bescheides/des Ausweises
bescheides/des Ausweises
bescheides/des Ausweises
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
26.3<br />
130<br />
GdB/MdE-Tabelle<br />
Die GdB/MdE-Bewertung wird vom Ausmaß <strong>des</strong> Organschadens<br />
und seiner Folgen (z. B. Leberschaden, Polyneuropathie, organischpsychische<br />
Veränderung, hirnorganische Anfälle) und/oder vom Ausmaß<br />
der Abhängigkeit und der suchtspezifischen Persönlichkeitsänderung<br />
bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust<br />
und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der<br />
Gesamt-GdB/MdE-Grad aufgrund der Folgen <strong>des</strong> chronischen Alkoholkonsums<br />
nicht niedriger als 50 zu bewerten.<br />
Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung<br />
durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden<br />
(im Allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel<br />
ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen, es sei denn, dass der Organschaden<br />
noch einen höheren GdB/MdE-Grad bedingt.<br />
Drogenabhängigkeit<br />
Eine Drogenabhängigkeit liegt vor, wenn ein chronischer Gebrauch<br />
von Rauschmitteln zu einer körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit<br />
mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen Einordnungsschwierigkeiten<br />
geführt hat.<br />
Der GdB/MdE-Grad ist je nach psychischer Veränderung und sozialen<br />
Anpassungsschwierigkeiten auf min<strong>des</strong>tens 50 einzuschätzen.<br />
Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung<br />
durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden<br />
(im Allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel<br />
ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen.<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Rückenmarkschäden<br />
Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung<br />
mit beidseits geringen motorischen und sensiblen<br />
Ausfällen, ohne Störungen der Blasenund<br />
Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 – 60<br />
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder<br />
Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine,<br />
ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 – 60