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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-Fragendiese Leistungen geltend <strong>zu</strong> machen, muss der Arzteinen entsprechenden Nachweis erbringen.2.4 Datenerhebung und -validierungDie Datenerhebung erfolgt nach dem Prinzip derSelbstdeklaration durch den Arzt. Die geliefertenDaten werden zentral von der FMH gesammelt undgeprüft. Die Aufgabe der Basisorganisation (KantonaleGesellschaften oder VSAO) ist beratender Natur.Hinsichtlich der besonderen Regelungen für Nicht-Titelträger wird auf Ziffer 2.2.2 verwiesen.Jeder Arzt erhält seinen von den <strong>zu</strong>ständigen Instanzenvalidierten Datensatz in rechtsgültiger Formund bestätigt dessen Richtigkeit unter Kenntnisnahmeder Feststellung, dass falsche Angaben alsTatbestand der Urkundenfälschung gemäss Art. 150StGB geahndet werden können.Die Nachfolgeorganisation TARMED bildet eineparitätische Kommission (nachfolgend: PaKoDig), bestehendaus je einem Vertreter der Vertragsparteien,welche die Daten mindestens 1× pro Jahr einerSchlussvalidierung unterzieht, die durch den berechtigtenArzt gegen<strong>zu</strong>zeichnen ist (vgl. Abs. 2). DieÜberprüfung erfolgt stichprobenweise bzw. bezogenauf einzelne Ärzte; die Edition der Datenbank alsGanzes an die Mitglieder der Kommission ist ausgeschlossen.Mit Überarbeitung der Tarifstruktur werdenneue qualitative Dignitäten eingeführt und diesenein Leistungsspektrum <strong>zu</strong>geordnet. Ausnahmenkann die Nachfolgeorganisation TARMED beschliessen.3. Operative Aspekte der Datenerhebung,-verwaltung und -eröffnung3.1 Allgemeine Bestimmungen3.1.1 DatenerhebungDie FMH führt vor Einführung der TARMED-Tarifstrukturbei allen durch Staatsexamen oder analogesExamen diplomierten schweizerischen und ausländischenÄrzten, die in der Schweiz selbständig und/oder unselbständig tätig sind, basierend auf denPrinzipien gemäss Ziffer 1 und 2, eine Erhebungdurch, welche die Abrechnungsberechtigung einzelleistungsweisefesthält. Die Erhebung wird <strong>zu</strong> wiederholtenMalen in den offiziellen Publikationsorganender Vertragsparteien angekündigt.Die FMH führt die Erhebungen für Mitglieder undNichtmitglieder – für letztere gemäss schriftlichemAuftrag – gegen Entgelt durch. Die Gebühren differierenfür Mitglieder und Nichtmitglieder. Die FMHgarantiert den Schutz der Daten bzw. die Edition derselbenausschliesslich im Rahmen und nach Regelnder vorliegend getroffenen Bestimmungen.Die Leistungen, die mittels des Kriteriums qualitativeDignität einem WB-Titel <strong>zu</strong>geordnet sind, werdenbei den Trägern dieses Titels nicht erfragt. Gegenstandder einzelleistungsweisen Erhebung sindnur Leistungen ausserhalb durch qualitative Dignitätengekennzeichneter Fachbereiche, d.h. Leistungenim Rahmen der Besitzstandsgarantie gemäss Ziffer1.3 sowie 2.3 und/oder des Bereichs überhöhter Leistungen(vgl. 2.2.3), die nicht Gegenstand eines Facharztcurriculumssind.Die Berechtigungen werden in Form eines EAN-Codes festgehalten bzw. dokumentiert, der hierarchischanderen Berechtigungsklassifikationssystemenvorgeht (z.B. dem ZSR der santésuisse).Die Datenbank wird aufgrund von Meldungen derAbteilungen Mitgliedschaft und Aus-, Weiter- undFortbildung der FMH sowie Meldungen Dritter – Versicherer,staatliche Instanzen usw. – laufend aktualisiert;mindestens 1x jährlich erfolgt aufgrund einererneuten Erhebung bei allen diplomierten Ärzten eineValidierung des gesamten Datensatzes (vgl. 2.4).3.1.2 Datenverwaltung und -eröffnunga) Datenverwaltung. Die Datenbank wird auf einemseparaten Server verwaltet, der mittels spezieller Sicherheitstechnologiedurch die Zugriffsberechtigtenkontaktiert werden kann. Der reibungslose Datenverkehrwird durch eine <strong>zu</strong> Bürozeiten betriebene Hotlineergänzt und abgestützt.b) Dateneröffnung. Die Eröffnung der gesamten Datenbank«qualitative Dignität Leistungserbringer» inelektronischer oder Printform ist ausgeschlossen.Die Angaben der Datenbank werden laufend aufgrundfolgender Informationen aktualisiert (Updating):– mindestens einmal pro Jahr seitens der FMH beiallen Ärzten durchgeführte Datenerhebung (verantwortlichFMH);– Angaben der einzelnen Ärzte;– Angaben der <strong>zu</strong>ständigen Basisorganisationenoder Fachgesellschaften;– Angaben der Zugriffsberechtigten, z.B. Versicherungen.Das Updating basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration.Angaben Dritter sind dem Bezeichneten<strong>zu</strong>r Stellungnahme vor<strong>zu</strong>legen. Im Falle von Dissensentscheidet:– die Tarifkommission (TAKO) der FMH in ersterInstanz;– der Zentralvorstand der FMH in zweiter Instanz.Hinsichtlich Validierung der Datenbank: vgl. Abschnitt5.1.3.2. Spezielle Bestimmungen3.2.1 Selbständig erwerbende Ärzte in freier Praxismit WB-TitelSelbständig erwerbende Ärzte teilen der FMH unterBestätigung ihrer Facharzttitel, Schwerpunkte undFähigkeits-/Fertigkeitsausweise mit, welche Leistungengemäss TARMED-Tarifstruktur sie bis jetzt nachden oben festgehaltenen Kriterien erbracht haben. DieÜberprüfung erfolgt gemäss Ziffer 2.4.Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 7

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