Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Angebot im Überblick.<br />
schüttung von 6,25 % des Kommanditkapitals (ohne Agio)<br />
angenommen. Dabei sind die wirtschaftlichen Ergebnisse<br />
der Vermögensanlage maßgeblich von der Leistungsfähigkeit<br />
und den Auszahlungen des Zielfonds abhängig und<br />
können nicht garantiert werden.<br />
Auszahlungen<br />
Für jedes Wirtschaftsjahr werden sämtliche nach Abzug aller<br />
Ausgaben verbleibenden Barüberschüsse – unter Berücksichtigung<br />
einer angemessenen, von der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bestimmten Liquiditätsreserve – an die<br />
Gesellschafter ausgezahlt. Von dieser Regelung kann abgewichen<br />
werden, wenn die Gesellschafter mit einer Mehrheit<br />
von 75 % der abgegebenen Stimmen etwas anderes beschließen.<br />
Der auszuzahlende Betrag (Liquiditätsüberschuss)<br />
bestimmt sich nach § 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags. Die<br />
Anleger untereinander sind grundsätzlich zeitanteilig im Verhältnis<br />
ihrer eingezahlten Kapitaleinlagen an den Auszahlungen<br />
beteiligt (Seite 80 f., Auszahlungen). Einzelheiten regelt<br />
§ 18 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Anlagedauer und Übertragbarkeit der Beteiligung<br />
Die Dauer der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich unbestimmt.<br />
Für Zwecke der Finanzplanung (Prognose) wurde<br />
eine Anlagedauer von rund 10 Jahren unterstellt, indem die<br />
Rückgabe der erworbenen Zielfondsanteile jeweils zu 50 %<br />
im Jahr 2018 und 2019 erfolgen soll. Eine Kündigung der<br />
Gesellschaft durch einen Kommanditisten/Treugeber ist bis<br />
zum 31. Dezember 2025 ausgeschlossen. Unberührt bleibt<br />
jedoch das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22<br />
Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Eingeschränkte Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />
Für die Anteile der Fondsgesellschaft existiert kein geregelter<br />
Markt. Folglich werden sie nicht an einer Börse oder<br />
einem börsenähnlichen Markt gehandelt. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin beziehungsweise die Treuhandkommanditistin<br />
können die Zustimmung zur Übertragung von<br />
Anteilen gemäß § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrag beziehungsweise<br />
§ 5 Abs. 4 des Treuhandvertrags verweigern.<br />
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Erwerber nicht<br />
die Voraussetzungen des § 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags<br />
erfüllt oder der Fondsgesellschafter oder deren Gesellschaftern<br />
durch die Übertragung erhebliche steuerliche Nachteile<br />
entstehen würden.<br />
Gemäß § 4 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrags können grundsätzlich<br />
nur einzelne, in Deutschland ansässige natürliche<br />
Personen der Fondsgesellschaft als Treugeber/Kommanditisten<br />
beitreten. In Einzelfällen können mit Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin auch außerhalb Deutschlands<br />
ansässige natürliche Personen der Fondsgesellschaft<br />
als Treugeber/Kommanditisten beitreten, sofern dies nicht<br />
zu rechtlichen, steuerlichen oder administrativen Belastungen<br />
oder Risiken für die Fondsgesellschaft führt und dies<br />
nicht eine Vertragsverletzung der <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG oder der<br />
Fondsgesellschaft gegenüber Dritten darstellt. In keinem Fall<br />
können jedoch Staatsbürger der USA, in den USA ansässige<br />
Personen, juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />
und BGB-Gesellschaften aufgenommen werden.<br />
Insoweit ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />
(Gesellschaftsanteile der Fondsgesellschaft) eingeschränkt.<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
oder Teile davon nach vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin ganz<br />
oder teilweise übertragen (Anteilsverkauf oder Schenkung<br />
im Wege der Abtretung gemäß §§ 413, 398 BGB) oder in<br />
sonstiger Weise hierüber verfügen. Nähere Informationen<br />
hierzu können § 19 des Gesellschaftsvertrags entnommen<br />
werden.<br />
Zahlstelle und Bankverbindung für Auszahlungen sowie<br />
für Prospektausgabe<br />
Zahlstelle für die Auszahlungen an die Anleger ist die Fondsgesellschaft<br />
(<strong>IDEENKAPITAL</strong> Metropolen Europa GmbH & Co.<br />
KG, Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf ).<br />
Die Fondsgesellschaft tätigt die Auszahlungen in Euro. Zahlungen<br />
an die Anleger werden auf das vom Anleger zuletzt<br />
mitgeteilte Bankkonto ausgeführt. Die Fondsgesellschaft<br />
führt Zahlungen aus und nimmt diese entgegen über ihr<br />
Konto bei der Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank<br />
AG), Konto-Nr. 02 1417 5901, Bankleitzahl 300 800 00.<br />
Zahlstelle, bei der der Prospekt zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereit gehalten wird, ist die IK Property Treuhand GmbH,<br />
Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf.<br />
Rechte und Pfl ichten der Anleger<br />
Das Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ (Seite 74 ff .) enthält eine<br />
ausführliche Darstellung der mit diesem Beteiligungsangebot<br />
in Zusammenhang stehenden Rechte und Pfl ichten der<br />
Anleger und der Fondsgesellschaft (Emittentin).<br />
Mit der Vermögensanlage des Anlegers sind folgende Rechte<br />
verbunden:<br />
13 METROPOLEN EUROPA. ANGEBOT IM ÜBERBLICK.