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1933 Das neue Jahr hat vor wenigen Wochen angefangen. Es ist ...

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<strong>1933</strong>noch mehr geschehen soll.“ 78 Diese Worte machen den Kanzler wütend.Er tritt zum zweiten Mal ans Rednerpult und hält noch eine Rede. „Ichglaube nun einmal aus den eigenen politischen Erfahrungen, die ich mitIhnen gemacht habe, dass das Recht allein leider noch nicht genügt,man muss auch die Macht besitzen. Und verwechseln Sie uns nicht miteiner bürgerlichen Welt. Sie meinen, dass Ihr Stern wieder aufgehenkönnte. Meine Herren, der Stern Deutschlands wird aufgehen und Ihrerwird sinken.“ 79Jur<strong>ist</strong>en bezeichnen dieses Ermächtigungsgesetz als obersten völkischenWert und als Akt von säkularer Bedeutung 80 . Ulrich Scheuner schreibtbeispielsweise darüber: „Indem das Gesetz zur Behebung der Not vonVolk und Reich vom 24. März <strong>1933</strong> den Erlass des Gesetzes durch dieRegierung, also durch den Willen des Führers eingeführt <strong>hat</strong>, und dieserWeg praktisch die alleinige Form der Gesetzgebung in Deutschland geworden<strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> die gesamte auf die Beteiligung der Volksvertretung ander Gesetzgebung aufgebaute Gesetzeslehre des bisherigen Rechts überholtund ein <strong>neue</strong>r Gesetzesbegriff im deutschen Recht zur Geltung gebrachtworden, der auf der Eigenschaft des Gesetzes als einer unmittelbarvom Führer selbst erlassenen Anordnung beruht.“ 81 Der Mann vomFach gibt den Entscheidungen eines fremden Menschen verdammt vielVertrauen auf Vorschuss. Hier stellt sich jedoch auch die Frage, wer einGesetz hinterfragen wird, das von Jur<strong>ist</strong>en für korrekt befunden wird.Der Verfassungsrechtler Otto Koellreutter erläutert in Jura unbedarftenLeuten, warum das alles so seine Richtigkeit <strong>hat</strong>: „Vor allem schützt dienationalsozial<strong>ist</strong>ische Rechtsauffassung die richtig verstandene Freiheitder Persönlichkeit.“ 82 Otto <strong>ist</strong> der Meinung, dass man die Freiheit richtigverstanden <strong>hat</strong>, wenn sich der Einzelne auch wirklich „seiner Bindungenan die völkische Gemeinschaft voll bewusst <strong>ist</strong> und aus dieser Ge<strong>ist</strong>eshaltungam Aufbau und an der Gestaltung der völkischen Gemeinschaftteilnimmt“ 83 . Weitere Autoritäten stellen sich hinter das Gesetz, wie der78 <strong>Das</strong> Dritte Reich I, S. 12679 Ebd., S. 126f.80 Ecke, S. 2081 Ebd., S. 2082 Ebd., S. 2083 Ecke., S. 2028

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