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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenVereinbarung betreffenddie ParitätischeTarifkommissionMTK/MV/IV-FMH (PTK)zwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über dieUnfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-KommissionUVG (MTK),dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV),der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamtfür Sozialversicherung (nachfolgend Versicherer genannt),und der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)Gestützt auf Art. 2. Abs. 1 lit. m) des TarifvertragesTARMED vom 28. Dezember 2001 wird folgendesvereinbart.Art. 1 Einleitung1 Die Tarifstruktur TARMED ist die Grundlage fürdie ärztliche Leistungsabrechnung der auf eigeneRechnung praktizierenden Ärzte im Sozialversicherungsbereich.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Neubewertungund Überarbeitung der TarifstrukturTARMED nach gemeinsam definierten Regelnvor<strong>zu</strong>nehmen. Die Vertragsparteien können dieFunktionen resp. Aufgaben einer Nachfolgeorganisationder TARMED übergeben.Art. 2 Aufgabe/Zielset<strong>zu</strong>ngDie Vertragsparteien verfolgen folgende gemeinsamenZiele und bilden <strong>zu</strong> diesem Zweck eine ParitätischeTarifkommission MTK/MV/IV-FMH (PTK).a) Schaffung der logistischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen fürdie Umset<strong>zu</strong>ng und Anwendung von TARMED;b) Gemeinsame Weiterentwicklung von TARMED;c) Information betreffend Änderungen und Neuerungender Tarifstruktur TARMED;d) Umset<strong>zu</strong>ng der Vorgaben gemäss der Vereinbarungbetreffend die Qualitätserfordernisse undWZW*-Kriterien vom 28. Dezember 2001.* WZW = Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit.Art. 3 Zuständigkeit und KompetenzenDie PTK ist <strong>zu</strong>ständig für:a) Neuaufnahmen von Leistungen in die TarifstrukturTARMED;b) Delegation der Nachkalkulationen von bestehendenLeistungen in der Tarifstruktur TARMED:Definition des Auftrags, Vorgabe der Eckwerte,Genehmigung und Erwahren der Kalkulationender <strong>zu</strong>ständigen Kommissionen/Experten;c) Erwahren von Veränderungen der TarifstrukturTARMED und ihrer Anwendung und Interpretation(Regelwerk usw.);d) Wahrung der gemeinsamen Interessen und Urheberrechtebetreffend TARMED;e) Einsetzen von Kommissionen oder Arbeitsgruppensowie Bei<strong>zu</strong>g von externen Experten;f) Führung und Beaufsichtigung des SekretariatsPTK;g) Genehmigung der Rechnung PTK;h) Genehmigung des Budgets der PTK;i) Festset<strong>zu</strong>ng der Höhe der Beiträge von Nichtmitgliedernsowie Übernahme der administrativenArbeiten gemäss Vereinbarung betreffend dieBeiträge von Nichtmitgliedern der FMH vom28. Dezember 2001.Art. 4 Zusammenset<strong>zu</strong>ng / Organisation1 Die PTK besteht aus drei Vertretern der FMH unddrei Vertretern von MTK/MV/IV mit je 1 Stimme.2 Die Vertragsparteien bezeichnen für ihre Mitgliederje einen Stellvertreter.3 Der Vorsitz der PTK wechselt jährlich zwischenLeistungserbringern und Versicherern.4 Der Vorsitzende leitet die PTK und vertritt sie nachaussen.5 Die PTK führt ein Sekretariat.6 Anfragen an die PTK sind an deren Sekretariat <strong>zu</strong>richten.7 Die PTK legt die weitere Organisation und die Verfahrenin einem Organisations- und Verfahrensreglementfest.Art. 5 Beschlussfassung1 Die Beschlüsse der PTK werden einstimmig gefasst.2 Beschlüsse können auf dem Zirkulationsweg gefasstwerden.Art. 6 FinanzierungDie Vertragsparteien finanzieren die Aufwände wiefolgt:– 50% durch die FMH;– 50% durch die MTK/MV/IV.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 59

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