Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Risikohinweise.<br />
Vermietungsprovision in Höhe von drei Monatsmieten).<br />
Eine Erfolgsbezogenheit von Vergütungen und Anteilserhöhungen<br />
kann insoweit zu Interessenkonfl ikten führen,<br />
dass sie die betreff ende Hines-Gesellschaft zu Investitionen<br />
oder Handlungen veranlassen könnte, die spekulativer und<br />
risikoreicher sind als Investitionen und Handlungen, die sie<br />
im Rahmen einer weniger erfolgsbezogenen Vergütung<br />
eingehen würde. Soweit Vergütungen von einem Gegenstandswert<br />
abhängen, kann dies dann zu Interessenkonfl ikten<br />
führen, wenn das Interesse des Zielfonds (und damit der<br />
Fondsgesellschaft und ihrer Anleger) an einer Kostenersparnis<br />
(geringerer Gegenstandswert) gegenläufi g zum Interesse<br />
von Hines an einer höheren Gebühr ist. Auch sonstige Interessenkonfl<br />
ikte, die sich letztlich in niedrigeren Auszahlungen<br />
an die Fondsgesellschaft und die Anleger niederschlagen<br />
könnten, sind nicht auszuschließen.<br />
Gemeinsame Immobilieninvestitionen<br />
In Objekt- oder Zwischengesellschaften kann der Zielfonds<br />
(mittelbar oder unmittelbar) auch zusammen mit anderen<br />
Gesellschaften der Hines-Gruppe, mit Anlagevehikeln, die<br />
von Gesellschaften der Hines-Gruppe beraten oder geführt<br />
werden, oder mit unabhängigen Dritten investieren. Wie die<br />
Entscheidungsfi ndung in den jeweils denkbaren Konstellationen<br />
erfolgt und inwieweit die jeweiligen Mitinvestoren<br />
Entscheidungen des Zielfonds mittragen, verzögern oder<br />
gar blockieren, ist nicht absehbar. Es besteht das Risiko, dass<br />
aus Sicht des HECF falsche Entscheidungen getroff en oder<br />
sinnvolle Entscheidungen nicht getroff en werden und dies<br />
die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und<br />
das Beteiligungsergebnis des Anlegers negativ beeinfl usst.<br />
Einlageverpfl ichtungen und Kapitalabrufe innerhalb des<br />
Zielfonds, mangelnde Risikostreuung<br />
An dem Zielfonds beteiligen sich neben der Fondsgesellschaft<br />
auch andere Investoren. Die Investoren des Zielfonds<br />
(unter anderen die Fondsgesellschaft) werden ihre Einlagen<br />
in den Zielfonds schrittweise nach einem System von Einlageverpfl<br />
ichtungen und anschließenden Kapitalabrufen des<br />
Zielfonds tätigen.<br />
Diese Investitionsstruktur hat zur Folge, dass die Kapitaleinlagen<br />
der Anleger der Fondsgesellschaft unter Umständen<br />
nicht sofort in den Zielfonds investiert werden können.<br />
Denn der Zielfonds ruft die Einlagen, zu deren Einbringung<br />
sich neben der Fondsgesellschaft auch andere Investoren<br />
verpfl ichtet haben, nur jeweils schrittweise und bezogen auf<br />
die verschiedenen Investoren anteilig ab, sobald diese Mittel<br />
vom Zielfonds für Investitionen oder für sonstige zulässige<br />
Maßnahmen benötigt werden.<br />
Kommt die Fondsgesellschaft einem Kapitalabruf der Hines-<br />
Verwaltungsgesellschaft zur Zahlung (auch eines Teils) ihrer<br />
Einlageverpfl ichtung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig<br />
nach, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft diesen<br />
Verstoß gegen die Zahlungspfl icht nach ihrem Ermessen<br />
als einen Verzugsfall einstufen, wenn der Verstoß gegen die<br />
Zahlungspfl icht nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen<br />
geheilt wird. Liegt ein Verzugsfall vor, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
wahlweise, einzeln oder kombiniert<br />
■ Verzugszinsen in Höhe des Ein-Monats-Euribor-Satzes zuzüglich<br />
8 Prozentpunkte p. a. verlangen,<br />
■ die Einlageverpfl ichtung (soweit noch nicht abgerufen<br />
und eingezahlt) der Fondsgesellschaft reduzieren oder<br />
streichen, an einen anderen Investor oder einen Dritten<br />
übertragen oder fälligstellen und auf den Gesamtbetrag<br />
Verzugszinsen in Höhe des Ein-Monats-Euribor-Satzes zuzüglich<br />
8 Prozentpunkte p. a. verlangen,<br />
■ die Anteile der Fondsgesellschaft einziehen,<br />
■ sämtliche anderen rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen.<br />
■ Soweit die Fondsgesellschaft im Zielfonds ein Beiratsmitglied<br />
stellt, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft das<br />
von der Fondsgesellschaft entsandte Beiratsmitglied aus<br />
dem Beirat ausschließen.<br />
Die oben dargestellten möglichen Maßnahmen, die die<br />
Hines-Verwaltungsgesellschaft im Verzugsfall gegen die<br />
Fondsgesellschaft einleiten kann, können erhebliche negative<br />
wirtschaftliche Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />
haben und für den Anleger zu einer Reduzierung oder einem<br />
Ausfall von Auszahlungen führen bis hin zum Totalverlust<br />
des Beteiligungsbetrags.<br />
Zum Zwecke der Finanzierung der variablen Eigenkapitalabrufe<br />
des Zielfonds hatte die Fondsgesellschaft zum Datum<br />
der Prospektaufstellung eine Kreditlinie im Umfang von 45,0<br />
Mio. EUR mit einer deutschen Großbank zur Zwischenfi nanzierung<br />
von etwaigen Kapitalabrufen durch den Zielfonds<br />
vereinbart. Die mit dieser Zwischenfi nanzierung verbundenen<br />
Risiken sind im Abschnitt „Zwischenfi nanzierung“ auf<br />
Seite 29 dargestellt. Die Fondsgesellschaft kann gegenüber<br />
dem Zielfonds mit der Leistung ihrer Einlageverpfl ichtungen<br />
in Verzug geraten mit den oben dargestellten möglichen Folgen,<br />
wenn sie die Kapitalabrufe des Zielfonds nicht aus dem<br />
eingeworbenen Kommanditkapital, der Zwischenfi nanzierungskreditlinie<br />
und gegebenenfalls einer Anschlussfi nanzierung<br />
bedienen kann.<br />
21 METROPOLEN EUROPA. RISIKOHINWEISE.