13.07.2015 Aufrufe

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenArt. 6 Inkrafttreten/Kündigung1 Diese Vereinbarung tritt am 1. April <strong>2002</strong> in Kraft,vorbehältlich der Urabstimmung unter den Mitgliedernder Verbindung Schweizer Ärztinnenund Ärzte FMH.2 Das Kündigungsverfahren richtet sich nachArtikel 28 des Tarifvertrages TARMED vom28. Dezember 2001.Luzern/Bern, 28. Dezember 2001Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteFMHDer Präsident: H. H. BrunnerDer Generalsekretär: F.-X. DeschenauxMedizinaltarif-Kommission UVG (MTK)Der Präsident: W. MorgerBundesamt für SozialversicherungAbteilung InvalidenversicherungDie Vizedirektorin: B. BreitenmoserBundesamt für MilitärversicherungDer Vizedirektor: K. StampfliEditores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 54

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!