Strategisch Taktisch Operativ - IDEENKAPITAL
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Rechtliche Grundlagen.<br />
lichen Zeichnungsvereinbarung für den Zielfonds durch die<br />
Hines Master Fund Management Company S. à. r. l.<br />
Das tatsächliche Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />
kann gegebenenfalls höher oder niedriger sein als das im<br />
Finanz- und Investitionsplan genannte Zielkapital von 57,5<br />
Mio. EUR. Die Komplementärin ist zu einer Erhöhung des<br />
Gesellschaftskapitals auf bis zu 140,0 Mio. EUR und zur Beteiligung<br />
der Fondsgesellschaft an dem Zielfonds in Höhe von<br />
bis zu 125,0 Mio. EUR ermächtigt und bevollmächtigt, ohne<br />
dass es eines Gesellschafterbeschlusses bedarf. Eine Erhöhung<br />
des Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft über<br />
den Betrag von 140,0 Mio. EUR hinaus sowie eine Erhöhung<br />
der Beteiligung der Fondsgesellschaft an dem Zielfonds<br />
über den Betrag von 125,0 Mio. EUR hinaus bedürfen, wie<br />
auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags mit diesem<br />
Inhalt, eines Beschlusses der Gesellschafter mit einer Mehrheit<br />
von 75 % aller Stimmen. Wird eine Kapitalerhöhung<br />
der Fondsgesellschaft mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen,<br />
so ist dies nicht mit einer Nachschusspfl icht des<br />
einzelnen Gesellschafters verbunden (keine Pfl icht zur Teilnahme<br />
an einer Kapitalerhöhung).<br />
Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an dem Zielfonds<br />
soll insbesondere auch durch Aufnahme von Zwischenfi -<br />
nanzierungsdarlehen fi nanziert werden. Zum Datum der<br />
Prospektaufstellung hatte die Fondsgesellschaft eine Zwischenfi<br />
nanzierungskreditlinie in Höhe von 45,0 Mio. EUR<br />
abgeschlossen (Seite 86 f., Darlehen der Fondsgesellschaft).<br />
Die <strong>IDEENKAPITAL</strong> AG hat zur Sicherstellung der Zwischenfi<br />
nanzierung eine Bürgschaft zu allen Verpfl ichtungen der<br />
Fondsgesellschaft aus dem Rahmenkredit in Höhe von 45,0<br />
Mio. EUR übernommen. Die Kapitaleinzahlungen der beitretenden<br />
Anleger werden zur Ablösung dieser Zwischenfi<br />
nanzierung verwendet sowie zur Erfüllung der vertraglichen,<br />
gesetzlichen oder sonstigen Verpfl ichtungen der<br />
Fondsgesellschaft und zur Bildung einer angemessenen<br />
Liquiditätsreserve.<br />
Soweit ein Kapitalabruf nicht in Höhe der gesamten Einlageverpfl<br />
ichtung erfolgt, müssen die jeweils verbleibenden<br />
liquiden Barmittel der Fondsgesellschaft zwischenzeitlich<br />
angelegt werden. Die geleisteten Einlagen der Gesellschafter<br />
in die Fondsgesellschaft werden daher so lange verzinslich<br />
auf dem Euro-Geldmarktkonto der Fondsgesellschaft zum<br />
jeweils geltenden variablen Zinssatz beziehungsweise dem<br />
Wertpapierdepot mit Euro-Geldmarktfonds angelegt, bis diese<br />
Mittel schrittweise von dem Zielfonds für Neuinvestitionen<br />
und sonstige zulässige Maßnahmen abgerufen werden oder<br />
anderweitig für den Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />
und die Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve benötigt<br />
werden.<br />
Im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Zielfonds<br />
ist die Geschäftsführende Kommanditistin im Rahmen ihrer<br />
gemäß §§ 4, 9 und 10 bestehenden Geschäftsführungsund<br />
Vertretungsbefugnisse zu folgenden Maßnahmen und<br />
Rechtsgeschäften ermächtigt, ohne dass es hierfür der Zustimmung<br />
der Gesellschafter bedarf:<br />
■ Abschluss von rechtsverbindlichen Zeichnungsvereinbarungen<br />
(Subscription Agreements) der Fondsgesellschaft<br />
mit dem Zielfonds. Die Fondsgesellschaft wird höhere<br />
Einlageverpfl ichtungen als 50,0 Mio. EUR für den Zielfonds<br />
HECF nur eingehen, soweit die entsprechenden Einlageverpfl<br />
ichtungen der Fondsgesellschaft gegenüber dem<br />
Zielfonds nach Auff assung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
betragsmäßig aus den zum Zeitpunkt der Abgabe<br />
der jeweiligen Erhöhungsmitteilung eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen der Gesellschafter in die Fondsgesellschaft<br />
zuzüglich einer etwaigen Darlehensaufnahme erfüllt werden<br />
können. Bei ihrer Beurteilung wird die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin die rechtlichen, steuerlichen und<br />
sonstigen Verpfl ichtungen der Fondsgesellschaft (insbesondere<br />
die Belastungen infolge einer bestehenden oder<br />
geplanten Darlehensaufnahme) und die Bildung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve berücksichtigen.<br />
■ Abruf von Mitteln aus dem Euro-Geldmarktkonto/dem<br />
Wertpapierdepot mit Euro-Geldmarktfonds der Fondsgesellschaft,<br />
sobald und soweit diese Mittel nach erfolgter<br />
Einlageverpfl ichtung schrittweise von dem Zielfonds abgerufen<br />
werden oder nach Auff assung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin anderweitig für den Geschäftsbetrieb<br />
der Fondsgesellschaft und/oder die Bildung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve benötigt werden.<br />
Besonderheiten gelten, sofern und soweit bestehende Einlageverpfl<br />
ichtungen der Fondsgesellschaft von dem Zielfonds<br />
dauerhaft nicht abgerufen werden sollten:<br />
In diesem Fall ist die Geschäftsführende Kommanditistin im<br />
Rahmen ihrer gemäß §§ 4, 9 und 10 Gesellschaftsvertrag bestehenden<br />
Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse<br />
zu den nachfolgenden Maßnahmen und Rechtsgeschäften<br />
ermächtigt, ohne dass es hierfür der Zustimmung der Gesellschafter<br />
bedarf. Sie kann den nicht abgerufenen Betrag,<br />
soweit er nicht anderweitig für den Geschäftsbetrieb der<br />
Fondsgesellschaft verwendet wird, ganz oder zum Teil<br />
■ bis zum 31. Dezember 2013 (Investitionszeitraum) in zusätzliche<br />
Immobilieninvestitionen ihrer Wahl investieren,<br />
die den in § 4 Absatz 13 des Gesellschaftsvertrags fest-