13.07.2015 Aufrufe

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenRegelung überQualitätserfordernisseund WZW-Kriterien(Wirksamkeit,Zweckmässigkeit,Wirtschaftlichkeit)Anhang 6Wird später geregelt.Vereinbarung betreffendden RahmentarifAnhang 8Version vom 1. November 2001Falls zwischen den Parteien kein Rahmenvertrag <strong>zu</strong>standekommt oder falls dieser <strong>zu</strong>folge Kündigungdahinfallen sollte, beantragen die Parteien im Sinnevon Art. 47 und 48 KVG dem Bundesrat, die TarifstrukturVersion 1.1 mit den von den Parteien im gegenseitigenEinvernehmen vorgenommenen Änderungenfür ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr in Kraft <strong>zu</strong>setzen.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!