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bescheides/des Ausweises

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26.3<br />

130<br />

GdB/MdE-Tabelle<br />

Die GdB/MdE-Bewertung wird vom Ausmaß <strong>des</strong> Organschadens<br />

und seiner Folgen (z. B. Leberschaden, Polyneuropathie, organischpsychische<br />

Veränderung, hirnorganische Anfälle) und/oder vom Ausmaß<br />

der Abhängigkeit und der suchtspezifischen Persönlichkeitsänderung<br />

bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust<br />

und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der<br />

Gesamt-GdB/MdE-Grad aufgrund der Folgen <strong>des</strong> chronischen Alkoholkonsums<br />

nicht niedriger als 50 zu bewerten.<br />

Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung<br />

durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden<br />

(im Allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel<br />

ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen, es sei denn, dass der Organschaden<br />

noch einen höheren GdB/MdE-Grad bedingt.<br />

Drogenabhängigkeit<br />

Eine Drogenabhängigkeit liegt vor, wenn ein chronischer Gebrauch<br />

von Rauschmitteln zu einer körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeit<br />

mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen Einordnungsschwierigkeiten<br />

geführt hat.<br />

Der GdB/MdE-Grad ist je nach psychischer Veränderung und sozialen<br />

Anpassungsschwierigkeiten auf min<strong>des</strong>tens 50 einzuschätzen.<br />

Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung<br />

durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden<br />

(im Allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel<br />

ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen.<br />

GdB/MdE-Grad<br />

Rückenmarkschäden<br />

Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung<br />

mit beidseits geringen motorischen und sensiblen<br />

Ausfällen, ohne Störungen der Blasenund<br />

Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 – 60<br />

Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder<br />

Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine,<br />

ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 – 60

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