Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ãrztezeitung
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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenRegelung überQualitätserfordernisseund WZW-Kriterien(Wirksamkeit,Zweckmässigkeit,Wirtschaftlichkeit)Anhang 6Wird später geregelt.Vereinbarung betreffendden RahmentarifAnhang 8Version vom 1. November 2001Falls zwischen den Parteien kein Rahmenvertrag <strong>zu</strong>standekommt oder falls dieser <strong>zu</strong>folge Kündigungdahinfallen sollte, beantragen die Parteien im Sinnevon Art. 47 und 48 KVG dem Bundesrat, die TarifstrukturVersion 1.1 mit den von den Parteien im gegenseitigenEinvernehmen vorgenommenen Änderungenfür ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr in Kraft <strong>zu</strong>setzen.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 32