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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragen3.2.2 Selbständig erwerbende Ärzte in freier Praxisohne WB-TitelSelbständig erwerbende Ärzte in freier Praxis ohneWB-Titel ordnen sich in einem Selbstdeklarationsverfahreneinem WB-Titel <strong>zu</strong>, der dem aktuellenTätigkeitsbereich entsprechen muss, und teilen derFMH mit, welche Leistungen gemäss TARMED-Tarifstruktursie bis jetzt nach den oben festgehaltenenKriterien erbacht haben und beantragen so ein Abrechnungszertifikat.Die Überprüfung erfolgt gemässZiffer 2.4.3.2.3 Angestellte Ärzte mit WB-TitelAngestellte Ärzte teilen der FMH unter Bestätigungihrer Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeits-/Fertigkeitsausweise mit, welche Leistungen gemässTARMED-Tarifstruktur sie bis jetzt nach den obenfestgehaltenen Kriterien erbracht haben. Der <strong>zu</strong>ständigemedizinische Vorgesetzte bestätigt die Richtigkeitder Angaben schriftlich. Die Überprüfung erfolgtgemäss gemäss Ziffer 2.4.3.2.4 Angestellte Ärzte ohne WB-TitelAngestellte Ärzte ohne WB-Titel ordnen sich in einemSelbstdeklarationsverfahren einem WB-Titel <strong>zu</strong>, derdem aktuellen Tätigkeitsbereich entsprechen muss,und teilen der FMH mit, welche Leistungen gemässTARMED-Tarifstruktur sie bis jetzt nach den obenfestgehaltenen Kriterien erbacht haben und beantragenso ein Abrechnungszertifikat. Der <strong>zu</strong>ständige medizinischeVorgesetzte bestätigt die Richtigkeit derAngaben schriftlich. Die Überprüfung erfolgt gemässZiffer 2.4.3.2.5 Ärzte in WeiterbildungÄrzte in Weiterbildung teilen der FMH, unter Bestätigungallfällig bereits erworbener Weiterbildungstitel(Facharzttitel, Schwerpunkt, Fähigkeits-/Fertigkeitsausweise),mit, welche Leistungen sie gemässTARMED-Tarifstruktur bis jetzt unter Supervisioneines für den Fachbereich, dem die verlangten Leistungenangehören, nachweisbar weitergebildetenArztes erbracht haben. Der Katalog der erbrachtenLeistungen wie auch die adäquate Supervision sinddurch den <strong>zu</strong>ständigen medizinischen Vorgesetztenschriftlich <strong>zu</strong> bestätigen.Zu beachten sind die Kriterien gemäss Ziffer 1. Eswird davon ausgegangen, dass – eine ausdrücklichanders lautende Deklaration vorbehalten – der Arztder Basisorganisation VSAO <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen ist.3.2.6 Definitorische Konkurrenz der KategorienZwischen den drei Kategorien gemäss Ziffer 3.2.1ffkönnen sich definitorische Konkurrenzsituationenergeben:– Selbständig erwerbender Arzt in Weiterbildung:Das Kriterium des selbständig Erwerbenden gehtvor; für Leistungen, die den <strong>zu</strong> erwerbenden WB-Titel betreffen, gilt Ziffer 3.2.5.– Selbständig erwerbender Arzt, der ausserhalb vonWeiterbildung teilweise angestellt ist:Das Kriterium des selbständig Erwerbenden geht vor.3.2.7 DignitätsbestätigungDie FMH stellt jedem Arzt eine Dignitätsbestätigungaus, die in Schrift sowie in Form eines EAN-Codes dieihm <strong>zu</strong>stehenden Dignitäten bzw. Abrechnungsberechtigungenausweist. Mit ausdrücklicher Ermächtigungdes Berechtigten kann dieser Ausweis direktDritten <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden.4. Grundsätze der Anwendung derdignitätsbezogenen AbrechnungsberechtigungFür die Abrechnung ist nach<strong>zu</strong>weisen, dass die inRechnung gestellten Leistungen durch einen Arzt/Ärzte erbracht wurden, die gemäss ihrer qualitativenDignität hier<strong>zu</strong> berechtigt sind.Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Institution,wo diese Leistung erbracht bzw. durch welcheInstitution die Leistung abgerechnet wird.Für Leistungen, die ganz oder teilweise von Ärztenin Weiterbildung unter Supervision erbracht wurden,ist die Dignität des für die Supervision im konkretenFall <strong>zu</strong>ständigen Arztes massgebend.Die operative Anwendung ist in den bilateralenVerträgen zwischen Versicherungen und Leistungserbringern<strong>zu</strong> regeln, die hinsichtlich der Feststellungihrer Konsistenz mit dem Dignitätskonzept der NachfolgeorganisationTARMED <strong>zu</strong>r Beurteilung und Genehmigungvor<strong>zu</strong>legen sind. Dem Prinzip der Gleichbehandlungaller Leistungserbringer ohne Ansehender Institution, in der sie tätig sind, ist prinzipielleBedeutung ein<strong>zu</strong>räumen.5. Validierung der Dignitätsdatenbank/Sanktionen, Rekurs, Rechtsweg5.1 Paritätische Kontrollkommission Dignitätsdatenbankder Nachfolgeorganisation TARMED(PaKoDIG), Zusammenset<strong>zu</strong>ng/Aufgaben5.1.1 Zusammenset<strong>zu</strong>ng und AufgabenDie Nachfolgeorganisation TARMED bestellt eineKommission <strong>zu</strong>r Überwachung und Validierung derDatenbank Dignität (PaKoDIG). Sie wird gebildet vonje einer durch die Vertragsparteien FMH, H+, santésuisseund MTK/MV/IV sowie je einer durch SDK undEDI delegierten Person. Die Delegierten unterliegenabsoluter Geheimhaltung bezüglich aller Wahrnehmungenim Rahmen ihrer Tätigkeit für die PaKoDIG.Insbesondere ist jegliche Weitergabe personenbezogenerDaten an die delegierende Instanz ausgeschlossen.Der PaKoDIG obliegen insbesondere folgendeAufgaben:– Validierung der Datenbank in Form einer maximalmonatlichen Überprüfung der Richtigkeit derAngaben in der Dignitätsdatenbank und Verfügungallfälliger Korrekturen bei Feststellung vonFalschdeklarationen;– Anträge an die <strong>zu</strong>ständigen Vertragsparteien betreffendallfälliger Sanktionen bei Falschdeklaration.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 8

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