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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenC. Organisatorische Aspekte der Umset<strong>zu</strong>ngder Kostenneutralität5. Aufgaben des Kostenneutralitätsbüros tm1 Das Kostenneutralitätsbüro tm analysiert gesamtschweizerischwährend der Einführungsphasegemäss Vorgaben unter Teil B dieser Vereinbarungdie Auswirkungen von TARMED in be<strong>zu</strong>g auf dieKostenneutralität im Bereich der obligatorischenGrundversicherung nach KVG für ambulante Leistungenund ist für allfällige Korrekturmassnahmenverantwortlich. Da<strong>zu</strong> gehören insbesonderefolgende Aufgaben:– monatliche Analyse und rechnerische Kontrolleder Vorgaben <strong>zu</strong>r Kostenneutralität jeKanton/Region;– maximal monatliche Berechnung der allenfalls<strong>zu</strong> korrigierenden kantonalen TPW;– allfällige Entscheide betr. Anpassung der TPWund begründete Mitteilungen an die kantonalenVertragsparteien;– Prüfung von datengestützten Anträgen aufAnpassung der Tarifstruktur;– Stellen allfälliger dringlicher Anträge an dieNFO <strong>zu</strong> Tarifstrukturanpassungen.2 Das Kostenneutralitätsbüro tm entscheidet überAuslegungsfragen im Zusammenhang mit derUmset<strong>zu</strong>ng der Kostenneutralität. Seine Interpretationensind für alle Vertragsparteien, d.h. füralle Ärzte, Spitäler und Versicherer, die dem Rahmenvertragbeigetreten sind, verbindlich.6. Zusammenset<strong>zu</strong>ng des Kostenneutralitätsbüros tm1 Das Kostenneutralitätsbüro tm setzt sich <strong>zu</strong>sammenaus:– zwei Vertretern von FMH,– zwei Vertretern von H+,– zwei Vertretern von santésuisse,– zwei ständigen Vertretern der SDK im Beobachterstatus.2 Zusätzlich können folgende Organisationen aufEinladung als Beobachter an den Sit<strong>zu</strong>ngen desKostenneutralitätsbüros tm mit je maximal einemVertreter teilnehmen:– EDI/BSV,– Preisüberwachung.3 Jede Organisation bestimmt ihre Vertreter selbst. Diedelegierenden Organisationen sind dafür besorgt,dass ihre Vertreter über die notwendigen Handlungs-und Entscheidungskompetenzen verfügen.7. Kontrolle und Berechnungen der TPW1 Die monatliche Analyse und Kontrolle der Kostenneutralitätgemäss Ziff. 3 sowie allfällige Berechnungenkorrigierter TPW bedürfen der Mitwirkungvon santésuisse und FMH im Bereich des TPW fürLeistungen in freier Arztpraxis, bzw. der Mitwirkungvon santésuisse und H+ für den Bereich desTPW für Leistungen ambulant in Spitälern.2 Die Resultate der durchgeführten Analysen undBerechnungen sowie die entsprechenden Empfehlungenwerden mit den Traktanden für die jeweilsnächste Sit<strong>zu</strong>ng des Kostenneutralitätsbürostm an alle Sit<strong>zu</strong>ngsteilnehmer verschickt.8. Anträge betr. Änderung der Tarifstruktur1 FMH, H+ und santésuisse können Anträge aufÄnderung der Tarifstruktur stellen. Die Anträgemüssen datengestützt sein und aufzeigen, dass dieentsprechenden tarifstrukturellen Probleme inmehreren Kantonen/Regionen auftreten.2 Anträge sind mindestens 20 Tage vor der nächstenSit<strong>zu</strong>ng den Mitgliedern des Kostenneutralitätsbürostm schriftlich und dokumentiert ein<strong>zu</strong>reichen.Abgelehnte Anträge können erneut gestelltwerden. Das Kostenneutralitätsbüro tm prüftdie gestellten Anträge und leitet sie allenfalls alsdringliche Anträge an die NFO weiter.9. Sit<strong>zu</strong>ngen des Kostenneutralitätsbüros tm1 Das Kostenneutralitätsbüro tm trifft sich währendder Einführungsphase von TARMED einmal monatlich<strong>zu</strong> einer gemeinsamen Sit<strong>zu</strong>ng. Die Sit<strong>zu</strong>ngenfinden jeweils am dritten Donnerstagjedes Monats statt. Von den Sit<strong>zu</strong>ngen wird einBeschlussprotokoll erstellt.2 Die Sit<strong>zu</strong>ngen werden jeweils von einem Vertreterder FMH, H+ oder santésuisse während jeweils6 Monaten präsidiert. Die ersten 6 Monate werdenvon einem Vertreter von santésuisse, diezweiten 6 Monate von einem Vertreter der FMH,die letzten 6 Monate von einem Vertreter von H+präsidiert. Die jeweiligen Präsidenten rekrutierensich aus den Vertretern des Kostenneutralitätsbürostm.3 Die Einladung, die Traktanden und das Protokollwerden jeweils vom Vorsitzenden der entsprechendenSit<strong>zu</strong>ng verschickt. Einladung und Traktandenmüssen mindestens 1 Woche vor derSit<strong>zu</strong>ng bei den Mitgliedern eintreffen. Das Büroorganisiert sich im weiteren selbst.10. Anhörung1 Die von einer TPW-Korrektur betroffenen kantonalenVertragsparteien müssen vom Kostenneutralitätsbürotm vor dem Entscheid angehört werden.2 Das Kostenneutralitätsbüro tm stellt den betroffenenkantonalen Vertragsparteien die Resultateder durchgeführten Berechnungen sowie dieentsprechenden TPW-Empfehlungen mindestens1 Woche vor der Sit<strong>zu</strong>ng des Kostenneutralitätsbürostm per E-Mail <strong>zu</strong>.3 Die kantonalen Vertragsparteien haben ihre Stellungnahmeinnerhalb von 3 Arbeitstagen nachErhalt der Unterlagen an das Kostenneutralitätsbürotm und an sämtliche Vertragsparteien perE-Mail <strong>zu</strong> senden.4 Ausnahmsweise können die kantonalen Vertragsparteienihre schriftliche Stellungnahme dem Kostenneutralitätsbürotm mündlich erläutern.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 27

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