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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenKonzept DignitätTARMEDZusammenfassung der Version 9.0*Quantitative Dignität /WB-Titel1. Einleitung/Glossar1.1 AusbildungUmfasst die Phase des Medizinstudiums, d.h. vomStudienbeginn bis <strong>zu</strong>r Erlangung des eidgenössischenStaatsexamens.1.2 Weiterbildung (WB)Umfasst die Phase ab eidgenössischem Staatsexamenbis <strong>zu</strong>r Erlangung eines Weiterbildungstitels.1.3 FortbildungUmfasst die Phase ab Erlangung eines Weiterbildungstitelsbis <strong>zu</strong>r Berufsaufgabe.1.4 Quantitative DignitätDie quantitative Dignität stellt einen Bemessungsparameter<strong>zu</strong> differenzierten Berechnungen der inTARMED enthaltenen Einzelleistungen dar und ist fürdie Dignitätserhebung nicht relevant.1.5 Qualitative Dignität/WB-Titel/Quantitative DignitätDie qualitative Dignität gibt an, welche WB-Titelgemäss WBO berechtigen, eine Leistung <strong>zu</strong>lastender Sozialversicherungen <strong>zu</strong> verrechnen. QualitativeDignität, WB-Titel und quantitative Dignität werdenim Rahmen der jährlichen Überarbeitung der Tarifstrukturangepasst.* Die Bestimmungen gelten für Ärztinnen und Ärzte in gleichemMasse. Zur besseren Lesbarkeit werden nur männliche Formenverwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis.Tabelle 1Exemplarische Darstellung des Prinzips der Qualitativen Dignität / WB-Titel /Quantitative Dignität.Innere MedizinKardiologieChirurgieORLORL, Hals- und GesichtschirurgieQualitative Dignität.5 6 7 8 9 10 11Überhöhte Leistungen ausserhalb des reglementarischen WB-Programmes.2. Abrechnungsberechtigungen2.1 Qualitative Dignität– Beruht auf der WBO der FMH Stand 31. Dezember2000 sowie allfälligen anderen gesetzlich vorgesehenenWB-Bestimmungen und wird im Rahmender jährlichen Überarbeitung der Tarifstruktur angepasst.– Steht allen WB-Titelträgern (nachfolgend Titelträger)<strong>zu</strong>.Beispiel 1Dr. Schertenleib, Binn– Allgemeinmedizin FMH➞ Qualitative Dignität2.2 Abrechnungszertifikat für Nicht-WB-Titelträger– Das Abrechnungszertifikat kommt für Nicht-WB-Titelträger (nachfolgend Nicht-Titelträger) <strong>zu</strong>rAnwendung und gilt in Analogie <strong>zu</strong> den Titelträgernals Basis für die Abrechnungsberechtigunggemäss TARMED.– Das Abrechnungszertifikat wird zeitlich befristetausgestellt.– Die Zuordnung <strong>zu</strong> einem WB-Titel, welcher demaktuellen Tätigkeitsbereich des Arztes entspricht,erfolgt im Rahmen eines Selbstdeklarationsverfahrens.Beispiel 2Dr. Rüdisühli, Truebschachen– Praktizierender Arzt, Schwergewicht Innere Medizin➞ Zuordnung <strong>zu</strong>m WB-Titel «Innere Medizin»(Abrechnungszertifikat)2.3 Besitzstandsgarantie– Offen für alle Titelträger und Nicht-Titelträger.– Garantie für einen Arzt, seinen Beruf im gewohnten,vor TARMED bestehenden Rahmen aus<strong>zu</strong>übensowie die damit verbundene Leistungsabrechnung.BedingungenSelbständig erwerbende Ärzte. Der Arzt kann Leistungen,die er bei einer eigenverantwortlichen und vonihm selber durchgeführten Tätigkeit während 3 Jahrenvor der Inkraftset<strong>zu</strong>ng der TARMED-Tarifstruktur regelmässigund qualitativ unbeanstandet erbracht hat,weiterhin verrechnen. Vorbehalten bleiben gesetzlicheBestimmungen wie z.B. die vorgesehenen Anerkennungsregelnbetreffend der delegierten Psychotherapie.Angestellte Ärzte. Angestellte Ärzte müssen eineentsprechende Bestätigung des medizinischen Vorgesetztenvorlegen.Ärzte in Weiterbildung. Der Arzt in Weiterbildungkann Leistungen, die er unter Supervision während2 Jahren vor der Inkraftset<strong>zu</strong>ng der TARMED-Tarifstrukturregelmässig und qualitativ unbeanstandetdurchgeführt hat, verrechnen. Vorbehalten bleiben ge-Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 10

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