bescheides/des Ausweises
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Kopf und Gesicht<br />
– ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden<br />
für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingt,<br />
im Allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein<br />
GdB/MdE-Grad von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in anderen<br />
Stadien ein GdB/MdE-Grad von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene<br />
Organ- oder Gliedmaßenschaden und/oder außergewöhnliche<br />
Folge- oder Begleiterscheinungen der Behandlung einen GdB/MdE-<br />
Grad von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung<br />
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.<br />
(4) Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten<br />
einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das<br />
Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse<br />
(intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen<br />
klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen<br />
das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.<br />
26.2 Kopf und Gesicht<br />
Substanzverluste am knöchernen Schädel und Schädelbrüche sind<br />
selten isoliert, vielmehr meist im Zusammenhang mit den Störungen<br />
durch die vom Schädel eingeschlossenen Organe zu bewerten.<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />
Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen<br />
im Heilverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />
Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch<br />
größere gedeckte) am knöchernen Schädel . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10<br />
Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem<br />
Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung<br />
<strong>des</strong> Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung) . . . . . . . . . . . . 30<br />
Hierzu gehören insbesondere alle traumatisch<br />
entstandenen erheblichen (nicht gedeckten)<br />
Substanzverluste am Hirnschädel, die auch das<br />
innere Knochenblatt betreffen.<br />
Einfache Gesichtsentstellung<br />
nur wenig störend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
sonst.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30<br />
(Zu den Entstellungen siehe auch Nummer 26.17)<br />
117<br />
26.2