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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenArt. 7 RekursverfahrenGegen den Entscheid der PIK kann innerhalb von30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. DasGeschäft ist dann der PVK vor<strong>zu</strong>legen. Das weitereVerfahren richtet sich nach Art. 4 der Vereinbarungbetreffend die Paritätische Vertrauens-KommissionTARMED (PVK). Vorbehalten bleibt der gesetzlichgeregelte Rechtsweg.Art. 8 SekretariatDas Sekretariat der PIK wird durch die ParitätischeTarifkommission MTK/MV/IV-FMH (PTK) wahrgenommen.Art. 9 FinanzierungDie Organisationen entschädigen ihre Vertreter undAuskunftstellen selber. Die Kosten des Sekretariatesund der Veröffentlichung werden zwischen Leistungserbringernund Kostenträgern je <strong>zu</strong>r Hälfteaufgeteilt. Eine Entschädigung bzw. Abgeltung vonSpesen der Gesuchssteller wird wegbedungen.Art. 10 GebührenDie PIK erhebt Gebühren für materielle Entscheide inder Höhe von Fr. 100.– bis Fr. 500.–. Auf Begehrenum Entscheid wird erst nach Leistung einer angemessenenKaution eingetreten.Art. 11 Beginn, Dauer und Kündigungder Vereinbarung, Reglement1 Gestützt auf diese Vereinbarung erlassen die Vertragsparteienein Reglement für die PIK. Die Vertragspartnersind <strong>zu</strong>ständig für Reglementsänderungen.2 Die Vereinbarung tritt am 1. April <strong>2002</strong> in Kraftvorbehältlich der Urabstimmung unter den Mitgliedernder Verbindung Schweizer Ärztinnenund Ärzte FMH.3 Das Kündigungsverfahren richtet sich nach Art.28 des Tarifvertrages TARMED vom 28. Dezember2001.Luzern/Bern, 28. Dezember 2001Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteFMHDer Präsident: H. H. BrunnerDer Generalsekretär: F.-X. DeschenauxMedizinaltarif-Kommission UVG (MTK)Der Präsident: W. MorgerBundesamt für SozialversicherungAbteilung InvalidenversicherungDie Vizedirektorin: B. BreitenmoserBundesamt für MilitärversicherungDer Vizedirektor: K. StampfliEditores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 52

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