Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragen– die Zielset<strong>zu</strong>ng;– die Erhaltung der gesamtschweizerisch einheitlichenTarifstruktur.Unterschiedlich gehandhabt werden müssen– die Vorgehensweise und die konkreten Anhaltspunktebei der Korridorfestlegung (Be<strong>zu</strong>gsjahre,Niveauhöhe, Bandbreite, u. a.);– die unterjährigen Betrachtungszeiträume;– die Taxpunktwertanpassung (Gegenstand, Höhe,Zeitpunkt).2. Operationalisierung der Fallkostenstabilisierung2.1 Mittlere MonatsfallkostenZentrale Be<strong>zu</strong>gsgrösse bei der Überwachung und Sicherstellungvon Fallkostenstabilisierung in Be<strong>zu</strong>g aufdie relevanten Kostenblöcke (siehe Abschnitt 1.3) sinddie mittleren Monatsfallkosten. Hierbei ist eine Bereinigungder Statistiken gemäss TARMED-Leistungsspektrumerforderlich, d. h. Medikamente, Physiotherapie,u. a. sind aus den <strong>zu</strong> betrachtenden Kosten aus<strong>zu</strong>scheiden.Monatsfallkosten ergeben sich aus derSumme bezahlter Rechnungen während eines Kalendermonatsin Zusammenhang mit einem Fall. Als Fallzählt eine durch die Unfallnummer bzw. durch dieIdentifikation der jeweiligen Versicherung gekennzeichneteBehandlung einer versicherten Person mitHeilkostenzahlungen. Dadurch sind bei Betrachtungsperiodenvon mehr als einem Monat Mehrfachnennungenmöglich (Fall in mehreren Monaten aktiv).Eine Erhöhung der Anzahl der Rechnungen seitensder Leistungserbringer (Verteilung auf mehrere Monate)kann theoretisch <strong>zu</strong> einer Erhöhung der monatlichenFallzahl und damit <strong>zu</strong> tieferen mittleren Monatsfallkostenführen. Eine flankierende Überprüfungeiner möglichen Rechnungs- und damit Fallzahlausweitungmuss vorgenommen werden, indem die kumulierteAnzahl z. T. mehrfach gezählter Monatsfällemit der Gesamtanzahl Fälle pro Jahr verglichen wird,um eine mögliche Veränderung der Rechnungsstellungfest<strong>zu</strong>stellen. Erfahrungsgemäss beträgt der Faktor«Rechnungen pro Behandlungsfall» etwa 1,4.2.2 Fallkostenstabiler KorridorFallkostenstabilisierung kann in Form eines Korridorsdargestellt werden (Abb. 3).Der «fallkostenstabile Korridor» steckt Fallkostenstabilitätin einer Bandbreite ab, die weder überschrittennoch unterschritten werden darf. Ist dies derFall, ist eine Anpassung des Tarifs erforderlich.Mit dem «fallkostenstabilen Korridor» werden– der Beobachtungszeitraum (beträgt ab Tarifeinführung18 Monate),– die Korridormitte (= Niveau per 1. Juli 2001) und– die Bandbreite (um die Korridormitte)festgelegt.Mit der Bandbreite sollen die wirtschaftliche und sozialpolitischeVerträglichkeit berücksichtigt sowieunvermeidliche statistische Unschärfen pauschal einkalkuliertwerden.Als Basisjahre für die Berechnung der Korridormittedient die Periode Juni 1999 bis Juni 2001. ZurBerechnung der Bandbreite wird der Zeitraum vonJuni 1998 bis Juni 2001 herangezogen. 2Die Korridormitte wird durch das gewichtete Mittelder Fallkosten aus den letzten 13 Zeitreihenwertender gleitenden 12-Monatsmittel bestimmt, wobeidem letzten Datenwert (Januar bis Dezember 2000)das Gewicht 13 und dem ersten 12-Monatsmittel (Januarbis Dezember 1999) der Wert 1 <strong>zu</strong>geordnet wird.2.3 Abweichung von Fallkostenstabilisierung2.3.1 GrundsatzFallkostenstabilisierung kann grundsätzlich durchEntwicklung der Kosten über oder unter des definiertenKorridors verletzt werden. Primär wird die Kostenentwicklunggesamt (alle Leistungserbringer)sowie getrennt nach Arztpraxis (inkl. Spitalärzte, dieunter eigener ZSR/EAN abrechnen) und Spital ambulantbeobachtet. Bei Verlet<strong>zu</strong>ng der Fallkostenstabilisierungwird eine Korrektur des TPW vorgenommen.Für eine eingehendere Beurteilung sollen folgendedrei Situationen mit einbezogen werden:– Fallkostenstabilisierungsverlet<strong>zu</strong>ng ohne identifizierbareLeistungserbringergruppe oder ohneursächlich lokalisierbare Leistung oder Leistungsgruppe;– Fallkostenstabilisierungsverlet<strong>zu</strong>ng durch Verhalteneiner Leistungserbringergruppe;– Fallkostenstabilisierungsverlet<strong>zu</strong>ng auf einer Leistungoder Leistungsgruppe ohne erkennbar auslösendeLeistungserbringergruppe.2.3.2 TaxpunktwertkorrekturEine Abweichung von Fallkostenstabilisierung resultiertaus der effektiven Kostenentwicklung auf Basisdes neuen TARMED-Tarifs im Vergleich <strong>zu</strong>r Korridormitte,die auf der Grundlage der Kostenentwicklungnach altem Tarif gebildet wurde. Mit einer Abwei-2Der Modellansatz lautet:FK º S = c + a · t + b · t 1 /2 .t steht für Zeit beziehungsweise für den Zeitreihenzähler. Mitdem Wurzelterm wird der abflachenden Tendenz der KostenblöckeGesamt, Arztpraxis und Spital ambulant Rechnung getragen.Während die Korridormitte das Ergebnis einer Berechnung ist,wird die Bandbreite als statistisches Mass fest<strong>zu</strong>legen sein. Esgilt das statistische Mass von 2σ (Standardabweichung) derResiduen aus dem parametrisierten Ansatz eines General LinearModel, nach der Methode der Minimierung quadrierterAbweichungen, dienen.Vom ersten bis <strong>zu</strong>m 12. Berichtsmonat wird die Toleranzbreitelinear von b(1) nach b(12) heruntergefahren. Mit dem skizziertenVerfahren soll gewährleistet werden, dass während desEinschwingvorganges kein unnötiger Steuerungsbedarf entsteht.Breite des Toleranzbandes im 1. Berichtsmonat: b(1) = b × 1,2(10% höher und 10% tiefer).Breite des Toleranzbandes im 12. Berichtsmonat:b(12) = b(13) = b.Mit diesem Modellansatz werden singuläre Extremwerte inihrer Wirkung geglättet. Damit wird verhindert, dass Korrekturenauf Ausreisserwerte basieren bzw. <strong>zu</strong> früh vorgenommenwerden.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 43
Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragenchung wird der effektive Abstand <strong>zu</strong>r Korridormitte<strong>zu</strong>m Zeitpunkt t <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht. Das heisstjedoch nicht, dass ein Bedarf an Tarifanpassung bereitsaus dieser einen Abweichung resultieren muss.Bedarf an Tarifanpassung besteht jedoch bei einer Abweichungüber oder unter den Bandbreitengrenzen.Folgendes Vorgehen wird bei der Darstellung undBeurteilung von Abweichungen sowie bei Schlussfolgerungen<strong>zu</strong> Taxpunktwertanpassungen festgelegt:– Die Methode des gleitenden 12-Monatsmittelswird angewandt.– Eine direkte Ableitung des Ausmasses der vor<strong>zu</strong>nehmendenTarifanpassung erfolgt nicht auf Basisdes gleitenden 12-Monatsmittels, sondern aufBasis des effektiven monatlichen Fallkostenwertes.– Diese Abweichung gibt das Ausmass der Taxpunktwertanpassungin Form eines Korrekturfaktorsan. (Auf eine Kompensation vergangener, effektiverAbweichungen wird verzichtet, da davonausgegangen wird, dass sich Über- und Unterschreitungenim Zeitverlauf ausgleichen.)2.3.3 KorrekturalgorithmusNach der Einführung wird monatlich die Kostenentwicklungverfolgt und in Monatsberichten (siehe AnhangI) dokumentiert. Wird im Monat X eine Verlet<strong>zu</strong>ngder Fallkostenstabilisierung festgestellt, so wird die resultierendeTaxpunktwertanpassung grundsätzlich gemeinsamund zeitgleich für die Bereiche UV/MV/IV imMonat X + 3 umgesetzt, erstmals 4 Monate nach demZeitpunkt der Inkraftset<strong>zu</strong>ng. Die berechneten Taxpunktwertewerden dabei auf Rappen genau gerundet.Beispiel: vgl. Ziffer 4.33. Taxpunktwert-, Tarifstrukturanpassung3.1 GrundsätzeDie festgestellten Fallkostenstabilisierungsverlet<strong>zu</strong>ngenwerden durch eine Assessment-Kommission beurteilt.Die Vertragsparteien entscheiden innerhalbeines Monats über die notwendigen Korrekturen desTaxpunktwertes oder der Tarifstruktur.Primär erfolgt eine Anpassung des Taxpunktewertes.Eine Korrektur der Tarifstruktur wird nurdann vorgenommen, wenn eine Leistungserbringergruppegefährdet oder ein eidgenössischer Sozialversicherungsbereichunverhältnismässig belastet wird.3.2 Assessment-Kommission (AK)3.2.1 AufgabeDie AK beurteilt die Resultate gemäss Monatsberichtund beschliesst <strong>zu</strong> Handen der Vertragspartner dienotwendigen Korrekturen.3.2.2 Zusammenset<strong>zu</strong>ngDie AK setzt sich aus je 3 Vertretern der FMH und derUV/MV/IV <strong>zu</strong>sammen. Sie tagt monatlich mindestenseinmal.3.2.3 KoordinationDie AK koordiniert sich mit der Assessment-KommissionH+-UV/MV/IV sowie bezüglich Korrekturender Tarifstruktur auch mit santésuisse.3.3 TaxpunktwertkorrekturenAus der monatlichen Analyse der Daten ergibt sichein globaler, nicht auf eine bestimmte Leistungsgruppeoder Leistungserbringergruppe <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führenderAnpassungsbedarf. Die Korrektur wirdüber den einheitlichen Taxpunktwert vorgenommen.3.4 Korrektur der TarifstrukturDie monatliche Analyse der Daten weist darauf hin,dass die Veränderung der Fallkosten auf eine bestimmteGruppe von Leistungen oder Leistungserbringer<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen ist.Die notwendige Korrektur wird über ein Absenkenbzw. Anheben der Taxpunktzahl der betroffenenGruppe vorgenommen.Die daraus resultierende Veränderung der relativenBewertung der betroffenen Leistungen wird mittelseines Indexes dokumentiert.3.5 Erwahrung der KorrekturmassnahmenNotwendige Korrekturen des Taxpunktwertes bzw.von Teilen der Tarifstruktur werden durch die Vertragspartnermonatlich erwahrt. Bei Nichterwahrendurch eine Vertragspartei bleibt die Kündigunggemäss Vertrag vom 28. Dezember 2001 Art. 28 vorbehalten.4. MonatsberichtMonatlich stellen sich die Vertragsparteien gegenseitigeinen standardisierten Fallkostenstabilisierungsbericht<strong>zu</strong>r Verfügung. Bereits vor Tarifeinführungkann mit dem Berichtswesen begonnen werden, ummit den Ausführungen vertraut <strong>zu</strong> werden.Die Monatsberichte der MTK/ZMT bestehen ausBasisinformationen, tabellarischen und grafischenDarstellungen der Kosten, der Kernaussage basierendauf dem Monat und der Induktionsanalyse gemässKonzept. Falls die Resultate <strong>zu</strong>sätzliche Analysen aufEbene 3 bedingen, basieren diese auf der 100%-HK-Statistik oder Strukturstatistik der Suva. oder der entsprechendenStatistiken der MV und IV.Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sind imHauptteil die Angaben bezüglich der Situierung <strong>zu</strong>mfallkostenstabilen Niveau relativ skaliert, wobei mit«0» (Null) das fallkostenstabile Niveau gemeint ist, mit«–1» die Untergrenze des fallkostenstabilen Korridors(FKS-Niveau minus 2σ der Residualwerte <strong>zu</strong>r idealisiertenKurve) und mit «+1» die Obergrenze des fallkostenstabilenKorridors (FKS-Niveau plus 2σ.)Die Vertragspartner legen sämtliche Daten gegenseitigoffen.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 44
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