bescheides/des Ausweises
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Anlage C<br />
„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit<br />
im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem<br />
Schwerbehindertenrecht – Auflage 2005“<br />
– Auszug –<br />
Anmerkung: Wie der Einleitung der vom Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) herausgegebenen<br />
Neuauflage der „Anhaltspunkte“ zu entnehmen ist, standen<br />
bei der Neuauflage neue Erkenntnisse und Fortschritte in der medizinischen<br />
Wissenschaft, Änderungen von Rechtsgrundlagen<br />
sowie Erfahrungen bei der Anwendung der „Anhaltspunkte“ in<br />
den vergangenen Jahrzehnten im Vordergrund. Zudem wurden<br />
folgende Aktualisierungen aufgenommen:<br />
Berücksichtigt sind alle bis zum 1. Juni 2005 gefassten begutachtungsrelevanten<br />
Beschlüsse <strong>des</strong> Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />
(Sektion Versorgungsmedizin) beim BMGS sowie<br />
Sprachgebrauch und Inhalte aktueller Gesetze (z. B. IX Buch Sozialgesetzbuch,<br />
Infektionsschutzgesetz). Missverständliche Formulierungen<br />
wurden geklärt, redaktionelle Änderungen vorgenommen<br />
und der Text in einigen Bereichen gestrafft.<br />
Im Hinblick auf die bevorstehende Verrechtlichung der „Anhaltspunkte“<br />
wurde von einer weitergehenden, systematischen Überarbeitung<br />
abgesehen. Bis zur Verrechtlichung gelten die „Anhaltspunkte“<br />
weiter als antizipierte Sachverständigengutachten<br />
wie untergesetzliche Normen (s. zuletzt BSG: B 9 SB 3/02 R und<br />
B 9 SB 6/02 R vom 18.09.2003).<br />
Zusatz: Die mit Schreiben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums für Arbeit<br />
und Soziales vom 12. Dezember 2006 – IVc 6 – 48064 – 3 –<br />
bekannt gegebenen Beschlüsse <strong>des</strong> Ärztlichen Sachverständigenbeirats<br />
„Versorgungsmedizin” zur Änderung und Ergänzung<br />
der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit” sowie<br />
notwendige redaktionelle Anpassungen wurden zusätzlich berücksichtigt.<br />
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