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Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

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Risikohinweise.<br />

Rückgabe der Anteile am HECF niedriger als prognostiziert<br />

ausfallen.<br />

Fondsgesellschaft: Geschäftsführung,<br />

Beschlussfassung, Fremdfi nanzierung,<br />

Interessenkonfl ikte von Gesellschaftern und<br />

Vertragspartnern<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin, die lediglich für einzelne<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen der Zustimmung der<br />

Anleger bedarf. Es ist nicht auszuschließen, dass Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

die sich im Nachhinein als Fehlentscheidungen<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

herausstellen, negative Folgen für die Fondsgesellschaft<br />

und deren Anleger (Haftung, Verluste etc.) haben können.<br />

Soweit Gesellschafterbeschlüsse erfolgen, sind die überstimmten<br />

Gesellschafter an die betreff enden Mehrheitsbeschlüsse<br />

gebunden. Es ist nicht auszuschließen, dass die<br />

Fondsgesellschaft durch einen beitretenden Großinvestor<br />

majorisiert wird.<br />

Die Treuhandkommanditistin und die Komplementärin sind,<br />

ebenso wie die Geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft und die Anbieterin dieses Beteiligungsangebots,<br />

eine Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe.<br />

Liegen für Abstimmungen im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

oder einer schriftlichen Beschlussfassung<br />

keine Weisungen eines Treugebers vor, hat die Treuhandkommanditistin<br />

das auf den Treugeber entfallende Stimmrecht<br />

nach pfl ichtgemäßem Ermessen auszuüben (§ 13 Abs.<br />

3 Gesellschaftsvertrag i. V. m. § 3 Abs. 4 Treuhandvertrag). Bei<br />

schriftlichem Beschlussverfahren wird die Treuhandkommanditistin<br />

die Treugeber im Vorfeld der Beschlussfassung<br />

darüber informieren, in welcher Wiese sie zu den jeweiligen<br />

Beschlusspunkten abstimmen wird, sofern der Treugeber<br />

ihr keine Weisung erteilt. Bei derartigen Entscheidungen<br />

können Interessenkonfl ikte der Treuhandkommanditistin<br />

bestehen, sofern auch deren eigene Interessen oder die Interessen<br />

anderer Gesellschaften der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe<br />

von dem entsprechenden Beschlussfassungsgegenstand<br />

berührt sind. Der Treugeber ist an die übernommene Abstimmung<br />

durch die der Treuhandkommanditistin gebunden.<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen oder das Unterbleiben von<br />

Geschäftsführungsmaßnahmen sowie Mehrheitsbeschlüsse<br />

der Fondsgesellschaft aufgrund von Fehlentscheidungen<br />

oder eines Fehlverhaltens der an der Geschäftsführung und<br />

an Beschlussfassungen beteiligten Personen und Gesell-<br />

schaften können negative Folgen (geringere oder ausbleibende<br />

Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags) für den Anleger haben.<br />

Für den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von<br />

Verträgen zur Darlehensaufnahme bedarf die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin während des Platzierungszeitraums<br />

der Fondsgesellschaft nicht der Zustimmung der Gesellschafter,<br />

soweit die Darlehenssummen zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt insgesamt nicht mehr als 50,0 Mio. EUR betragen<br />

und für diese mit Ausnahme eines Betrags von 5,0 Mio.<br />

EUR eine Kreditsicherheit oder eine Platzierungsgarantie<br />

einer Gesellschaft der <strong>IDEENKAPITAL</strong>-Gruppe beziehungsweise<br />

des Konzerns der ERGO Versicherungsgruppe AG<br />

bestehen. Nach Schließung der Fondsgesellschaft bedarf<br />

eine Darlehensaufnahme nicht der Zustimmung der Gesellschafter,<br />

soweit die Darlehenssummen zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt insgesamt nicht mehr als 2,0 Mio. EUR betragen.<br />

Bei Übersteigen dieser Darlehensgrenzen liegt jeweils ein<br />

zustimmungsbedürftiges Rechtsgeschäft vor. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass gleichzeitig auf Ebene des Zielfonds,<br />

der Objekt- und Zwischengesellschaften sowie der Fondsgesellschaft<br />

eine Fremdfi nanzierung aufgenommen wird.<br />

Dadurch können sich die mit einer Fremdfi nanzierung verbundenen<br />

Risiken (siehe oben Seite 24, „Fremdfi nanzierung<br />

auf Ebene des Zielfonds“ und nachfolgend Seite 28, „Platzierungsfortschritt<br />

der Fondsgesellschaft“ sowie Seite 29,<br />

„Zwischenfi nanzierung“) verstärken. Die Verwirklichung von<br />

Fremdfi nanzierungsrisiken kann geringere oder ausbleibende<br />

Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Totalverlust des<br />

Beteiligungsbetrags zur Folge haben.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

haben darüber hinaus auch andere Aufgaben, die nicht direkt<br />

im Zusammenhang mit der Fondsgesellschaft stehen, und<br />

Tätigkeiten wahrzunehmen, die auch Investitionen weiterer<br />

Fondsangebote sein können. Folglich besteht auch insoweit<br />

die Möglichkeit eines Interessenkonfl iktes bei den Geschäftsführungsmitgliedern<br />

und die Möglichkeit, dass die<br />

Geschäftsführung nicht die nötige Zeit für das Management<br />

der Fondsgesellschaft aufbringt. Die Fondsgesellschaft wird<br />

Vertriebspartner mit der Einwerbung des Gesellschaftskapitals<br />

beauftragen und mit diesen dann jeweils eine Platzierungsvergütung<br />

vereinbaren; insofern besteht dann ein Vergütungsinteresse<br />

des Vertriebspartners und gegebenenfalls<br />

seiner Mitarbeiter betreff end die Vermittlung von Anteilen<br />

an den Anleger. Hieraus können Interessenkonfl ikte der<br />

beteiligten Gesellschaften und Personen entstehen und es<br />

27 METROPOLEN EUROPA. RISIKOHINWEISE.

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