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Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

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Angebot im Überblick.<br />

schüttung von 6,25 % des Kommanditkapitals (ohne Agio)<br />

angenommen. Dabei sind die wirtschaftlichen Ergebnisse<br />

der Vermögensanlage maßgeblich von der Leistungsfähigkeit<br />

und den Auszahlungen des Zielfonds abhängig und<br />

können nicht garantiert werden.<br />

Auszahlungen<br />

Für jedes Wirtschaftsjahr werden sämtliche nach Abzug aller<br />

Ausgaben verbleibenden Barüberschüsse – unter Berücksichtigung<br />

einer angemessenen, von der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bestimmten Liquiditätsreserve – an die<br />

Gesellschafter ausgezahlt. Von dieser Regelung kann abgewichen<br />

werden, wenn die Gesellschafter mit einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen etwas anderes beschließen.<br />

Der auszuzahlende Betrag (Liquiditätsüberschuss)<br />

bestimmt sich nach § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags. Die<br />

Anleger untereinander sind grundsätzlich zeitanteilig im Verhältnis<br />

ihrer eingezahlten Kapitaleinlagen an den Auszahlungen<br />

beteiligt (Seite 80 f., Auszahlungen). Einzelheiten regelt<br />

§ 18 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Anlagedauer und Übertragbarkeit der Beteiligung<br />

Die Dauer der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich unbestimmt.<br />

Für Zwecke der Finanzplanung (Prognose) wurde<br />

eine Anlagedauer von rund 10 Jahren unterstellt, indem die<br />

Rückgabe der erworbenen Zielfondsanteile jeweils zu 50 %<br />

im Jahr 2018 und 2019 erfolgen soll. Eine Kündigung der<br />

Gesellschaft durch einen Kommanditisten/Treugeber ist bis<br />

zum 31. Dezember 2025 ausgeschlossen. Unberührt bleibt<br />

jedoch das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22<br />

Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eingeschränkte Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />

Für die Anteile der Fondsgesellschaft existiert kein geregelter<br />

Markt. Folglich werden sie nicht an einer Börse oder<br />

einem börsenähnlichen Markt gehandelt. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin beziehungsweise die Treuhandkommanditistin<br />

können die Zustimmung zur Übertragung von<br />

Anteilen gemäß § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrag beziehungsweise<br />

§ 5 Abs. 4 des Treuhandvertrags verweigern.<br />

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Erwerber nicht<br />

die Voraussetzungen des § 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags<br />

erfüllt oder der Fondsgesellschafter oder deren Gesellschaftern<br />

durch die Übertragung erhebliche steuerliche Nachteile<br />

entstehen würden.<br />

Gemäß § 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags können grundsätzlich<br />

nur einzelne, in Deutschland ansässige natürliche<br />

Personen der Fondsgesellschaft als Treugeber/Kommanditisten<br />

beitreten. In Einzelfällen können mit Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin auch außerhalb Deutschlands<br />

ansässige natürliche Personen der Fondsgesellschaft<br />

als Treugeber/Kommanditisten beitreten, sofern dies nicht<br />

zu rechtlichen, steuerlichen oder administrativen Belastungen<br />

oder Risiken für die Fondsgesellschaft führt und dies<br />

nicht eine Vertragsverletzung der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG oder der<br />

Fondsgesellschaft gegenüber Dritten darstellt. In keinem Fall<br />

können jedoch Staatsbürger der USA, in den USA ansässige<br />

Personen, juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

und BGB-Gesellschaften aufgenommen werden.<br />

Insoweit ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />

(Gesellschaftsanteile der Fondsgesellschaft) eingeschränkt.<br />

Übertragung von Anteilen<br />

Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

oder Teile davon nach vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin ganz<br />

oder teilweise übertragen (Anteilsverkauf oder Schenkung<br />

im Wege der Abtretung gemäß §§ 413, 398 BGB) oder in<br />

sonstiger Weise hierüber verfügen. Nähere Informationen<br />

hierzu können § 19 des Gesellschaftsvertrags entnommen<br />

werden.<br />

Zahlstelle und Bankverbindung für Auszahlungen sowie<br />

für Prospektausgabe<br />

Zahlstelle für die Auszahlungen an die Anleger ist die Fondsgesellschaft<br />

(<strong>IDEENKAPITAL</strong> Metropolen Europa GmbH & Co.<br />

KG, Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf ).<br />

Die Fondsgesellschaft tätigt die Auszahlungen in Euro. Zahlungen<br />

an die Anleger werden auf das vom Anleger zuletzt<br />

mitgeteilte Bankkonto ausgeführt. Die Fondsgesellschaft<br />

führt Zahlungen aus und nimmt diese entgegen über ihr<br />

Konto bei der Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank<br />

AG), Konto-Nr. 02 1417 5901, Bankleitzahl 300 800 00.<br />

Zahlstelle, bei der der Prospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereit gehalten wird, ist die IK Property Treuhand GmbH,<br />

Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf.<br />

Rechte und Pfl ichten der Anleger<br />

Das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ (Seite 74 ff .) enthält eine<br />

ausführliche Darstellung der mit diesem Beteiligungsangebot<br />

in Zusammenhang stehenden Rechte und Pfl ichten der<br />

Anleger und der Fondsgesellschaft (Emittentin).<br />

Mit der Vermögensanlage des Anlegers sind folgende Rechte<br />

verbunden:<br />

13 METROPOLEN EUROPA. ANGEBOT IM ÜBERBLICK.

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