Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Risikohinweise.<br />
auszuschließen, dass sich Währungskursschwankungen<br />
negativ auf die Beteiligung und die Auszahlungen an den<br />
Anleger auswirken können, sofern die seitens des Zielfonds<br />
in Fremdwährungen erhaltenen Beträge aus den Immobilien/Objektgesellschaften<br />
nicht im Wege von Kurssicherungsinstrumenten<br />
abgesichert worden sind und in Euro<br />
umgetauscht werden.<br />
Steigende Infl ationsraten können insbesondere bei einer<br />
gegenläufi gen Entwicklung der Marktmieten zu geringeren<br />
Einnahmeüberschüssen führen, was negative Auswirkungen<br />
auf die Liquidität und die Ertragssituation des Zielfonds und<br />
damit auch für das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
und der Anleger haben kann.<br />
Dauer der Beteiligung der Fondsgesellschaft, Übertragung<br />
der Anteile und Rückgabe der Anteile an dem<br />
Zielfonds<br />
Die Laufzeit des HECF ist unbegrenzt. Die Sonderbedingungen<br />
des HECF sehen ein allgemeines Rückgaberecht für Anteile<br />
nach einer Mindesthaltefrist von drei Jahren vor. Daneben<br />
bestehen besondere Rückgaberechte für die so genannten<br />
„Specifi ed German Investors“. Das allgemeine Rückgaberecht<br />
unterliegt Einschränkungen und Bedingungen. So ist der<br />
HECF nur verpfl ichtet, pro Jahr 10 % aller Anteile (berechnet<br />
aus dem Gesamtwert aller Anteile) zurückzunehmen. Liegt<br />
die Zahl der von Investoren zu einem bestimmten Stichtag<br />
zur Rückgabe angekündigten Anteile bei über 10 % (berechnet<br />
aus dem Gesamtwert aller Anteile), erfolgt die Rücknahme<br />
von Anteilen pro rata. Die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
kann von den Rückgaberegelungen abweichen, wenn nach<br />
Auff assung der Hines-Verwaltungsgesellschaft die (vollständige)<br />
Rücknahme nicht im Einklang mit dem besten Interesse<br />
des HECF steht.<br />
Die Fondsgesellschaft kann aufgrund der oben dargestellten<br />
Einschränkungen und Bedingungen nicht davon ausgehen,<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Beteiligung am<br />
HECF durch Rückgabe von Anteilen beenden oder reduzieren<br />
zu können. Dies hat Auswirkungen auf die zeitlichen Rückfl<br />
üsse an die Anleger, die verzögert, reduziert oder gar nicht<br />
auftreten können.<br />
Die Fondsgesellschaft bedarf für eine Veräußerung ihrer<br />
Anteile an dem Zielfonds der Zustimmung der Hines-Verwaltungsgesellschaft,<br />
wobei eine Veräußerung außerdem<br />
die im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ aufgeführten Voraussetzungen<br />
erfüllen muss. Für Anteile an dem Zielfonds<br />
besteht kein geregelter Markt. Ein potenzieller Käufer eines<br />
Anteils an dem Zielfonds müsste ein institutioneller Inves-<br />
tor im Sinne des Artikels 2 des luxemburgischen Gesetzes<br />
vom 13. Februar 2007 zu speziellen Investmentfonds sein<br />
und alle mit der Beteiligung an dem Zielfonds verbundenen<br />
Rechtsverhältnisse (festgelegt unter anderem im Verwaltungsreglement<br />
und in den Sonderbedingungen des<br />
Zielfonds) übernehmen. Dies schränkt die Zahl möglicher<br />
Kaufi nteressenten naturgemäß ein. Es kann daher (auch im<br />
Fall der Zustimmung der Hines-Verwaltungsgesellschaft zu<br />
einer Anteilsübertragung und bei Erfüllung aller Verkaufsvoraussetzungen)<br />
für die Fondsgesellschaft gegebenenfalls<br />
schwierig oder unmöglich sein, einen Kaufi nteressenten<br />
für den Anteil am Zielfonds zu fi nden. Es besteht daher das<br />
Risiko, dass sich die Fondsgesellschaft nicht oder nicht zu<br />
den beabsichtigten Zeitpunkten oder Konditionen von ihren<br />
Anteilen an dem Zielfonds trennen kann. Dies hat Auswirkungen<br />
auf die zeitlichen Rückfl üsse an die Anleger, die verzögert,<br />
reduziert oder gar nicht auftreten können.<br />
Haftung der Fondsgesellschaft und des Zielfonds<br />
Die Fondsgesellschaft garantiert dem Zielfonds, dem Hines<br />
Master-Fund, der Hines-Verwaltungsgesellschaft, Hines und<br />
deren Mitarbeitern die Richtigkeit der Angaben, die sie bei<br />
Beitritt zu dem Zielfonds in den Zeichnungsvereinbarungen<br />
(Subscription Agreements) gegenüber dem Zielfonds<br />
gemacht hat (wie zum Beispiel Aussagen betreff end Angaben<br />
zur französischen 3 %-Steuer oder den Status eines<br />
„informierten Investors“ im Sinne des Artikels 2 des luxemburgischen<br />
Gesetzes vom 13. Februar 2007 zu speziellen<br />
Investmentfonds). Die Fondsgesellschaft hat den Zielfonds,<br />
den Hines Master-Fund, die Hines-Verwaltungsgesellschaft,<br />
Hines und deren Mitarbeiter von Schäden oder Haftungen<br />
freizustellen, die diesen infolge eines Vertragsbruchs der<br />
Fondsgesellschaft hinsichtlich ihrer in der Beitrittserklärung<br />
gemachten Angaben und sonstiger Zusicherungen (zum<br />
Beispiel hinsichtlich der Einhaltung von Antigeldwäschebestimmungen)<br />
entstehen.<br />
Der Zielfonds ist eine unabhängige Vermögensmasse. Ansprüche<br />
der Fondsgesellschaft, anderer Investoren, der<br />
Hines-Verwaltungsgesellschaft und Dritter sind auf das<br />
Vermögen des Zielfonds beschränkt. Umgekehrt haftet das<br />
gesamte Vermögen des Zielfonds für Ansprüche, die gegen<br />
den Zielfonds, etwa im Zusammenhang mit einer Immobilieninvestition,<br />
geltend gemacht werden. Die Fondsgesellschaft<br />
haftet im Rahmen ihrer Beteiligung an dem Zielfonds<br />
im Umfang ihrer jeweiligen Einlageverpfl ichtung.<br />
Hieraus können niedrigere Einnahmen oder höhere Kosten<br />
für die Fondsgesellschaft resultieren, die sich entsprechend<br />
23 METROPOLEN EUROPA. RISIKOHINWEISE.