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bescheides/des Ausweises

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82<br />

Änderung eines Renten<strong>beschei<strong>des</strong></strong>,<br />

einer Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung<br />

Die in einem Rentenbescheid, einer<br />

Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung<br />

über die Behinderung und zum<br />

Behinderungsgrad getroffene Feststellung,<br />

die nicht vom Versorgungsamt<br />

erfolgte (siehe Seite 20 „Zu Randnummer<br />

6“), kann nach den Vorschriften<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Renten- oder<br />

Leistungsträgers geändert werden.<br />

Die Änderung wirkt sich in vielen Fällen<br />

auf den Schwerbehindertennachweis<br />

(Ausweis) aus.

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