Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Rechtliche Grundlagen.<br />
oder -serie entfällt,<br />
■ abzüglich aller liquiden Mittel, die nicht als langfristige<br />
Anlagen im Einklang mit den Investitions- und Verwaltungskriterien<br />
investiert sind (sofern am Berechnungsstichtag<br />
der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />
■ abzüglich aller Verbindlichkeiten, die bereits bei der Bestimmung<br />
des Nettovermögenswertes berücksichtigt wurden<br />
(sofern am Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie<br />
zurechenbar)<br />
■ minus die entsprechend der prozentualen Beteiligung<br />
auf den Class-F- und den Class-P-Anteil entfallenden Vermögenswerte.<br />
Bonusbezugsgröße am Ende des Berechnungszeitraums:<br />
■ Nettovermögenswert des HECF am Ende des Berechnungszeitraums,<br />
der entsprechend der kumulierten prozentualen<br />
Beteiligung auf eine bestimmte Anteilsklasse<br />
oder -serie entfällt,<br />
■ abzüglich aller liquiden Mittel, die nicht als langfristige<br />
Anlagen im Einklang mit den Investitions- und Verwaltungskriterien<br />
investiert sind (sofern am Berechnungsstichtag<br />
der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />
■ abzüglich aller Verbindlichkeiten, die bereits bei der Bestimmung<br />
des Nettovermögenswertes berücksichtigt wurden<br />
(sofern am Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie<br />
zurechenbar),<br />
■ plus etwaige innerhalb des Berechnungszeitraums an Investoren<br />
ausgeschüttete Veräußerungserlöse (sofern am<br />
Berechnungsstichtag der Anteilsklasse/-serie zurechenbar),<br />
■ abzüglich der Vermögenswerte, die aufgrund der jeweiligen<br />
prozentualen Beteiligung dem Class-P- und dem Class-<br />
F-Anteil zuzurechnen sind, sowie<br />
■ abzüglich etwaiger Einkünfte des HECF, die durch die Ausgabe<br />
zusätzlicher Anteile der betreff enden Anteilsklasse<br />
oder -serie innerhalb des Berechnungszeitraums angefallen<br />
sind, und<br />
■ abzüglich etwaiger Ausgaben des HECF, die durch Rücknahme<br />
von Anteilen der betreff enden Anteilsklasse oder -serie<br />
innerhalb des Berechnungszeitraums angefallen sind.<br />
Die Bonusbezugsgröße wird am Ende eines Berechnungszeitraums<br />
wie beschrieben erhöht, wenn die Bonusbezugsgröße<br />
am Ende eines Berechnungszeitraums höher ist als<br />
der bisherige Höchststand der Bonusbezugsgröße am Ende<br />
eines früheren Berechnungszeitraums (Seite 97, Endgültiger<br />
Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße).<br />
Abweichend von der oben genannten Berechnung wird<br />
die Bonusbezugsgröße am Anfang eines Berechnungszeitraums<br />
auf den Höchststand der Bonusbezugsgröße zum<br />
Ende eines früheren Berechnungszeitraums (Seite 97, Endgültiger<br />
Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße) angepasst,<br />
sofern diese höher ist.<br />
Der so ermittelte Bonus für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr<br />
wird zum ersten Tag des neuen Geschäftsjahres<br />
zu der mit dem Class-P-Anteil verbundenen prozentualen<br />
Beteiligung hinzugerechnet und erhöht diese<br />
entsprechend.<br />
Endgültiger Bonus, Höchststand der Bonusbezugsgröße<br />
Der für ein Geschäftsjahr wie oben berechnete Bonus steht<br />
fünf Jahre unter Vorbehalt (Vorbehaltszeitraum). Nach Ablauf<br />
von fünf Jahren wird der Bonus wie folgt überprüft:<br />
■ Ist die Bonusbezugsgröße zum Ende des Vorbehaltszeitraums<br />
nicht niedriger als die ursprünglich bestimmte<br />
Bonusbezugsgröße für das entsprechende Geschäftsjahr,<br />
so wird der Bonus auf Basis der ursprünglich bestimmten<br />
Bonusbezugsgröße endgültig und unabänderlich festgelegt<br />
(endgültiger Bonus).<br />
■ Ist die Bonusbezugsgröße zum Ende des Vorbehaltszeitraums<br />
niedriger als die Bonusbezugsgröße für das<br />
entsprechende Geschäftsjahr, wird der Bonus für das<br />
entsprechende Geschäftsjahr neu berechnet, indem die<br />
Bonusbezugsgröße am Ende des Berechnungszeitraums<br />
durch die Bonusbezugsgröße am Ende des Vorbehaltszeitraums<br />
ersetzt wird. Die mit dem Class-P-Anteil verbundene<br />
prozentuale Beteiligung reduziert sich entsprechend<br />
der Diff erenz zwischen den beiden Boni.<br />
Für die Berechnung der jeweiligen Bonusbezugsgröße für<br />
einen Berechnungszeitraum (siehe oben) werden zur Bestimmung<br />
der maximalen Bonusbezugsgröße nur solche<br />
Bonusbezugsgrößen am Ende eines Berechnungszeitraums<br />
einbezogen, die in Berechnungszeiträumen liegen, für die<br />
der Vorbehaltszeitraum bereits abgelaufen ist.<br />
Beitrittsgebühr<br />
Jeder Investor ist verpfl ichtet, bei Beitritt zum HECF 1,0 %<br />
der von ihm übernommenen Einlageverpfl ichtung, höchstens<br />
jedoch 250.000 EUR als Beitrittsgebühr an die Hines-<br />
Verwaltungsgesellschaft oder ein von dieser bezeichnetes<br />
Unternehmen der Hines-Gruppe zu zahlen. Sofern ein Neuinvestor<br />
direkt oder indirekt von einem Altinvestor kontrolliert<br />
oder verwaltet wird oder einen Altinvestor kontrolliert<br />
oder mit einem Altinvestor unter gemeinsamer Verwaltung<br />
steht, gilt für Neu- und Altinvestor gemeinsam der Höchstbetrag<br />
von 250.000 EUR Beitrittsgebühr.<br />
97 METROPOLEN EUROPA. RECHTLICHE GRUNDLAGEN.