Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtliche Grundlagen.<br />
renversammlung) mit der Mehrheit von 75 % aller abgegebenen<br />
Stimmen abberufen werden. Die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
kann andere Angehörige der Hines-Gruppe mit<br />
der Ausübung der ihr obliegenden Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
beauftragen.<br />
Investitionsausschuss<br />
Die Hines-Verwaltungsgesellschaft hat einen Investitionsausschuss<br />
benannt, dem derzeit vier Personen angehören.<br />
Die Hines-Verwaltungsgesellschaft kann die Mitglieder des<br />
Investitionsausschusses nach freiem Ermessen austauschen<br />
und/oder die Anzahl der Mitglieder verändern. Das Board<br />
of Directors muss den Investitionsausschuss vor einer Entscheidung<br />
über den An- oder Verkauf von Immobilien konsultieren.<br />
Alle Empfehlungen des Investitionsausschusses<br />
bedürfen einer Zustimmung von mindestens zwei Dritten<br />
seiner Mitglieder.<br />
Beirat (Unitholder Advisory Committee)<br />
Die Hines-Verwaltungsgesellschaft kann die sechs Investoren,<br />
die die höchsten Einlageverpfl ichtungen abgegeben haben,<br />
und – nach Ermessen der Hines-Verwaltungsgesellschaft –<br />
weitere Investoren auff ordern, einen Vertreter in den Beirat<br />
zu entsenden.<br />
Die Hines-Gesellschaften stellen stets ein Beiratsmitglied. Der<br />
Beirat tritt mindestens halbjährlich zusammen. Dies ist auch<br />
per Video- oder Telefonkonferenz möglich. Die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
muss den Beirat konsultieren, um potenzielle<br />
Interessenkonfl ikte der Hines-Verwaltungsgesellschaft zu<br />
lösen. Darüber hinaus kann die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
den Beirat in jeder anderen Angelegenheit hinzuziehen. Folgende<br />
Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Beirats:<br />
■ Änderung der Investitions- und Verwaltungskriterien;<br />
■ Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers und<br />
des unabhängigen Immobiliengutachters sowie substanzielle<br />
Änderungen der Auftragsbedingungen;<br />
■ Änderung des Stichtags der Rechnungslegungsperiode;<br />
■ jede Transaktion mit oder in Verbindung mit einem Hines-Konzernunternehmen,<br />
soweit nicht bereits in den<br />
Sonderbedingungen des HECF ausdrücklich genehmigt<br />
(das Beiratsmitglied der Hines-Gesellschaften ist von der<br />
Abstimmung ausgeschlossen);<br />
■ jede Entscheidung, einen wesentlichen Anspruch des<br />
HECF gegen ein Mitglied der Hines-Gruppe nicht durchzusetzen<br />
(das Beiratsmitglied der Hines-Gesellschaften ist<br />
von der Abstimmung ausgeschlossen);<br />
■ jede Änderung der dem unabhängigen Immobiliengut-<br />
achter vorgegebenen Bewertungsmethode oder der Berechnungsmethode<br />
für den Nettovermögenswert;<br />
■ Vereinbarung von Vergütungen für Dienstleistungen von<br />
Mitgliedern der Hines-Gruppe auf Ebene der Immobilienobjekte<br />
des HECF.<br />
Die Hines-Verwaltungsgesellschaft kann ein Beiratsmitglied<br />
ausschließen, wenn<br />
■ der Investor oder das von ihm entsandte Beiratsmitglied<br />
das Verwaltungsreglement oder die Sonderbedingungen<br />
des HECF in schwerwiegender Weise verletzen,<br />
■ die Einlageverpfl ichtung (abgerufen und nicht abgerufen)<br />
des Investors nicht zu den sechs höchsten Einlageverpfl<br />
ichtungen (abgerufen und nicht abgerufen) zählt,<br />
■ der Investor in Verzug ist.<br />
Investorenversammlung<br />
Die Investorenversammlung kann nach Ermessen der Hines-<br />
Verwaltungsgesellschaft oder auf Antrag von Investoren, die<br />
mindestens ein Fünftel aller Anteile am HECF halten, einberufen<br />
werden. Die Investorenversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens vier Investoren anwesend oder vertreten<br />
sind, die zusammen mindestens 50 % aller Anteile repräsentieren.<br />
Jeder Anteil gewährt eine Stimme.<br />
Mit der Mehrheit von 75 % aller Stimmen können die Investoren<br />
des HECF die Rechtsform des HECF ohne weitere Zustimmung<br />
der Hines-Verwaltungsgesellschaft ändern.<br />
Mit der Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />
kann die Investorenversammlung die Hines-Verwaltungsgesellschaft<br />
von der Geschäftsführung entbinden. Für eine<br />
solche Abstimmung gilt kein Quorum.<br />
Gebühren, Vergütungen, Kosten<br />
HECF ist verpfl ichtet, an Dritte und Mitglieder der Hines-<br />
Gruppe Vergütungen und Kostenerstattungen zu zahlen.<br />
Zudem erhält die Hines-Verwaltungsgesellschaft oder ein<br />
von ihr benanntes Mitglied der Hines-Gruppe die folgenden<br />
Gebühren und Vergütungen.<br />
Verwaltungsvergütung (bestehend aus Verwaltungsgebühr<br />
und Gewinnanteil für Asset Management)<br />
Die Verwaltungsvergütung setzt sich aus zwei Komponenten<br />
zusammen, nämlich der „Verwaltungsgebühr“ und dem „Gewinnanteil<br />
für Asset Management“ unter Berücksichtigung<br />
etwaiger Nachlässe auf die Verwaltungsvergütung:<br />
Die Verwaltungsgebühr beträgt 0,50 % p. a. des gesamten<br />
Bruttovermögenswertes des HECF und ist in vierteljährlichen<br />
Teilbeträgen zu zahlen.<br />
95 METROPOLEN EUROPA. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.