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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenVereinbarungbetreffend SanktionenTARMEDzwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über dieUnfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-KommissionUVG (MTK),dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV),der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamtfür Sozialversicherung (nachfolgend Versicherer genannt),und der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. k) sowie Art. 16 desTarifvertrages TARMED vom 28. Dezember 2001 wirdfolgendes vereinbart.Art. 1 Sanktionen1 Verletzt ein Arzt oder Versicherer wiederholt oderin schwerer Weise Bestimmungen dieses Vertrages,so kann die Paritätische Vertrauens-KommissionTARMED (PVK) auf Antrag einer Partei <strong>zu</strong>rWahrung der Ziele dieses Vertragswerkes folgendeSanktionen anordnen:– schriftliche Verwarnung;– Busse bis Fr. 50 000.–; sie kann <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong>einer Sanktion ausgesprochen werden;– Ausschluss vom Vertrag auf Zeit und Veröffentlichungin den Publikationsorganen derVertragsparteien;– Lebenslanger Ausschluss und Veröffentlichungin den Publikationsorganen der Vertragsparteien;2 Weitere Massnahmen im Einzelfall, wie– Nichtbezahlung von <strong>zu</strong> Unrecht verrechnetenLeistungen;– Rückforderung von <strong>zu</strong> Unrecht bezahlten Vergütungen;– Bezahlung von <strong>zu</strong> Unrecht verweigerten Vergütungenbleiben vorbehalten.3 Die Einreichung einer Strafanzeige bei Verdachtauf eine strafbare Handlung bleibt ausdrücklichvorbehalten.Art. 2 Inkrafttreten/Kündigung1 Diese Vereinbarung tritt am 1. April <strong>2002</strong> in Kraft,vorbehältlich der Urabstimmung unter den Mitgliedernder Verbindung Schweizer Ärztinnenund Ärzte FMH.2 Das Kündigungsverfahren richtet sich nachArt. 28 des Tarifvertrages TARMED vom 28. Dezember2001.Luzern/Bern, 28. Dezember 2001Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteFMHDer Präsident: H. H. BrunnerDer Generalsekretär: F.-X. DeschenauxMedizinaltarif-Kommission UVG (MTK)Der Präsident: W. MorgerBundesamt für SozialversicherungAbteilung InvalidenversicherungDie Vizedirektorin: B. BreitenmoserBundesamt für MilitärversicherungDer Vizedirektor: K. StampfliEditores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 55

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