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bescheides/des Ausweises

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Anlage C<br />

„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />

im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem<br />

Schwerbehindertenrecht – Auflage 2005“<br />

– Auszug –<br />

Anmerkung: Wie der Einleitung der vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) herausgegebenen<br />

Neuauflage der „Anhaltspunkte“ zu entnehmen ist, standen<br />

bei der Neuauflage neue Erkenntnisse und Fortschritte in der medizinischen<br />

Wissenschaft, Änderungen von Rechtsgrundlagen<br />

sowie Erfahrungen bei der Anwendung der „Anhaltspunkte“ in<br />

den vergangenen Jahrzehnten im Vordergrund. Zudem wurden<br />

folgende Aktualisierungen aufgenommen:<br />

Berücksichtigt sind alle bis zum 1. Juni 2005 gefassten begutachtungsrelevanten<br />

Beschlüsse <strong>des</strong> Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />

(Sektion Versorgungsmedizin) beim BMGS sowie<br />

Sprachgebrauch und Inhalte aktueller Gesetze (z. B. IX Buch Sozialgesetzbuch,<br />

Infektionsschutzgesetz). Missverständliche Formulierungen<br />

wurden geklärt, redaktionelle Änderungen vorgenommen<br />

und der Text in einigen Bereichen gestrafft.<br />

Im Hinblick auf die bevorstehende Verrechtlichung der „Anhaltspunkte“<br />

wurde von einer weitergehenden, systematischen Überarbeitung<br />

abgesehen. Bis zur Verrechtlichung gelten die „Anhaltspunkte“<br />

weiter als antizipierte Sachverständigengutachten<br />

wie untergesetzliche Normen (s. zuletzt BSG: B 9 SB 3/02 R und<br />

B 9 SB 6/02 R vom 18.09.2003).<br />

Zusatz: Die mit Schreiben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit<br />

und Soziales vom 12. Dezember 2006 – IVc 6 – 48064 – 3 –<br />

bekannt gegebenen Beschlüsse <strong>des</strong> Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />

„Versorgungsmedizin” zur Änderung und Ergänzung<br />

der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit” sowie<br />

notwendige redaktionelle Anpassungen wurden zusätzlich berücksichtigt.<br />

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