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Beilage zu Nr. 5/2002 - Schweizerische Ärztezeitung

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Politik, Ökonomie und RechtPolitique, économie et droitPolitica, economia e dirittoTarif-FragenVereinbarung betreffendden elektronischenDatentransferzwischen den Versicherern gemäss Bundesgesetz über dieUnfallversicherung, vertreten durch die Medizinaltarif-KommissionUVG (MTK),dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV),der Invalidenversicherung, vertreten durch das Bundesamtfür Sozialversicherung (nachfolgend Versicherer genannt),und der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. l) des TarifvertragesTARMED vom 28. Dezember 2001 wird folgendesvereinbart.I. AllgemeinesArt. 1 Gegenstand1 Mit dieser Vereinbarung geben die Vertragsparteienihrem Willen Ausdruck, den elektronischenDatentransfer zwischen den Versicherern und denLeistungserbringern <strong>zu</strong> fördern.2 Durch eine gemeinsame Standardisierung derSchnittstellen soll der elektronische Datentransfermöglichst effizient, kostengünstig und reibungslosablaufen.Art. 2 DatenschutzBei der gemeinsamen Festlegung der Sicherheitstechnologiefür die elektronische Datenübermittlungist eine dem Personen- und Datenschutz genügendeForm unabdingbar. Grundlage bildet das Bundesgesetzvom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG).Art. 3 Pflichten der Vertragsparteien1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die technischenVorausset<strong>zu</strong>ngen für den reibungslosenDatentransfer <strong>zu</strong> schaffen.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich <strong>zu</strong>r Pflegeund Aktualisierung der Dignitätsdatenbank aufseiten FMH sowie der für die Abrechnung notwendigenDatenbanken auf seiten der Versicherer.Art. 4 Rechte der VertragsparteienZusätzliche Auswertungen, Programme etc., welcheauf die in dieser Vereinbarung formulierte Grundstruktur<strong>zu</strong>rückgreifen, oder die Verwirklichung gemeinsamerProjekte (z.B. Qualitätssicherungs- und-förderungsprogramme) sowie die vollständige oderteilweise Übertragung der Aufgaben an Dritte könnenvereinbart werden. Vorbehalten bleiben datenschutzrechtlicheBestimmungen.II. DignitätArt. 5 Dateneröffnung Dignität1 Die mit der Einführung der Tarifstruktur TARMEDgeforderte Dignitätsprüfung der Leistungserbringererfolgt mittels elektronischem Datentransfer.2 Die FMH führt <strong>zu</strong> diesem Zweck eine sogenannteDignitätsdatenbank.3 Der Zugriff auf die Dignitätsdatenbank FMH wirddurch eine zwischen den Vertragsparteien gemeinsamfestgelegte Sicherheitstechnologie ermöglicht.4 Bei der Führung der Datenbank durch die FMH istdie Vertraulichkeit sicher<strong>zu</strong>stellen. Daten vonNichtmitgliedern dürfen ausserhalb von in Abs. 1,2 und 3 dieses Artikels geregelten Zwecken nichtverwendet werden.5 Es ist <strong>zu</strong> gewährleisten, dass die FMH keinen Zugriffauf die Daten der Nichtmitglieder hat.6 Der reibungslose Datenverkehr wird durch einedurch die FMH <strong>zu</strong> den üblichen Bürozeiten betriebeneHotline ergänzt und abgestützt.Art. 6 Datenschutz DignitätDer Zugriff auf die Dignitätsdatenbank FMH hatunter Gewährleistung sämtlicher Aspekte des Datenschutzes<strong>zu</strong> geschehen, insbesondere die Spezifikationdes Verwendungszwecks der Daten gemäss geltendemGesetz (Datenschutzgesetz).III. AbrechnungArt. 7 Standards1 Die Vertragsparteien einigen sich auf gemeinsamvereinbarte Abrechnungsstandards inkl. einheitlichemRechungsformular, die periodisch auf Aktualität,Kompatibilität sowie Effizienz <strong>zu</strong> überprüfensind.2 Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung einigensich die Vertragsparteien auf den sogenanntenXML-Standard sowie das einheitliche Rechnungsformulargemäss Anhang <strong>zu</strong> dieser Vereinbarung.Art. 8 Inkrafttreten / Kündigung1 Diese Vereinbarung tritt am 1. April <strong>2002</strong> in Kraft,vorbehältlich der Urabstimmung unter den Mitgliedernder Verbindung Schweizer Ärztinnenund Ärzte FMH.2 Das Kündigungsverfahren richtet sich nach Artikel28 des Tarifvertrages TARMED vom 28. Dezember2001.Anhang: Einheitliches Rechnungsformular, Version 2.0Luzern/Bern, 28. Dezember 2001Editores Medicorum Helveticorum<strong>Schweizerische</strong> Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •<strong>2002</strong>;83: Suppl 6a 56

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