13.07.2015 Aufrufe

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragenchung wird der effektive Abstand <strong>zu</strong>r Korridormitte<strong>zu</strong>m Zeitpunkt t <strong>zu</strong>m Ausdruck gebracht. Das heisstjedoch nicht, dass ein Bedarf an Tarifanpassung bereitsaus dieser einen Abweichung resultieren muss.Bedarf an Tarifanpassung besteht jedoch bei einer Abweichungüber oder unter den Bandbreitengrenzen.Folgendes Vorgehen wird bei der Darstellung undBeurteilung von Abweichungen sowie bei Schlussfolgerungen<strong>zu</strong> Taxpunktwertanpassungen festgelegt:– Die Methode des gleitenden 12-Monatsmittelswird angewandt.– Eine direkte Ableitung des Ausmasses der vor<strong>zu</strong>nehmendenTarifanpassung erfolgt nicht auf Basisdes gleitenden 12-Monatsmittels, sondern aufBasis des effektiven monatlichen Fallkostenwertes.– Diese Abweichung gibt das Ausmass der Taxpunktwertanpassungin Form eines Korrekturfaktorsan. (Auf eine Kompensation vergangener, effektiverAbweichungen wird verzichtet, da davonausgegangen wird, dass sich Über- und Unterschreitungenim Zeitverlauf ausgleichen.)2.3.3 KorrekturalgorithmusNach der Einführung wird monatlich die Kostenentwicklungverfolgt und in Monatsberichten (siehe AnhangI) dokumentiert. Wird im Monat X eine Verlet<strong>zu</strong>ngder Fallkostenstabilisierung festgestellt, so wird die resultierendeTaxpunktwertanpassung grundsätzlich gemeinsamund zeitgleich für die Bereiche UV/MV/IV imMonat X + 3 umgesetzt, erstmals 4 Monate nach demZeitpunkt der Inkraftset<strong>zu</strong>ng. Die berechneten Taxpunktwertewerden dabei auf Rappen genau gerundet.Beispiel: vgl. Ziffer 4.33. Taxpunktwert-, Tarifstrukturanpassung3.1 GrundsätzeDie festgestellten Fallkostenstabilisierungsverlet<strong>zu</strong>ngenwerden durch eine Assessment-Kommission beurteilt.Die Vertragsparteien entscheiden innerhalbeines Monats über die notwendigen Korrekturen desTaxpunktwertes oder der Tarifstruktur.Primär erfolgt eine Anpassung des Taxpunktewertes.Eine Korrektur der Tarifstruktur wird nurdann vorgenommen, wenn eine Leistungserbringergruppegefährdet oder ein eidgenössischer Sozialversicherungsbereichunverhältnismässig belastet wird.3.2 Assessment-Kommission (AK)3.2.1 AufgabeDie AK beurteilt die Resultate gemäss Monatsberichtund beschliesst <strong>zu</strong> Handen der Vertragspartner dienotwendigen Korrekturen.3.2.2 Zusammenset<strong>zu</strong>ngDie AK setzt sich aus je 3 Vertretern der FMH und derUV/MV/IV <strong>zu</strong>sammen. Sie tagt monatlich mindestenseinmal.3.2.3 KoordinationDie AK koordiniert sich mit der Assessment-KommissionH+-UV/MV/IV sowie bezüglich Korrekturender Tarifstruktur auch mit santésuisse.3.3 TaxpunktwertkorrekturenAus der monatlichen Analyse der Daten ergibt sichein globaler, nicht auf eine bestimmte Leistungsgruppeoder Leistungserbringergruppe <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führenderAnpassungsbedarf. Die Korrektur wirdüber den einheitlichen Taxpunktwert vorgenommen.3.4 Korrektur der TarifstrukturDie monatliche Analyse der Daten weist darauf hin,dass die Veränderung der Fallkosten auf eine bestimmteGruppe von Leistungen oder Leistungserbringer<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen ist.Die notwendige Korrektur wird über ein Absenkenbzw. Anheben der Taxpunktzahl der betroffenenGruppe vorgenommen.Die daraus resultierende Veränderung der relativenBewertung der betroffenen Leistungen wird mittelseines Indexes dokumentiert.3.5 Erwahrung der KorrekturmassnahmenNotwendige Korrekturen des Taxpunktwertes bzw.von Teilen der Tarifstruktur werden durch die Vertragspartnermonatlich erwahrt. Bei Nichterwahrendurch eine Vertragspartei bleibt die Kündigunggemäss Vertrag vom 28. Dezember 2001 Art. 28 vorbehalten.4. MonatsberichtMonatlich stellen sich die Vertragsparteien gegenseitigeinen standardisierten Fallkostenstabilisierungsbericht<strong>zu</strong>r Verfügung. Bereits vor Tarifeinführungkann mit dem Berichtswesen begonnen werden, ummit den Ausführungen vertraut <strong>zu</strong> werden.Die Monatsberichte der MTK/ZMT bestehen ausBasisinformationen, tabellarischen und grafischenDarstellungen der Kosten, der Kernaussage basierendauf dem Monat und der Induktionsanalyse gemässKonzept. Falls die Resultate <strong>zu</strong>sätzliche Analysen aufEbene 3 bedingen, basieren diese auf der 100%-HK-Statistik oder Strukturstatistik der Suva. oder der entsprechendenStatistiken der MV und IV.Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sind imHauptteil die Angaben bezüglich der Situierung <strong>zu</strong>mfallkostenstabilen Niveau relativ skaliert, wobei mit«0» (Null) das fallkostenstabile Niveau gemeint ist, mit«–1» die Untergrenze des fallkostenstabilen Korridors(FKS-Niveau minus 2σ der Residualwerte <strong>zu</strong>r idealisiertenKurve) und mit «+1» die Obergrenze des fallkostenstabilenKorridors (FKS-Niveau plus 2σ.)Die Vertragspartner legen sämtliche Daten gegenseitigoffen.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 44

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!