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Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL

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Rechtliche Grundlagen.<br />

oder -serie entfällt,<br />

■ abzüglich aller liquiden Mittel, die nicht als langfristige<br />

Anlagen im Einklang mit den Investitions- und Verwaltungskriterien<br />

investiert sind (sofern am Berechnungsstichtag<br />

der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />

■ abzüglich aller Verbindlichkeiten, die bereits bei der Bestimmung<br />

des Nettovermögenswertes berücksichtigt wurden<br />

(sofern am Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie<br />

zurechenbar)<br />

■ minus die entsprechend der prozentualen Beteiligung<br />

auf den Class-F- und den Class-P-Anteil entfallenden Vermögenswerte.<br />

Bonusbezugsgröße am Ende des Berechnungszeitraums:<br />

■ Nettovermögenswert des HECF am Ende des Berechnungszeitraums,<br />

der entsprechend der kumulierten prozentualen<br />

Beteiligung auf eine bestimmte Anteilsklasse<br />

oder -serie entfällt,<br />

■ abzüglich aller liquiden Mittel, die nicht als langfristige<br />

Anlagen im Einklang mit den Investitions- und Verwaltungskriterien<br />

investiert sind (sofern am Berechnungsstichtag<br />

der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />

■ abzüglich aller Verbindlichkeiten, die bereits bei der Bestimmung<br />

des Nettovermögenswertes berücksichtigt wurden<br />

(sofern am Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie<br />

zurechenbar),<br />

■ plus etwaige innerhalb des Berechnungszeitraums an Investoren<br />

ausgeschüttete Veräußerungserlöse (sofern am<br />

Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />

■ abzüglich der Vermögenswerte, die aufgrund der jeweiligen<br />

prozentualen Beteiligung dem Class-P- und dem Class-<br />

F-Anteil zuzurechnen sind, sowie<br />

■ abzüglich etwaiger Einkünfte des HECF, die durch die Ausgabe<br />

zusätzlicher Anteile der betreff enden Anteilsklasse<br />

oder -serie innerhalb des Berechnungszeitraums angefallen<br />

sind, und<br />

■ abzüglich etwaiger Ausgaben des HECF, die durch Rücknahme<br />

von Anteilen der betreff enden Anteilsklasse oder -serie<br />

innerhalb des Berechnungszeitraums angefallen sind.<br />

Die Bonusbezugsgröße wird am Ende eines Berechnungszeitraums<br />

wie beschrieben erhöht, wenn die Bonusbezugsgröße<br />

am Ende eines Berechnungszeitraums höher ist als<br />

der bisherige Höchststand der Bonusbezugsgröße am Ende<br />

eines früheren Berechnungszeitraums (Seite 97, Endgültiger<br />

Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße).<br />

Abweichend von der oben genannten Berechnung wird<br />

die Bonusbezugsgröße am Anfang eines Berechnungszeitraums<br />

auf den Höchststand der Bonusbezugsgröße zum<br />

Ende eines früheren Berechnungszeitraums (Seite 97, Endgültiger<br />

Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße) angepasst,<br />

sofern diese höher ist.<br />

Der so ermittelte Bonus für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr<br />

wird zum ersten Tag des neuen Geschäftsjahres<br />

zu der mit dem Class-P-Anteil verbundenen prozentualen<br />

Beteiligung hinzugerechnet und erhöht diese<br />

entsprechend.<br />

Endgültiger Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße<br />

Der für ein Geschäftsjahr wie oben berechnete Bonus steht<br />

fünf Jahre unter Vorbehalt (Vorbehaltszeitraum). Nach Ablauf<br />

von fünf Jahren wird der Bonus wie folgt überprüft:<br />

■ Ist die Bonusbezugsgröße zum Ende des Vorbehaltszeitraums<br />

nicht niedriger als die ursprünglich bestimmte<br />

Bonusbezugsgröße für das entsprechende Geschäftsjahr,<br />

so wird der Bonus auf Basis der ursprünglich bestimmten<br />

Bonusbezugsgröße endgültig und unabänderlich festgelegt<br />

(endgültiger Bonus).<br />

■ Ist die Bonusbezugsgröße zum Ende des Vorbehaltszeitraums<br />

niedriger als die Bonusbezugsgröße für das<br />

entsprechende Geschäftsjahr, wird der Bonus für das<br />

entsprechende Geschäftsjahr neu berechnet, indem die<br />

Bonusbezugsgröße am Ende des Berechnungszeitraums<br />

durch die Bonusbezugsgröße am Ende des Vorbehaltszeitraums<br />

ersetzt wird. Die mit dem Class-P-Anteil verbundene<br />

prozentuale Beteiligung reduziert sich entsprechend<br />

der Diff erenz zwischen den beiden Boni.<br />

Für die Berechnung der jeweiligen Bonusbezugsgröße für<br />

einen Berechnungszeitraum (siehe oben) werden zur Bestimmung<br />

der maximalen Bonusbezugsgröße nur solche<br />

Bonusbezugsgrößen am Ende eines Berechnungszeitraums<br />

einbezogen, die in Berechnungszeiträumen liegen, für die<br />

der Vorbehaltszeitraum bereits abgelaufen ist.<br />

Beitrittsgebühr<br />

Jeder Investor ist verpfl ichtet, bei Beitritt zum HECF 1,0 %<br />

der von ihm übernommenen Einlageverpfl ichtung, höchstens<br />

jedoch 250.000 EUR als Beitrittsgebühr an die Hines-<br />

Verwaltungsgesellschaft oder ein von dieser bezeichnetes<br />

Unternehmen der Hines-Gruppe zu zahlen. Sofern ein Neuinvestor<br />

direkt oder indirekt von einem Altinvestor kontrolliert<br />

oder verwaltet wird oder einen Altinvestor kontrolliert<br />

oder mit einem Altinvestor unter gemeinsamer Verwaltung<br />

steht, gilt für Neu- und Altinvestor gemeinsam der Höchstbetrag<br />

von 250.000 EUR Beitrittsgebühr.<br />

97 METROPOLEN EUROPA. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.

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