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Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

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Rechtliche Grundlagen.<br />

zu erwerben (Erwerb von Anteilen am HECF, Seite 88) und<br />

wird diese Anteile erwerben und bis zur Beendigung des<br />

Investments halten. Soweit ein Kapitalabruf des Zielfonds<br />

nicht in Höhe der gesamten Einlageverpfl ichtung erfolgt,<br />

müssen die jeweils verbleibenden liquiden Barmittel der<br />

Fonds¬gesellschaft zwischenzeitlich angelegt werden. Die<br />

geleisteten Einlagen der Anleger in die Fondsgesellschaft<br />

werden daher so lange verzinslich auf dem Euro-Geldmarktkonto<br />

der Fondsgesellschaft zum jeweils geltenden<br />

variablen Zinssatz bzw. dem Wertpapierdepot mit Euro-<br />

Geldmarktfonds angelegt, bis diese Mittel schrittweise von<br />

dem Zielfonds für Neuinvestitionen und sonstige zulässige<br />

Maßnahmen abgerufen werden oder anderweitig für den<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft und die Bildung<br />

einer angemessenen Liquiditätsreserve benötigt werden.<br />

Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an dem Zielfonds soll<br />

insbesondere auch durch Aufnahme von Zwischenfi nanzierungsdarlehen<br />

fi nanziert werden. Die von der Fondsgesellschaft<br />

abgeschlossene Zwischenfi nanzierung ist im Abschnitt<br />

„Darlehen der Fondsgesellschaft und Bürgschaft der<br />

<strong>IDEENKAPITAL</strong> AG“ dargestellt (Seite 86).<br />

Der Zielfonds hat bei Prospektaufstellung bereits mehre Immobilieninvestitionen<br />

getätigt, die im Abschnitt „Immobilien<br />

des HECF“ beschrieben sind (Seite 45). Der Zielfonds wird<br />

Investitionen in Immobilien tätigen, um diese zu verwalten,<br />

zu übertragen und zu veräußern. Die diesbezüglichen Investitionskriterien<br />

für Immobilienakquisitionen wurden bereits<br />

im Abschnitt „Investitionskriterien“ erläutert (Seite 45).<br />

An dem Zielfonds beteiligen sich neben der Fondsgesellschaft<br />

auch verschiedene institutionelle Investoren, wie im<br />

vorhergehenden Kapitel „Beteiligungsstruktur“ (Seite 70 ff .)<br />

erläutert wurde. Das Kapitel „Beteiligungsstruktur“ enthält<br />

ein Schaubild der Beteiligungsstruktur (Seite 70). Dort sind<br />

die wichtigsten beteiligten Gesellschaften genannt und die<br />

für diese Gesellschaften im Prospekt verwendeten Kurzbezeichnungen<br />

in Fettdruck aufgeführt.<br />

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Beteiligung<br />

Die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Beteiligung<br />

ergeben sich aus dem in diesem Prospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in der Fassung<br />

vom 10. August 2009 (Seite 138 ff .) und dem ebenfalls abgedruckten<br />

Treuhandvertrag (Seite 152 ff .). Ergänzend gelten<br />

die gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich nachfolgend<br />

um eine Zusammenfassung wesentlicher Punkte, die<br />

jedoch nicht die sorgfältige Durchsicht des Verkaufsprospekts,<br />

der Beitrittsunterlagen, des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrags ersetzt. Das<br />

Kapitel „Leitfaden zur Beteiligung“ auf Seite 114 ff . enthält<br />

zusätzliche Erläuterungen zur Beteiligung des Anlegers<br />

(Ausführungen zur Annahme der Beitrittserklärung, zu Zahlungsterminen<br />

und Einzahlungsmodalitäten, zu den mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung verbundenen<br />

Kosten und zur Abwicklung der Auszahlungen). Der<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft (des Emittenten)<br />

weicht in zahlreichen Punkten vom gesetzlichen Leitbild einer<br />

Kommanditgesellschaft ab; diesbezügliche Ausführungen<br />

enthält der Abschnitt „§ 5 Nr. 3“ auf Seite 126 ff .<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Gesellschaftszweck<br />

Der Gesellschaftszweck wurde bereits im Abschnitt „Gesellschaftszweck,<br />

Geschäftstätigkeit der Emittentin (der Fondsgesellschaft),<br />

Zielfonds, Mitinvestoren im Zielfonds“ (Seite<br />

76) dargestellt.<br />

Gesellschaftskapital, Platzierungszeitraum, Beteiligung<br />

an dem Zielfonds und etwaige andere Immobilieninvestitionen<br />

Es ist vorgesehen, das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />

durch Erhöhung der Kapitaleinlage von Kommanditisten<br />

(insbesondere der Treuhandkommanditistin)<br />

schrittweise zu erhöhen.<br />

Im Finanz- und Investitionsplan ist ein Zielkapital der<br />

Fondsgesellschaft von 57,5 Mio. EUR als Gesellschaftskapital<br />

kalkuliert, von dem die Fondsgesellschaft 50,0 Mio. EUR<br />

in den Zielfonds HECF investieren soll. Dementsprechend<br />

hat sich die Fondsgesellschaft gemäß Zeichnungsvereinbarung<br />

(„Subscription Agreement“) vom 4. August 2009<br />

verpfl ichtet, für den Betrag von 50,0 Mio. EUR Anteile am<br />

Zielfonds HECF zu erwerben.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, abhängig vom Platzierungserfolg<br />

der Fondsgesellschaft, über die Zeichnungsvereinbarungen<br />

hinaus weitere Mittel in den Zielfonds zu<br />

investieren (insgesamt maximal 125,0 Mio. EUR) und die<br />

Zeichnungssumme von 50,0 Mio. EUR für HECF entsprechend<br />

zu erhöhen (Zielfonds, Hines Master Fund, Beteiligung der<br />

Fondsgesellschaft, Seite 88 ff .). Die Erhöhung der Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft an dem Zielfonds über einen Betrag<br />

von 50,0 Mio. EUR hinaus bedarf der Annahme einer zusätz-<br />

75 METROPOLEN EUROPA. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.

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