Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Risikohinweise.<br />
Rückgabe der Anteile am HECF niedriger als prognostiziert<br />
ausfallen.<br />
Fondsgesellschaft: Geschäftsführung,<br />
Beschlussfassung, Fremdfi nanzierung,<br />
Interessenkonfl ikte von Gesellschaftern und<br />
Vertragspartnern<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin, die lediglich für einzelne<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen der Zustimmung der<br />
Anleger bedarf. Es ist nicht auszuschließen, dass Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
die sich im Nachhinein als Fehlentscheidungen<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
herausstellen, negative Folgen für die Fondsgesellschaft<br />
und deren Anleger (Haftung, Verluste etc.) haben können.<br />
Soweit Gesellschafterbeschlüsse erfolgen, sind die überstimmten<br />
Gesellschafter an die betreff enden Mehrheitsbeschlüsse<br />
gebunden. Es ist nicht auszuschließen, dass die<br />
Fondsgesellschaft durch einen beitretenden Großinvestor<br />
majorisiert wird.<br />
Die Treuhandkommanditistin und die Komplementärin sind,<br />
ebenso wie die Geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft und die Anbieterin dieses Beteiligungsangebots,<br />
eine Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe.<br />
Liegen für Abstimmungen im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
oder einer schriftlichen Beschlussfassung<br />
keine Weisungen eines Treugebers vor, hat die Treuhandkommanditistin<br />
das auf den Treugeber entfallende Stimmrecht<br />
nach pfl ichtgemäßem Ermessen auszuüben (§ 13 Abs.<br />
3 Gesellschaftsvertrag i. V. m. § 3 Abs. 4 Treuhandvertrag). Bei<br />
schriftlichem Beschlussverfahren wird die Treuhandkommanditistin<br />
die Treugeber im Vorfeld der Beschlussfassung<br />
darüber informieren, in welcher Wiese sie zu den jeweiligen<br />
Beschlusspunkten abstimmen wird, sofern der Treugeber<br />
ihr keine Weisung erteilt. Bei derartigen Entscheidungen<br />
können Interessenkonfl ikte der Treuhandkommanditistin<br />
bestehen, sofern auch deren eigene Interessen oder die Interessen<br />
anderer Gesellschaften der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe<br />
von dem entsprechenden Beschlussfassungsgegenstand<br />
berührt sind. Der Treugeber ist an die übernommene Abstimmung<br />
durch die der Treuhandkommanditistin gebunden.<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen oder das Unterbleiben von<br />
Geschäftsführungsmaßnahmen sowie Mehrheitsbeschlüsse<br />
der Fondsgesellschaft aufgrund von Fehlentscheidungen<br />
oder eines Fehlverhaltens der an der Geschäftsführung und<br />
an Beschlussfassungen beteiligten Personen und Gesell-<br />
schaften können negative Folgen (geringere oder ausbleibende<br />
Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags) für den Anleger haben.<br />
Für den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von<br />
Verträgen zur Darlehensaufnahme bedarf die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin während des Platzierungszeitraums<br />
der Fondsgesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschafter,<br />
soweit die Darlehenssummen zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt insgesamt nicht mehr als 50,0 Mio. EUR betragen<br />
und für diese mit Ausnahme eines Betrags von 5,0 Mio.<br />
EUR eine Kreditsicherheit oder eine Platzierungsgarantie<br />
einer Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe beziehungsweise<br />
des Konzerns der ERGO Versicherungsgruppe AG<br />
bestehen. Nach Schließung der Fondsgesellschaft bedarf<br />
eine Darlehensaufnahme nicht der Zustimmung der Gesellschafter,<br />
soweit die Darlehenssummen zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt insgesamt nicht mehr als 2,0 Mio. EUR betragen.<br />
Bei Übersteigen dieser Darlehensgrenzen liegt jeweils ein<br />
zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft vor. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass gleichzeitig auf Ebene des Zielfonds,<br />
der Objekt- und Zwischengesellschaften sowie der Fondsgesellschaft<br />
eine Fremdfi nanzierung aufgenommen wird.<br />
Dadurch können sich die mit einer Fremdfi nanzierung verbundenen<br />
Risiken (siehe oben Seite 24, „Fremdfi nanzierung<br />
auf Ebene des Zielfonds“ und nachfolgend Seite 28, „Platzierungsfortschritt<br />
der Fondsgesellschaft“ sowie Seite 29,<br />
„Zwischenfi nanzierung“) verstärken. Die Verwirklichung von<br />
Fremdfi nanzierungsrisiken kann geringere oder ausbleibende<br />
Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des<br />
Beteiligungsbetrags zur Folge haben.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
haben darüber hinaus auch andere Aufgaben, die nicht direkt<br />
im Zusammenhang mit der Fondsgesellschaft stehen, und<br />
Tätigkeiten wahrzunehmen, die auch Investitionen weiterer<br />
Fondsangebote sein können. Folglich besteht auch insoweit<br />
die Möglichkeit eines Interessenkonfl iktes bei den Geschäftsführungsmitgliedern<br />
und die Möglichkeit, dass die<br />
Geschäftsführung nicht die nötige Zeit für das Management<br />
der Fondsgesellschaft aufbringt. Die Fondsgesellschaft wird<br />
Vertriebspartner mit der Einwerbung des Gesellschaftskapitals<br />
beauftragen und mit diesen dann jeweils eine Platzierungsvergütung<br />
vereinbaren; insofern besteht dann ein Vergütungsinteresse<br />
des Vertriebspartners und gegebenenfalls<br />
seiner Mitarbeiter betreff end die Vermittlung von Anteilen<br />
an den Anleger. Hieraus können Interessenkonfl ikte der<br />
beteiligten Gesellschaften und Personen entstehen und es<br />
27 METROPOLEN EUROPA. RISIKOHINWEISE.