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bescheides/des Ausweises

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Kopf und Gesicht<br />

– ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden<br />

für sich allein keinen GdB/MdE-Grad von wenigstens 50 bedingt,<br />

im Allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein<br />

GdB/MdE-Grad von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in anderen<br />

Stadien ein GdB/MdE-Grad von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene<br />

Organ- oder Gliedmaßenschaden und/oder außergewöhnliche<br />

Folge- oder Begleiterscheinungen der Behandlung einen GdB/MdE-<br />

Grad von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung<br />

anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.<br />

(4) Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten<br />

einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das<br />

Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse<br />

(intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen<br />

klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o. g. Voraussetzungen<br />

das Abwarten einer Heilungsbewährung begründet ist.<br />

26.2 Kopf und Gesicht<br />

Substanzverluste am knöchernen Schädel und Schädelbrüche sind<br />

selten isoliert, vielmehr meist im Zusammenhang mit den Störungen<br />

durch die vom Schädel eingeschlossenen Organe zu bewerten.<br />

GdB/MdE-Grad<br />

Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen<br />

im Heilverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0<br />

Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch<br />

größere gedeckte) am knöchernen Schädel . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10<br />

Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem<br />

Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung<br />

<strong>des</strong> Gehirns (einschließlich entstellender Wirkung) . . . . . . . . . . . . 30<br />

Hierzu gehören insbesondere alle traumatisch<br />

entstandenen erheblichen (nicht gedeckten)<br />

Substanzverluste am Hirnschädel, die auch das<br />

innere Knochenblatt betreffen.<br />

Einfache Gesichtsentstellung<br />

nur wenig störend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

sonst.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30<br />

(Zu den Entstellungen siehe auch Nummer 26.17)<br />

117<br />

26.2

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