÖffentlicher Zugang <strong>zu</strong>m Notfalleingang(-pforte);XNotfalleingang mit Rettungsvorfahrt und stufenlosemund bettengängigem Zugang <strong>zu</strong>r Notfallstation24-Std.-Betrieb, 365 Tage pro Jahr betriebsbereitXSicherstellung einer jederzeit verfügbaren ärztlichen XVersorgung bei notfallmässigem Eintritt des Patienten0,5 Stellenprozent dipl. Pflegepersonal (DN II) Xmit Zusatzausbildung; pro NotfallbettStichprobenüberprüfungWas? Wer? Wann?Jährliche Stichprobenüberprüfung: gemeinsame PVK ab Einführungsjahr TARMED5% (der anerkannten etwa 300 Institutionen), im KVG/UVG-Bereichd.h. etwa 15 Institutionen überprüfen:Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 16

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