07.12.2012 Aufrufe

Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Risikohinweise.<br />

Vermietungsprovision in Höhe von drei Monatsmieten).<br />

Eine Erfolgsbezogenheit von Vergütungen und Anteilserhöhungen<br />

kann insoweit zu Interessenkonfl ikten führen,<br />

dass sie die betreff ende Hines-Gesellschaft zu Investitionen<br />

oder Handlungen veranlassen könnte, die spekulativer und<br />

risikoreicher sind als Investitionen und Handlungen, die sie<br />

im Rahmen einer weniger erfolgsbezogenen Vergütung<br />

eingehen würde. Soweit Vergütungen von einem Gegenstandswert<br />

abhängen, kann dies dann zu Interessenkonfl ikten<br />

führen, wenn das Interesse des Zielfonds (und damit der<br />

Fondsgesellschaft und ihrer Anleger) an einer Kostenersparnis<br />

(geringerer Gegenstandswert) gegenläufi g zum Interesse<br />

von Hines an einer höheren Gebühr ist. Auch sonstige Interessenkonfl<br />

ikte, die sich letztlich in niedrigeren Auszahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft und die Anleger niederschlagen<br />

könnten, sind nicht auszuschließen.<br />

Gemeinsame Immobilieninvestitionen<br />

In Objekt- oder Zwischengesellschaften kann der Zielfonds<br />

(mittelbar oder unmittelbar) auch zusammen mit anderen<br />

Gesellschaften der Hines-Gruppe, mit Anlagevehikeln, die<br />

von Gesellschaften der Hines-Gruppe beraten oder geführt<br />

werden, oder mit unabhängigen Dritten investieren. Wie die<br />

Entscheidungsfi ndung in den jeweils denkbaren Konstellationen<br />

erfolgt und inwieweit die jeweiligen Mitinvestoren<br />

Entscheidungen des Zielfonds mittragen, verzögern oder<br />

gar blockieren, ist nicht absehbar. Es besteht das Risiko, dass<br />

aus Sicht des HECF falsche Entscheidungen getroff en oder<br />

sinnvolle Entscheidungen nicht getroff en werden und dies<br />

die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und<br />

das Beteiligungsergebnis des Anlegers negativ beeinfl usst.<br />

Einlageverpfl ichtungen und Kapitalabrufe innerhalb des<br />

Zielfonds, mangelnde Risikostreuung<br />

An dem Zielfonds beteiligen sich neben der Fondsgesellschaft<br />

auch andere Investoren. Die Investoren des Zielfonds<br />

(unter anderen die Fondsgesellschaft) werden ihre Einlagen<br />

in den Zielfonds schrittweise nach einem System von Einlageverpfl<br />

ichtungen und anschließenden Kapitalabrufen des<br />

Zielfonds tätigen.<br />

Diese Investitionsstruktur hat zur Folge, dass die Kapitaleinlagen<br />

der Anleger der Fondsgesellschaft unter Umständen<br />

nicht sofort in den Zielfonds investiert werden können.<br />

Denn der Zielfonds ruft die Einlagen, zu deren Einbringung<br />

sich neben der Fondsgesellschaft auch andere Investoren<br />

verpfl ichtet haben, nur jeweils schrittweise und bezogen auf<br />

die verschiedenen Investoren anteilig ab, sobald diese Mittel<br />

vom Zielfonds für Investitionen oder für sonstige zulässige<br />

Maßnahmen benötigt werden.<br />

Kommt die Fondsgesellschaft einem Kapitalabruf der Hines-<br />

Verwaltungsgesellschaft zur Zahlung (auch eines Teils) ihrer<br />

Einlageverpfl ichtung nicht oder nicht vollständig rechtzeitig<br />

nach, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft diesen<br />

Verstoß gegen die Zahlungspfl icht nach ihrem Ermessen<br />

als einen Verzugsfall einstufen, wenn der Verstoß gegen die<br />

Zahlungspfl icht nicht innerhalb von zehn Geschäftstagen<br />

geheilt wird. Liegt ein Verzugsfall vor, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />

wahlweise, einzeln oder kombiniert<br />

■ Verzugszinsen in Höhe des Ein-Monats-Euribor-Satzes zuzüglich<br />

8 Prozentpunkte p. a. verlangen,<br />

■ die Einlageverpfl ichtung (soweit noch nicht abgerufen<br />

und eingezahlt) der Fondsgesellschaft reduzieren oder<br />

streichen, an einen anderen Investor oder einen Dritten<br />

übertragen oder fälligstellen und auf den Gesamtbetrag<br />

Verzugszinsen in Höhe des Ein-Monats-Euribor-Satzes zuzüglich<br />

8 Prozentpunkte p. a. verlangen,<br />

■ die Anteile der Fondsgesellschaft einziehen,<br />

■ sämtliche anderen rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen.<br />

■ Soweit die Fondsgesellschaft im Zielfonds ein Beiratsmitglied<br />

stellt, kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft das<br />

von der Fondsgesellschaft entsandte Beiratsmitglied aus<br />

dem Beirat ausschließen.<br />

Die oben dargestellten möglichen Maßnahmen, die die<br />

Hines-Verwaltungsgesellschaft im Verzugsfall gegen die<br />

Fondsgesellschaft einleiten kann, können erhebliche negative<br />

wirtschaftliche Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />

haben und für den Anleger zu einer Reduzierung oder einem<br />

Ausfall von Auszahlungen führen bis hin zum Totalverlust<br />

des Beteiligungsbetrags.<br />

Zum Zwecke der Finanzierung der variablen Eigenkapitalabrufe<br />

des Zielfonds hatte die Fondsgesellschaft zum Datum<br />

der Prospektaufstellung eine Kreditlinie im Umfang von 45,0<br />

Mio. EUR mit einer deutschen Großbank zur Zwischenfi nanzierung<br />

von etwaigen Kapitalabrufen durch den Zielfonds<br />

vereinbart. Die mit dieser Zwischenfi nanzierung verbundenen<br />

Risiken sind im Abschnitt „Zwischenfi nanzierung“ auf<br />

Seite 29 dargestellt. Die Fondsgesellschaft kann gegenüber<br />

dem Zielfonds mit der Leistung ihrer Einlageverpfl ichtungen<br />

in Verzug geraten mit den oben dargestellten möglichen Folgen,<br />

wenn sie die Kapitalabrufe des Zielfonds nicht aus dem<br />

eingeworbenen Kommanditkapital, der Zwischenfi nanzierungskreditlinie<br />

und gegebenenfalls einer Anschlussfi nanzierung<br />

bedienen kann.<br />

21 METROPOLEN EUROPA. RISIKOHINWEISE.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!